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Sind ozon-basierte Reinigungsverfahren in infektionshygienisch sensiblen Bereichen erlaubt?

Ozon-basierte Reinigungsverfahren

Die Verwendung von Reinigungsverfahren auf Ozonbasis, insbesondere für Hand- und Hautkontaktflächen in infektionshygienisch sensiblen Bereichen, wirft wichtige Fragen auf. Im Fokus steht die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Methoden, insbesondere im Kontext von Gesundheitseinrichtungen. Reinigungsunternehmen setzen vermehrt Verfahren auf Ozonbasis für die Unterhaltsreinigung ein, einschließlich der Haut- und Handkontaktflächen im Sanitärbereich. Diese Praxis findet auch in anderen Gesundheitseinrichtungen verstärkte Anwendung. Jedoch ist dies zulässig?

Was sind ozon-basierte Reinigungsverfahren?

Ozon-basierte Reinigungsverfahren nutzen Ozon, eine Form von Sauerstoff, um Oberflächen zu reinigen und zu desinfizieren. Ozon ist ein starkes Oxidationsmittel und wirkt antimikrobiell, was es für die Reinigung und Desinfektion von verschiedenen Oberflächen geeignet macht. Bei der Anwendung von ozon-basierten Reinigungsverfahren wird oft ozonhaltiges Wasser erzeugt und für die Desinfektion von Flächen, Gegenständen oder in manchen Fällen auch zur Luftdesinfektion verwendet. Es wird angenommen, dass Ozon wirksam gegen verschiedene Mikroorganismen, einschließlich Bakterien, Viren und Pilze, ist.

Was gilt es bei diesem Reinigungsverfahren zu beachten?

Die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) gibt in ihrer aktuellen Stellungnahme klare Empfehlungen für die Desinfektion von Flächen in Gesundheitseinrichtungen. Sofern eine desinfizierende Flächenreinigung oder -desinfektion erforderlich ist, sollte ein Verfahren gewählt werden, dessen desinfizierende Wirksamkeit durch zwei herstellerunabhängige Prüfberichte nachgewiesen wurde. Diese Prüfberichte sollen auch die konkrete Anwendungsempfehlung bestätigen.

Die Auswahl von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren muss darüber hinaus eine Bewertung des Infektionsrisikos berücksichtigen. Für häufig berührte Haut- und Handkontaktflächen ist situationsabhängig eine desinfizierende Reinigung oder, auf Flächen für aseptische Tätigkeiten, eine Desinfektion indiziert. Hierbei ist es entscheidend, dass das verwendete Produkt das erforderliche Wirkungsspektrum aufweist, das sich aus der Risikobewertung ergibt.

Ozonbasierte Reinigungsverfahren werden zwar vermehrt angeboten, jedoch ist aktuell kein zugelassenes Biozid-Produkt auf Ozonbasis verfügbar. Produkte, die mit Aussagen wie “Anwendung zur Sanitation” oder “mit keimzahlreduzierender Wirkung” beworben werden, erfüllen nicht die Anforderungen an ein Desinfektionsmittel oder einen desinfizierenden Reiniger nach KRINKO-Empfehlung. Die Wirksamkeit für die erforderlichen Wirkspektren, insbesondere bakterizid und levurozid, muss bestätigt sein, um einen Einsatz in Gesundheitseinrichtungen und sensiblen Bereichen zu rechtfertigen.

Zusätzlich zu Fragen der Wirksamkeit müssen Anwender vor dem Einsatz von ozon-basierten Verfahren Informationen zu verschiedenen Aspekten erhalten, darunter die Form der Ozonanwendung (gasförmig oder in wässriger Lösung), die Stabilisierung des flüchtigen Ozons im Produkt, der genaue Verwendungszweck und die Zulassung als Biozid oder Medizinprodukt. Auch die Frage nach der Verträglichkeit und Sicherheit für Anwender spielt eine zentrale Rolle, da Ozon ein stark oxidierendes Gas mit hoher Inhalationstoxizität ist.

Insgesamt wird deutlich, dass bei der Anwendung von ozon-basierten Reinigungsverfahren in infektionshygienisch sensiblen Bereichen eine umfassende Prüfung und Einhaltung von regulatorischen Anforderungen notwendig ist. Die Sicherheit und Wirksamkeit sollten durch unabhängige Gutachten bestätigt werden, und die Anwendungsbedingungen sowie Arbeitsschutzmaßnahmen müssen transparent und effektiv kommuniziert werden, um eine potenzielle Gesundheitsgefährdung auszuschließen.

Quelle

vah-online.de

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