Am 28.01.2021, ist Europäischer Datenschutztag. Seit dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht. Verstöße gegen den Datenschutz können seither schärfer geahndet werden und können erhöhte Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen. Zweieinhalb Jahre nach Einführung der EU-DSGVO sollte in Arztpraxen ein Bewusstsein für die Thematik Datenschutz entwickelt worden sein.
Der Bundesverband deutscher Orthopäden und Unfallchirurgen hat 2019 eine Umfrage in Arztpraxen und MVZ in ganz Deutschland zum Thema Datenschutz durchgeführt, und so den damaligen Stand zur Umsetzung der erforderlichen Datenschutzmaßnahmen erfragt. Die Abfrage wesentlicher Datenschutz-Maßnahmen in der Praxis soll Sie auf bestehende Lücken in Ihrer Praxis aufmerksam machen und Ihnen einen Leitfaden zur Umsetzung an die Hand geben.
Die Umfrage beleuchtete alle laut DSGVO erforderlichen Datenschutz-Maßnahmen in Gesundheitseinrichtungen, von der Patienten- und Mitarbeiterinformation über die Webseite bis zu den Themenbereichen Datensicherung und Datenlöschung. Wir wollen Ihnen nun ein paar interessante Ergebnisse dieser Studie präsentieren.
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