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Abschlusskolloquium
Hygienebeauftragter Arzt

Braucht Ihre Praxis einen Hygienebeauftragten?

Grundsätzlich sind medizinische Einrichtungen, einschließlich Arztpraxen, gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, bestimmte Hygieneanforderungen einzuhalten. Ein gutes Hygienemanagement ist also in jeder Arztpraxis notwendig.

Aber muss in jeder Arztpraxis ein Hygienebeauftragter benannt werden?

Hier gibt es Ausnahmen. Generell gilt: Wenn in Praxen ambulante Operationen durchgeführt werden, ist es laut Paragraph 23 Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben, einen Hygienebeauftragten zu benennen.

Die genaue Benennung ist grundsätzlich Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigene Hygieneverordnung. Im Jahre 2011 wurde festgelegt, dass die Länder eigene Hygieneverordnungen festlegen müssen. Ob dies sinnvoll ist, darf natürlich in Frage gestellt werden. Der Virchowbund schreibt hierzu: “Anscheinend macht es für den nosokomialen Keim und seine Gefährlichkeit einen Unterschied, in welchem Bundesland er sein Unwesen treibt.

Nähere Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.

Unabhängig davon, wie die einzelnen Bundesländer die jeweiligen Verordnungen handhaben, ist nosokomialen Infektionen in jedem Fall vorzubeugen. Dafür müssen gewisse Hygienestandards gewahrt werden. Die Aufgabe des Hygienebeauftragten ist es, diese Standards herzustellen und beizubehalten. Dies sollte nicht nur im Sinne der Patientensicherheit erfolgen. Auch sollte die Praxis einer Begehung und Hygieneprüfung standhalten können. Diese Prüfungen erfolgen stichprobenartig durch die Gesundheitsämter oder die zuständigen Behörden. Ebenfalls wird hier auch die Aufbereitung der Instrumente geprüft.

Welche Aufgaben hat der Hygienebeauftragte?

Der Hygienebeauftragte ist in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen dafür verantwortlich, die Umsetzung und Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu überwachen und sicherzustellen. Die genauen Aufgaben können je nach Art und Größe der Einrichtung variieren. Hier sind einige typische Aufgaben, die ein Hygienebeauftragter übernehmen könnte:

  • Überwachung und Beratung: Der Hygienebeauftragte überwacht die Einhaltung von Hygienevorschriften und -richtlinien in der Einrichtung. Er oder sie berät und unterstützt das medizinische Personal bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen.
  • Schulung und Fortbildung: Der Hygienebeauftragte organisiert Schulungen und Fortbildungen für das medizinische Personal, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über aktuelle Hygienepraktiken informiert sind.
  • Erstellung von Hygieneplänen: Der Hygienebeauftragte kann Hygienepläne und -richtlinien entwickeln, die speziell auf die Bedürfnisse der Einrichtung zugeschnitten sind.
  • Risikobewertung: Er oder sie identifiziert potenzielle Infektionsrisiken und entwickelt Strategien zur Minimierung dieser Risiken.
  • Kontrolle der Reinigung und Desinfektion: Der Hygienebeauftragte überwacht die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten, medizinischen Geräten und Instrumenten.
  • Dokumentation: Die Dokumentation der durchgeführten Hygienemaßnahmen und -kontrollen ist eine wichtige Aufgabe, um die Einhaltung von Vorschriften nachweisen zu können.
  • Kommunikation: Der Hygienebeauftragte fungiert als Schnittstelle zwischen der Einrichtungsleitung, dem medizinischen Personal und anderen relevanten Abteilungen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen bezüglich der Hygiene weitergegeben werden.
  • Infektionsausbrüche: Im Falle von Infektionsausbrüchen ist der Hygienebeauftragte daran beteiligt, die Ursache zu ermitteln, Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen und Strategien zur Verhinderung zukünftiger Ausbrüche zu entwickeln.
  • Überprüfung von Richtlinien: Der Hygienebeauftragte hält sich über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf Hygiene und Infektionsschutz auf dem Laufenden und passt die Richtlinien der Einrichtung gegebenenfalls an.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Bei Bedarf arbeitet der Hygienebeauftragte mit den zuständigen Gesundheitsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden.

Niedergelassene Praxen haben in der Regel andere Herausforderungen als Kliniken auf dem Gebiet der Hygiene.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.