Heute sieht man die künstlichen Nägel in allen Varianten, Farben und Formen. Jedoch, wie sieht es damit im medizinischen Umfeld aus?
Sie gelten als eine Form der Nagelverlängerung oder -verstärkung. Sie können aus verschiedenen Materialien wie Acryl, Gel oder Fiberglas bestehen und werden auf die natürlichen Nägel aufgetragen, um deren Länge und Festigkeit zu erhöhen. Und wie sieht es mit Nagellack aus?
Im medizinischen Kontext werden künstliche Fingernägel oft als potenzielles Hygienerisiko betrachtet und können in einigen Gesundheitseinrichtungen, einschließlich Arztpraxen, verboten sein. Das schließt auch Nagellack ein. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, welche Arten von künstlichen Fingernägeln, wie Nagellack oder Gel, in der Diskussion um Hygienemaßnahmen relevant sind.
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) haben zwar keine rechtlich bindenden Verbote, sondern sprechen Empfehlungen aus. Dennoch haben ihre Veröffentlichungen erhebliche Auswirkungen, da sie oft als Grundlage für Regelungen in Gesundheitseinrichtungen dienen und auf publizierten Daten und Erfahrungen basieren.
In der KRINKO-Empfehlung “Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens” hebt das Kapitel 3.3 die Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion hervor. Es wird betont, dass kurz geschnittene Nägel, die mit den Fingerkuppen abschließen, die Reinigung der subungualen Spatien gewährleisten und die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen minimieren. Die Empfehlung lehnt Nagellack ab, da dieser die Sichtbeurteilung der Nägel behindert und mit zunehmender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln erhöht.
Auch künstliche Nägel werden kritisch betrachtet, da sie den Erfolg der Händehygiene beeinträchtigen und das Risiko der Handschuhperforation erhöhen. Diese können sogar als Quelle für nosokomiale Infektionen und postoperative Wundinfektionen identifiziert werden. In Kapitel 11 wird klargestellt, dass Nagellack nicht zulässig ist und das Tragen künstlicher und gegelter Fingernägel als unzulässig eingestuft wird.
Weitere Aspekte, die nicht primär dem Patientenschutz, sondern dem Personal- und Arbeitsschutz dienen, können aus der aktuellen Fassung der TRBA 250 “Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege” entnommen werden. Es ist wichtig, diese Richtlinien zu beachten, um eine sichere und hygienische Umgebung in Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten. Die Links zu diese Informationen finden Sie in der Quellenangabe.
Die Erlaubnis zum Tragen lackierter Nägel in der Arztpraxis kann je nach den Richtlinien und Vorschriften der spezifischen Gesundheitseinrichtung variieren. In einigen Einrichtungen können lackierte Nägel erlaubt sein, solange der Nagellack keine Gefahr für die Hygiene oder Sicherheit der Patienten darstellt.
Allerdings gibt es auch Situationen, in denen das Tragen lackierter Nägel aus hygienischen Gründen nicht gestattet ist, insbesondere in Bereichen, in denen strenge Hygienestandards erforderlich sind, wie beispielsweise in Operationssälen oder bei der Versorgung von immunsupprimierten Patienten. Lackierte Nägel könnten wie bereits erwähnt die Sicht auf Verunreinigungen oder Schmutz unter den Nägeln beeinträchtigen, was die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion der Hände erschwert. Zudem können lackierte Nägel das Risiko von Bakterien- und Keimansammlungen unter den Nägeln erhöhen, insbesondere wenn Handschuhe getragen werden, was wiederum das Infektionsrisiko für Patienten während der medizinischen Behandlung erhöht.
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