Immer wieder fragen uns unsere Kunden, ob Auffrischungskurse oder Refresherkurse für Hygienebeauftragte Ärzte verpflichtend sind. Die Antwort darauf ist ganz klar “Ja”, allerdings gibt es bei den Vorgaben zwischen den Bundesländern teils erhebliche Unterschiede.
Jeder Hygienebeauftragte Arzt muss sich fortbilden. Wir haben in der untenstehenden Tabelle die verschiedenen Auslegungen des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) zusammengefasst. Die Hygieneverordnungen der Länder empfehlen Hygienebeauftragten eine Auffrischung des Hygienewissens im Abstand von 1-2 Jahren, teilweise mit genauen Zeitvorgaben oder inhaltlichen Vorgaben (NRW).
Der von meduplus entwickelte Refresherkurs für Hygienebeauftragte Ärzte genügt den Ansprüchen sämtlicher Hygieneverordnungen. Er besteht aus 16 Fortbildungseinheiten und enthält alle Neuerungen aus dem Bereich der Hygiene und Infektionsprävention der letzten Jahre. Neue Richtlinien und Leitlinien vom Robert-Koch-Institut, KRINKO und ART-Kommission werden berücksichtigt. Weitere Infos finden Sie hier.
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In jedem Bundesland gelten andere gesetzliche Vorgaben bezüglich der Umsetzung des IfSG. Diese werden in 16 Hygieneverordnungen der Länder unterschieden, die sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Beispielsweise finden Sie hier die Hygieneverordnung des Land Berlin.
Die Nachweise und gesetzlichen Grundlagen haben wir auf den Seiten für die Bundesländer in der obenstehenden Tabelle zusammengefasst.
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