Im Jahr 2018 betonte die KRINKO die Wichtigkeit von Alkohol-basierten Hautantiseptika aufgrund ihrer schnellen und effektiven Wirkung als erste Wahl für die Hautantiseptik vor Operationen. Sie hob jedoch auch hervor, dass bei langwierigen Operationen eine remanente Wirksamkeit des Hautantiseptikums bis zum Wundverschluss in Betracht gezogen werden sollte. Seit der Veröffentlichung dieser Empfehlungen hat sich das Verständnis weiterentwickelt und neue Erkenntnisse sind ans Licht gekommen.
Viele weitere Studien haben gezeigt, dass insbesondere der Zusatz eines remanent wirkenden Antiseptikums zu alkoholischen Formulierungen signifikant dazu beitragen kann, die SSI-Rate je nach Operationsart zu reduzieren. Obwohl derzeit in Deutschland nur ein Alkohol-basiertes Hautantiseptikum mit dem Zusatz von Chlorhexidin (CHG) für die präoperative Hautantiseptik zur Verfügung steht, bewertet die KRINKO den routinemäßigen Einsatz von Einwegapplikatoren kritisch. Daher sind aus Sicht der KRINKO weitere Produkte mit CHG-Zusatz erforderlich, die auch unabhängig von Einwegapplikatoren angewendet werden können.
Die KRINKO legt strenge Qualitätsstandards für die Beschaffenheit von Hautantiseptika fest. Sie betont, dass zwar keine sterilisierten Produkte im pharmazeutischen Sinne erforderlich sind, jedoch die Ausgangsmaterialien, Prozesse und Umgebungsbedingungen für die Herstellung so gestaltet sein müssen, dass das Endprodukt frei von Sporen ist. Diese Standards entsprechen auch den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA).
Die aktuellen Empfehlungen der KRINKO und die Einhaltung strenger Qualitätsstandards sind entscheidend, um die Sicherheit und Genesung von Patienten zu gewährleisten. Sie verdeutlichen auch die Bedeutung kontinuierlicher Fortbildungen, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser wichtigen Instrumente in der chirurgischen Praxis sicherzustellen.
Sie sind zeitlich nicht mehr an Seminare oder fest terminierte Fortbildungen gebunden, sondern können selbstständig und flexibel entscheiden, wann und wo sie lernen möchten.
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Die Hygieneverordnungen der Länder empfehlen Hygienebeauftragten einen Auffrischungskurs abzulegen, um das Hygienewissen im Abstand von 1-2 Jahren auf den neuesten Stand zu bringen. Unser Auffrischungskurs bietet Ihnen die Gelegenheit, bewährte Verfahren zu überprüfen und sicherzustellen, dass mögliche Lücken oder ineffiziente Abläufe identifiziert und verbessert werden können.
Denselben Kurs bieten wir auch für MFA und Pflegekräfte an, außerdem finden Sie bei uns auch noch weite Hygienekurse und Pflichtschulungen für das ganze Praxisteam.
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