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Keuchhusten – nicht bloß eine Kinderkrankheit

Keuchhusten

Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege und wird durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht. Dieser Erreger ist weltweit verbreitet und hoch ansteckend. Tatsächlich sind in jedem Alter Erkrankungen möglich, die harmlose bis schwere Verläufe nach sich ziehen können.

So findet die Übertragung statt

Die Krankheit wird über die Atemluft (Tröpfcheninfektion) durch Husten oder Niesen übertragen. Die Ansteckungsgefahr besteht bereits beim ersten Husten bis ungefähr fünf Wochen nach Krankheitsbeginn.

Verlauf der Krankheit

Typisch sind starke Hustenanfälle, die in der Regel mit Keuchen und einer pfeifenden Atmung einhergehen. Es kann Monate dauern, bis die Krankheit abklingt.
Erwachsene leiden meist wochenlang unter unspezifischem Husten. Bei einem schweren Verlauf können Gewichtsverlust, Leisten- und Rippenbrüche und Lungen- und Mittelohrentzündungen auftreten. Auch Inkontinenz ist möglich. Seltener wurden Hirnblutungen beobachtet.

Behandlung und Diagnostik

Antibiotika können den Verlauf der Krankheit mildern. Die Voraussetzung ist die frühzeitige Gabe. Der Einsatz von Antibiotika ist nur dann sinnvoll, solange der Patient / die Patientin Bordetellen ausscheidet.

Die Diagnostik erfolgt über eine Laboruntersuchung, wenn Kontakt zu erkrankten Personen stattgefunden hat oder bei Vorliegen der klassischen Symptome wie Hustenattacken, Erbrechen nach Hustenattacken oder ein pfeifendes oder zischendes Geräusch beim Einatmen.

Präventive Maßnahmen gegen Keuchhusten

Eine Impfung schützt. Entwickelt wurde diese von dem belgischen Biologen Jules Bordet. Er entdeckte das Bakterium, nachdem seine Tochter von der Krankheit betroffen war und betrieb weiter Forschung. Der von ihm entwickelte Impfstoff wurde 1933 erstmals großflächig verimpft.

Aus heutiger Sicht ist eine Keim-Limitierung von Pertussis im Gegensatz zu anderen impf­präven­tablen Krank­heiten nicht möglich. Die erneute Ansteckung ist immer wieder möglich, da die Immunität gegen das Bakterium nur sehr kurz vorhält. Daher ist die Impfung die empfohlene Schutzmaßnahme – auch bei Erwachsenen.

Die Krankheit muss spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Quellen

Sozialministerium.at
Impfen-info.de
Gesund.bund.de
RKI

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