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Was ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)?

Pflege im Alltag

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wurde im Mai 2023 beschlossen. Es soll unter anderem mehr Geld für Pflegesachleistungen und Pflegegeld geben. Ebenfalls soll ein Entlastungsbudget eingeführt werden und auch die Digitalisierung in der Langzeitpflege wird gestärkt werden. Die Finanzierung wird voraussichtlich durch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung gesichert.

Was besagt das PUEG im Einzelnen?

Einige Beispiele sind:

Anhebung der Leistungsbeträge

Die Leistungsbeträge werden in mehrere Schritten angehoben. 

  • Zum 1. Januar steigt das Pflegegeld um 5 Prozent an. Ebenfalls werden Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um 5 Prozent angehoben.
  • Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung in Höhe von 4,5 Prozent an. Dies betrifft auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen.
  • Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung geplant.

Pflegeunterstützungsgeld

Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. 

Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Dies ist in § 2 Pflegezeitgesetz geregelt und wird als kurzzeitige Arbeitsverhinderung bezeichnet.

Es kann der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung vorliegen und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber besteht. Dies soll der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf dienen. Der oder die Leistungsempfänger:in erhält von der Pflegekasse die Bescheinigung über den Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes. Dies muss unverzüglich dem/der Arbeitgeber:in vorgelegt werden. Die Regelung tritt ab dem 1. Januar in Kraft.

Weitere Änderungen und Ziele:

  • Verbesserung der Transparenz über mögliche Leistungen
  • Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
  • Digitalisierung in der Pflege
  • Unterstützung Pflegebedürftiger vor Ort
  • Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen (für ambulante Pflege)
  • Anpassung von Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung (Dynamisierung)
  • Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget 
  • Neuer Nutzungsrahmen für das Pflegeunterstützungsgeld
  • Erhöhung der Eigenanteil-Zuschläge für die stationäre Pflege
  • Anpassungen im Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit
  • Förderung der Digitalisierung in der Pflege
  • Anpassung der Beiträge zur Pflegeversicherung

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Quellen

Bundesministerium für Gesundheit

Pflege.de