Diese Frage stellen sich viele, aufgrund der schnell verändernden Situation der letzten Zeit. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Coronamaßnahmen.
Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 14 Jahren müssen in diesen Fällen einen medizinischen Gesichtsschutz tragen.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten, gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Mit der Einführung der Hotspot-Regelung können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.
Allerdings, hängen viele Regelungen vom jeweiligen Bundesland ab. (siehe Quellen)
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