Die SARS-CoV-2-Pandemie wirft seit Beginn viele Fragen auf. Insbesondere in Sachen Händedesinfektion gibt es einige Aspekte zu beachten, die bisher zu wenig kommuniziert wurden. Am heutigen Tag der Patientensicherheit gibt Ihnen dieser Beitrag einen kurzen Überblick über die verschiedenen Rezepturen von Desinfektionsmitteln.
Damit ein Desinfektionsmittel als solches deklariert wird, sollte es die folgenden sechs Punkte erfüllen:
Desinfektionsmittel unterscheiden sich vor allem in ihrer Wirksamkeit. Man spricht von bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS und viruzid. Somit sollte je nach Anwendungsbereich auf diese Kennzeichnung geachtet werden.
Nicht nur auf Grund des Coronavirus, sondern auch durch die jährlich auftretende Grippewelle, sind viele Desinfektionsmittel auf dem Markt verfügbar, für deren Wirkstoffe und Verträglichkeit keine wissenschaftlichen Tests vorliegen. Häufig wird zusätzlich die benötigte Einwirkungszeit und Menge nicht beachtet und Verbraucher fühlen sich fälschlicherweise geschützt.
Die Desinfektion mit rein alkoholischen Präparaten wird häufig als die effektivste Methode angesehen, hierbei muss allerdings bedacht werden, dass die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe häufig eine Austrocknung der Haut begünstigt.
Der große Vorteil der WHO-Rezepturen ist die hohe Hautverträglichkeit dank des Feuchthaltemittels Glyzerol. Für die ersten beiden Versionen WHO I + II wurde allerdings festgestellt, dass die Wirkung erst nach 2 × 3 ml für 2 × 30 Sekunden einsetzt. Das heißt, es ist die doppelte Menge und eine doppelte Einwirkungszeit notwendig. Darüber hinaus konnte für die chirurgische Händedesinfektion keine ausreichende Wirksamkeit in 5 Minuten nachgewiesen werden.
Die Rezeptur wurde daraufhin noch einmal überarbeitet und daraus ergaben sich zwei modifizierte Rezepturen, in denen der Wirkstoffgehalt erhöht sowie der Glyzerolgehalt reduziert wurde (von 1,45 % auf 0,725 %). Die endgültige Rezeptur erwies sich für die hygienische Händedesinfektion in 30 Sekunden als wirksam. Zusätzlich wurde nachgewiesen, dass die Wirkung der Rezeptur ebenfalls innerhalb von 30 Sekunden auch bei Coronaviren, dem HCV, dem Influenzavirus A(H1N1), dem Zikavirus und dem Ebolavirus einsetzt. Auch für die chirurgische Händedesinfektion ist die modifizierte Rezeptur geeignet, allerdings muss mit 5 Minuten Einwirkungszeit gerechnet werden.
Der Knappheit an Desinfektionsmittel kann durch Eigenherstellung entgegen gewirkt werden. Dafür sollten die modifizierten Rezepturen WHO I + II als bevorzugt angesehen werden. Die alkoholischen Varianten sind in der Medizin und in der Pflege durchaus etabliert und auch in ihrer Wirksamkeit belegt. Auf eine zusätzliche Hautpflege sollte jedoch unbedingt geachtet werden. Für den alltäglichen, privaten Gebrauch gilt, wer sich gründlich und regelmäßig die Hände waschen kann, braucht kein Desinfektionsmittel in der Tasche zu haben.
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