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Hygiene

Antiseptik auf dem Auge

Antiseptik auf dem Auge

Das menschliche Auge ist ständig Krankheitserregern und Umwelteinflüssen ausgesetzt. Infektionen können sich entwickeln, wenn das Auge solche schädigenden Einflüsse nicht mehr eigenständig abwehren kann. Unter Antisepsis werden alle lokal angewandten Maßnahmen zur Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen am oder im lebenden Gewebe verstanden. Wie auch bei Haut- und Schleimhautdurchtrennung ist die Antiseptik auf dem Auge ebenfalls obligat vor Eingriffen indiziert.

Grundsätzliches zur Antiseptik

Antiseptika werden aus mehreren Gründen verwendet. Zum einen erfolgt die Anwendung aus prophylaktischer Indikation – als sogenannte prophylaktische Antiseptik -, um einer unerwünschten Kolonisation oder Infektion vorzubeugen. Weiterhin werden Antiseptika aus therapeutischer Indikation angewandt – sogenannte therapeutische Antiseptik – , um eine unerwünschte Kolonisation zu eliminieren oder eine Infektion zu behandeln.

Zielsetzung der prophylaktischen Antiseptik ist die Infektionsverhütung durch:

  • Unterbindung des Erregertransfers von kontaminierten bzw. kolonisierten Körperbereichen in mikrobiell nicht besiedelte Körperbereiche,
  • Abtötung von Krankheitserregern im Applikationsbereich, um eine nachfolgende Infektion zu unterbinden bzw. eine unerwünschte Kolonisation zu eliminieren,
  • Normalisierung einer Dysbiose bzw.
  • Abtötung potentieller Pathogene nach akzidenteller Kontamination.

Die Hautantiseptik ist vor allen durchtrennenden Eingriffen der Haut notwendig, das heißt vor Injektion, Punktion, vor präoperativer Durchtrennung und vor dem Legen von Gefäßkathetern. Ferner ist sie bei liegendem Gefäßkatheter indiziert. Bei Kolonisation von Patienten mit MRSA dient sie der Dekolonisation und bei der antiseptischen Waschung von Intensivplegepatienten der Herabsetzung des Risikos der Weiterverbreitung kritischer Erreger, insbesondere von MRE.

Antiseptik auf dem Auge

Auch vor der Durchtrennung von Schleimhaut und Auge ist die Antiseptik indiziert:

  • Indikation obligat: präoperative Behandlung (PVP-Iod 1,25 %, Polihexanid 0,02%)
  • Akzidentelle Kontamination: Spülung mit PVP-Iod 2,5 %
  • Epidemiologische Risikosituation: intra-, und postoperative Prophylaxe okulärer Infektionen (PVP-Iod)

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Smart Learning-Kurs „Hygienebeauftragter Arzt“ Kapitel 6.3 Link
  • KRINKO: Prävention postoperativer Wundinfektionen Link

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