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Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt

Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt

Die Ankündigung einer Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt kann zu großer Verunsicherung des Praxisbetreibers führen. Die Furcht vor überkorrekten Kontrolleuren und der Gefahr der Schließung der Praxis haben sich über die Jahre manifestiert. Zu Unrecht, sieht sich das Gesundheitsamt doch erst einmal als Berater auf der Seite des Praxisbetreibers, wie das neue Leitbild des ÖGD erklärt.

Wir haben in diesem Artikel zusammengefasst, welche Praxen von Begehungen betroffen sein können, was überprüft wird und welche Mängel dabei besonders häufig gefunden werden.

Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt: Welche Praxen sind betroffen?

Einrichtungen für ambulantes Operieren (AOZ) und Dialyseeinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Dadurch werden diese regelmäßig überprüft. Grundsätzlich kann aber auch in jeder anderen Arztpraxis vom Gesundheitsamt überprüft werden, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden. Dies kommt vor allen Dingen dann vor, wenn eine Meldung oder eine Beschwerde vorliegt.

In einigen Bundesländern haben die Gesundheitsämter proaktiv damit begonnen bspw. Allgemeinmediziner und andere niedergelassene Ärzte zu kontaktieren und das Gespräch zu suchen, um der Meldung von Hygienemängeln vorzubeugen. Hier kann nach Ankündigung ebenfalls eine Begehung durchgeführt werden.

Grundsätzlich werden Begehungen nicht ohne vorherige schriftliche Ankündigung durchgeführt, es sei denn, es werden gravierende Hygienemängel vermutet.

Was wird überprüft?

Mit der Ankündigung der Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt wird in der Regel eine schriftliche Selbstauskunft sowie wichtige Dokumentationen angefordert. In den meisten Fällen wird dabei um Einsicht in Hygieneplan und Reinigungs-/Desinfektionsplan gebeten. Hierbei ist wichtig, dass der Hygieneplan speziell für die Praxis erstellt wurde. Eine allgemeine, unbearbeitete Vorlage aus dem Internet wird nicht ausreichen und aller Voraussicht nach als Mangel eingestuft.

Am Tag der Begehung erscheint ein Behördenmitarbeiter in der Praxis. Die Begehung wird meistens vom Praxisbetreiber bzw. dem/der Hygienebeauftragten begleitet. Dabei werden
die Räumlichkeiten kontrolliert, Mitarbeiter zu verschiedenen Abläufen befragt und die Dokumentationen überprüft.

Besonders wichtig dabei sind die Abläufe zu:

  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Aufbereitung von Medizinprodukten

Beim Thema Aufbereitung von Medizinprodukten liegt der Fokus zunächst darauf, ob überhaupt aufbereitet werden muss oder ob ausschließlich Einmalprodukte verwendet werden. Wird aufbereitet, werden die verwendeten Methoden überprüft. Hierbei geht das Spektrum von manueller Aufbereitung einiger unkritischer Medizinprodukte bis hin zur maschinellen Aufbereitung kritischer Medizinprodukte, sowie der jeweiligen Einstufung von Medizinprodukten. Zusätzlich wird der Schulungsstand der Mitarbeiter überprüft.

Welche Mängel werden besonders oft festgestellt?

In einer vom Stadtgesundheitsamt Frankfurt veröffentlichen Liste werden die häufigsten Mängel genannt. Einige davon haben wir unten aufgelistet:

Händedesinfektion

  • Es werden Ringe, Armreifen und/oder Uhren getragen.
  • Die Händedesinfektion wird fehlerhaft durchgeführt.
  • Die Einwirkzeit des Händedesinfektionsmittels ist nicht bekannt.

Mängel bei der Flächendesinfektion

  • Flächendesinfektionsmittel ist nicht VAH – gelistet
  • Die Lösung wird falsch angesetzt, da keine genaue Arbeitsanweisung besteht (z. B. keine schriftliche Arbeitsanweisung für die Reinigungskraft vorhanden).
  • Es werden nicht arbeitstäglich frische Wechselmops/Putztücher verwendet, sondern Wiederverwendung bereits benutzter Reinigungsutensilien.

Mängel Instrumentendesinfektion /-reinigung

  • Instrumentendesinfektionsmittel nicht VAH – gelistet.
  • Die Lösung wird falsch angesetzt, da keine genaue Anleitung/Dosiertabelle vorhanden ist (z. B. 3L Wasser + 30 ml Desinfektionsmittel = 1%ige Lösung)
  • Instrumente kritisch B werden manuell aufbereitet (maschinelle Aufbereitung ist zwingend vorgeschrieben)

Schulung des Personals

Die meisten der genannten Mängel lassen sich durch eine Mischung aus guten Prozessen (Hygiene- und Desinfektionsplan) und einem guten Schulungsstand beim Thema Hygiene verhindern. So spart man sich am Ende kurzfristige Nachschulungen, zusätzliche Begehungen und somit im Endeffekt bares Geld. Mit meduplus machen Sie Ihr Personal fit für Begehungen, beispielsweise mit dem Grundkurs Hygiene 2019 für alle Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der perfekten Kurse für Ihre Praxis.

Alle Kurse

Quellen und weiterführende Informationen

  • RKI: Tag des Gesundheitsamtes Link
  • Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch behörden in Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Checklisten Ausgabe 11/2016 Link
  • Erfahrungen des Gesundheitsamtes – Mängel in der Arztpraxis Stand 10/2010 Link

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