Grundsätzlich sind medizinische Einrichtungen, einschließlich Arztpraxen, gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, bestimmte Hygieneanforderungen einzuhalten. Ein gutes Hygienemanagement ist also in jeder Arztpraxis notwendig.
Hier gibt es Ausnahmen. Generell gilt: Wenn in Praxen ambulante Operationen durchgeführt werden, ist es laut Paragraph 23 Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben, einen Hygienebeauftragten zu benennen.
Die genaue Benennung ist grundsätzlich Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigene Hygieneverordnung. Im Jahre 2011 wurde festgelegt, dass die Länder eigene Hygieneverordnungen festlegen müssen. Ob dies sinnvoll ist, darf natürlich in Frage gestellt werden. Der Virchowbund schreibt hierzu: “Anscheinend macht es für den nosokomialen Keim und seine Gefährlichkeit einen Unterschied, in welchem Bundesland er sein Unwesen treibt.”
Nähere Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.
Unabhängig davon, wie die einzelnen Bundesländer die jeweiligen Verordnungen handhaben, ist nosokomialen Infektionen in jedem Fall vorzubeugen. Dafür müssen gewisse Hygienestandards gewahrt werden. Die Aufgabe des Hygienebeauftragten ist es, diese Standards herzustellen und beizubehalten. Dies sollte nicht nur im Sinne der Patientensicherheit erfolgen. Auch sollte die Praxis einer Begehung und Hygieneprüfung standhalten können. Diese Prüfungen erfolgen stichprobenartig durch die Gesundheitsämter oder die zuständigen Behörden. Ebenfalls wird hier auch die Aufbereitung der Instrumente geprüft.
Der Hygienebeauftragte ist in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen dafür verantwortlich, die Umsetzung und Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu überwachen und sicherzustellen. Die genauen Aufgaben können je nach Art und Größe der Einrichtung variieren. Hier sind einige typische Aufgaben, die ein Hygienebeauftragter übernehmen könnte:
Niedergelassene Praxen haben in der Regel andere Herausforderungen als Kliniken auf dem Gebiet der Hygiene.
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