Berlin, 19. Januar 2017: Chirurgen kritisieren die Berichte des Recherchenetzwerkes „Correctiv“ und des ARD-Magazins „Plusminus“ zur Hygiene in deutschen Krankenhäusern. Transparenz sei das Motiv der kürzlich veröffentlichten Auswertung der Krankenhausqualitätsberichte und Daten des BKK Landesverbandes Nordwest. Wieviel Nutzen diese vermeintliche Transparenz auf Grundlage veralteter Daten für Patienten wirklich hat ist fraglich. Klar ist, seit der Veröffentlichung stehen einige Krankenhäuser auf der „roten Liste“. Diese Einteilung ist zweifelhaft und wird vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert.
„Es werden einige Krankenhäuser auf der Übersichtskarte fälschlicherweise an den Pranger gestellt“, erklärt Vizepräsidentin des BDC Prof. Dr. med. Julia Seifert. „Patienten werden verunsichert und nicht gestärkt.“
Als Ergebnis der Auswertung können Patienten über „Correctiv“ auf eine Übersichtskarte zugreifen, die rot und grün markierte Krankenhäuser zeigt – also welches Krankenhaus im Jahr 2014 „Minimalkriterien” an Hygienepersonal erfüllt und welches nicht. Grundlage dafür sind Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Institutes von 2009. Diese Empfehlungen werden allerdings falsch dargestellt: denn laut KRINKO-Empfehlung müssen Krankenhäuser ab 400 Betten ausschließlich einen Krankenhaushygieniker beauftragen – in der Auswertung heißt es aber, dass diese 400-Betten-Grenze auch für hygienebeauftragte Ärzte und Pfleger gelte.
„Die Auswertung vermittelt, dass Hygienestandards in rot markierten Kliniken nicht ausreichend seien – Krankenhäuser werden diskreditiert“, so Seifert. „Ausreichendes Hygiene-Fachpersonal in Kliniken ist auf jeden Fall notwendig. Maßgeblich sind allerdings auch die generelle Personalausstattung sowie die Arbeitsauslastung innerhalb der Krankenhäuser“, erklärt Seifert. „Denn auch das Hygiene-Fachpersonal ist machtlos, wenn die Zeit fehlt, um z. T. aufwendige Hygienestandards einzuhalten. Politik und Krankenhausleitungen müssen die Rahmenbedingungen schaffen, sodass sich alle Angestellten im Krankenhaus mehr Zeit für Hygienemaßnahmen nehmen können.“
Bis zum 31.12.2016 wurde bewusst eine bundesweite Übergangsregelung zur Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen geschaffen, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierungen der Hygieneverordnungen klar war, dass nicht ausreichend Personal aus- bzw. weitergebildet werden könne. Die Übergangsregelung war 2014, also zum Zeitpunkt der Datenerhebung, noch in Kraft. Diese Regelung wird in der Auswertung ebenfalls nicht beachtet.
(Berlin, 19.01.2017)
Zum Artikel im Blog des BDC
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