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Frage des Monats

Frage der Woche: Darf man Patientenakten weitergeben?

Patientenakten weitergeben

“Ein ärztlicher Kollege fordert die Kopie der Akte eines gemeinsamen Patienten an. Wie gehe ich nach DSGVO korrekt vor? Darf man Patientenakten weitergeben?”

– Frage in der meduplus Community

Man darf keine Kopien von vollständigen Patientenakten weitergeben!

  • Die eigenen Berichte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten weitergeleitet werden.
  • Für die Weitergabe von Unterlagen (Vorbefunde) anderer Ärzte benötigen Sie neben der Zustimmung des Patienten auch die schriftliche Zustimmung des anderen Arztes.
  • Rechnungen gehen den Kollegen nichts an.

– Frau Dr. med. Dahmen, Wissenschaftliche Leiterin Pflichtschulungen bei meduplus

Pflichtschulungen mit meduplus

Haben Sie es gewusst? Datenschutz ist ein wichtiges Thema, das allen Mitarbeitern bekannt sein muss. Ein Verstoß gegen geltendes Recht kann empfindliche Strafen und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kollegen und Mitarbeiter sich auskennen.

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Bild: © Anna Berkut – stock.adobe.com