Mit der Ausweitung der Corona-Testungen durch Bund und Länder sind viele neue Vorgaben zu beachten. Aktuell herrscht bezüglich der Testung auf SARS-CoV-2 daher viel Unsicherheit unter Medizinern sowie in der Bevölkerung. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Antworten zum Thema Corona-Test und stellen Ihnen hierzu auch die aktuelle Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor.
Bei Einreisenden aus dem Ausland kann die Testung innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgen.
Im Wesentlichen gibt es die fünf geschilderten Testszenarien, die in dem Schema der KBV dargestellt sind. Symptomatische Personen und Personen mit einem “erhöhten Risiko” der Corona-Warn-App werden über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Zur Beauftragung des Labors nutzen Praxen das Formular 10C, das für die vertragsärztliche Versorgung bereitsteht.
Bei dem Corona-Test aufgrund von Symptomen oder einer Warnung durch die App gelten die Regelungen nur für GKV-Versicherte. Anders verhält es sich bei den Tests, die nach der Rechtsverordnung (RVO) des Bundesgesundheitsministeriums bei Personen ohne Symptome möglich sind. Die dort getroffenen Regelungen gelten für GKV-Versicherte und für Nicht-GKV-Versicherte.
Für Reise-Rückkehrer und bei Beauftragung zum Corona-Test durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nutzen Ärzte das Formular OEGD, das für solche nicht vertragsärztlichen Fälle eingeführt wurde. Jedes dieser Formulare enthält, genauso wie das Formular 10C, einen persönlichen QR-Code, mit dem der Getestete sein Ergebnis über die Corona-Warn-App einsehen kann. Dazu muss er dem vorab zustimmen.
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