Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat auf ihrer 95. Sitzung am 4. März 2020 die Empfehlung der Pertussisimpfung mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff in der Schwangerschaft beschlossen. Ziel der Pertussisimpfung während der Schwangerschaft ist die Reduzierung von Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen durch Infektionen mit dem Pertussiserreger, Bordetella pertussis, bei Neugeborenen und Säuglingen.
Der häufigste Erreger von Pertussis ist das gramnegative Bakterium Bordetella pertussis. Dieses ist in der Lage eine Vielzahl von Toxinen und Virulenzfaktoren zu produzieren, darunter das Pertussis-Toxin (PT). Einge der produzierten Toxine können die Abwehrkräfte lokal heruntersetzen und das tracheobronchiale Epithel schädigen. Pertussis, auch bekannt als Keuchhusten, ist mit einem Kontagositätsindex von 90 % hochansteckend. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) durch engen Kontakt mit einer infektiösen Person innerhalb eines Abstandes von ca. 1 Meter. Die Inkubationszeit liegt meist bei 9– 10 Tagen (Spanne: 6–20 Tage).
Drei Stadien einer Pertussis-Infektion:
Aktuell empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung gegen Pertussis mit vier Impfdosen im Alter von je zwei, drei, vier und 11 – 14 Monaten. Auffrischimpfungen werden im Vorschul- und Jugendalter sowie einmalig bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Auffrischungsimpfung im Erwachsenenalter empfohlen. 94,2% aller Kinder hat zum Zeitpunkt der Einschulung eine Grundimmunisierung gegen Pertussis erhalten. Allerdings erfolgt die Vervollständigung der Grundimmunisierung häufig später als von der STIKO empfohlen. So lag der Anteil der Kinder im Alter von 24 Monaten, die eine vollständige Grundimmunisierung erhalten hatten, im Jahr 2011 lediglich bei ca. 80%.
In den meisten der ausgewerteten Studien lag die Impfeffektivität der maternalen Pertussisimpfung in der Schwangerschaft für die Verhinderung von laborbestätigten Pertussiserkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen bei Säuglingen im Alter von ≤ 2 bzw. ≤ 3 Monaten unabhängig vom verwendeten Impfstoff über 90%. Neben dem Impfschutz der Neugeborenen und Säuglinge wird durch die Tdap-Impfung in der Schwangerschaft auch die werdende Mutter vor einer Erkrankung geschützt.
Seit Ende März 2013 besteht in Deutschland eine bundesweite Meldepflicht für Keuchhusten (Pertussis) nach § 6 (Verdacht, Erkrankung und Tod) und § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (labordiagnostischer Nachweis von B. pertussis sowie B. parapertussis).
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