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Aktualisierung der KRINKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung von medizinischem Personal

UPDATE: Ergänzung der KRINKO-Empfehlung „Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland: Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in § 23a Infektionsschutzgesetz“ zur COVID-19-Impfung

Was ist neu an der Empfehlung?

Die KRINKO hat in der Aktualisierung ihrer Empfehlung zur COVID-19-Impfung von medizinischem Personal ergänzt, dass die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Tätigkeitseinschränkung bei Ungeimpften aktuell nicht zu rechtfertigen sind.

Begründung: Zur Verhinderung einer Infektionsübertragung spielen die korrekt eingehaltenen Hygienemaßnahmen eine zentrale Rolle.

Bisherige Empfehlung

Die Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in §23a Infektionsschutzgesetz“ vom Mai 20211 berücksichtigte Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) bisher nicht, da die vorhandene Datenbasis zunächst keine valide Aussage zur Bewertung des Impf- oder Serostatus, zur Dauer des Immunschutzes und zur Übertragbarkeit einer Infektion trotz Impfung und den daraus abzuleitenden Konsequenzen ermöglichte.

Medizinisches Personal: Rolle in der Infektionsübertragung

Das medizinische Personal nimmt einen ganz zentralen Stellenwert im Infektionsgeschehen ein. Es ist auf der einen Seite durch den Kontakt mit Infizierten in hohem Maße selbst gefährdet sich zu infizieren.

Gleichzeitig kann es auch als Transmissionsvehikel fungieren und eine Übertragung des Virus auf PatientInnen bewirken.

Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen in Kombination mit Testungen auf Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) reduziert das Übertragungsrisiko.

Zwischenzeitlich liegen Studien zur Impfeffektivität und zur SARS-CoV-2-Transmission durch Geimpfte vor. Es bestätigt sich, dass die Impfung – unabhängig von den bisher identifizierten SARS-CoV-2-Varianten – einen stabilen Schutz der Geimpften vor Tod und schwerer Erkrankung (Hospitalisierung) bietet.

Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und damit auch einer Transmission durch Geimpfte ist abhängig von den jeweils zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten und z.B. unter dem Einfluss der Omikron-Variante gegenüber vorherigen Varianten erhöht. Das Übertragungsrisiko wird durch eine COVID-19-Impfung reduziert, eine sterile Immunität wird jedoch nicht erzeugt.

Es können auch Geimpfte nach Erregerexposition eine hohe Viruslast tragen. Das Ausmaß der Virusausscheidung ist von individuellen Faktoren und dem Stadium einer Infektion abhängig.

Daher müssen sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte die etablierten Hygienemaßnahmen bei der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten einhalten.

Medizinisches Personal: Tätigkeitseinschränkung zu rechtfertigen?

Die KRINKO-Empfehlung hat die Prävention nosokomialer Infektionen zum Ziel. Tätigkeitseinschränkungen können auf Basis einer Risikobewertung bei nicht vorhandenem Impf- bzw. Immunschutz  resultieren. Aus diesem Grund wird in der KRINKO-Empfehlung unterschieden zwischen:

a.) erforderlichen Impfungen, die eine Voraussetzung für das Beschäftigungsverhältnis darstellen

b.) empfohlenen Impfungen, die gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) alle Mitarbeitende in Anspruch nehmen sollten, die aber keine Voraussetzung für das Beschäftigungsverhältnis sind

FAZIT: Die COVID-19-Impfung reduziert das Risiko einer Erregerübertragung. Im Rahmen der Behandlung und Pflege von PatientInnen in medizinischen Einrichtungen müssen jedoch ergänzend Hygienemaßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels zur bestmöglichen Infektionsprävention ergriffen werden. Es ist das Ziel, bei medizinischem Personal entsprechend den Empfehlungen der STIKO einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. Die arbeitsrechtliche Konsequenz einer Tätigkeitseinschränkung bei Ungeimpften ist jedoch nicht zu rechtfertigen, da für die Verhinderung einer Infektionsübertragung korrekt eingehaltene Hygienemaßnahmen eine wesentliche Rolle spielen.

Quelle:

Epidemiologisches Bulletin 06/2023 (rki.de)