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Leistungsansprüche für Pflegebedürftige bleiben oft ungenutzt

Die Leistungsansprüche werden oftmals nicht wahrgenommen. So heißt es in einem Bericht der Tagesschau. Pflegebedürftigen Personen stehe eine Reihe an Leistungen zur Verfügung, jedoch wären die Zugangsvoraussetzung teilweise absurd und unangebracht.

Jährlich verfallen Leistungsansprüche im Wert von mindestens 12 Milliarden Euro. Dies besagt das Ergebnis einer aktuellen Studie.
Für diese Untersuchung haben Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück errechnet, dass zwischen 62 und 93 Prozent der Pflegeleistungen nicht abgerufen werden.

Oft würde beispielsweise die Kurzzeitpflege nicht beantragt. Auch werden Leistungen nicht in Anspruch genommen, wenn Pflegende ausfallen und vertreten werden können. In 70 Prozent der Fälle würde die Verhinderungspflege nicht genutzt werden.

Die Beantragung hat offenbar ihre Hürden. Der Prozess wird vom VdK-Präsidentin als „teilweise absurd und unangebracht“ bezeichnet. Hier könnten einige Leistungen in einem Budget zusammengefasst und den Pflegebedürftigen unkompliziert zugänglich gemacht werden.

Laut Claudia Moll, der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, müsste ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget zeitnah kommen. Kurzzeit – und Verhinderungspflege müsse schnell umgesetzt werden.

Leider stehe dem zusätzlich ein Personalmangen entgegen. Es brauche einen Rechtsanspruch der Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegekassen, damit Sachleistungen einklagbar wären.

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Quelle

https://www.tagesschau.de/inland/vdk-pflegeansprueche-101.html

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