Ein Unternehmen der opta data Gruppe
Aktuelles
Hygienebeauftragte MFA

Dürfen MFAs künstliche oder gegelte Fingernägeln tragen?

Heute sieht man die künstlichen Nägel in allen Varianten, Farben und Formen. Jedoch, wie sieht es damit im medizinischen Umfeld aus?

Sie gelten als eine Form der Nagelverlängerung oder -verstärkung. Sie können aus verschiedenen Materialien wie Acryl, Gel oder Fiberglas bestehen und werden auf die natürlichen Nägel aufgetragen, um deren Länge und Festigkeit zu erhöhen. Und wie sieht es mit Nagellack aus?

Im medizinischen Kontext werden künstliche Fingernägel oft als potenzielles Hygienerisiko betrachtet und können in einigen Gesundheitseinrichtungen, einschließlich Arztpraxen, verboten sein. Das schließt auch Nagellack ein. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, welche Arten von künstlichen Fingernägeln, wie Nagellack oder Gel, in der Diskussion um Hygienemaßnahmen relevant sind.

Kann der Arzt selbst bestimmen, ob künstliche Fingernägel erlaubt sind oder ist er an einen festgelegten Hygienestandard gebunden?

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) haben zwar keine rechtlich bindenden Verbote, sondern sprechen Empfehlungen aus. Dennoch haben ihre Veröffentlichungen erhebliche Auswirkungen, da sie oft als Grundlage für Regelungen in Gesundheitseinrichtungen dienen und auf publizierten Daten und Erfahrungen basieren.

In der KRINKO-Empfehlung “Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens” hebt das Kapitel 3.3 die Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion hervor. Es wird betont, dass kurz geschnittene Nägel, die mit den Fingerkuppen abschließen, die Reinigung der subungualen Spatien gewährleisten und die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen minimieren. Die Empfehlung lehnt Nagellack ab, da dieser die Sichtbeurteilung der Nägel behindert und mit zunehmender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln erhöht. 

Auch künstliche Nägel werden kritisch betrachtet, da sie den Erfolg der Händehygiene beeinträchtigen und das Risiko der Handschuhperforation erhöhen. Diese können sogar als Quelle für nosokomiale Infektionen und postoperative Wundinfektionen identifiziert werden. In Kapitel 11 wird klargestellt, dass Nagellack nicht zulässig ist und das Tragen künstlicher und gegelter Fingernägel als unzulässig eingestuft wird.

Weitere Aspekte, die nicht primär dem Patientenschutz, sondern dem Personal- und Arbeitsschutz dienen, können aus der aktuellen Fassung der TRBA 250 “Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege” entnommen werden. Es ist wichtig, diese Richtlinien zu beachten, um eine sichere und hygienische Umgebung in Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten. Die Links zu diese Informationen finden Sie in der Quellenangabe.

 

Zusammenfassend sind künstliche Fingernägel in dir Arztpraxis aus den folgenden Gründen abzulehnen:

  • Erhöhtes Infektionsrisiko: Unter künstlichen Fingernägeln können sich leichter Bakterien, Viren und andere Krankheitserreger ansammeln, insbesondere wenn Handschuhe getragen werden. Dies erhöht das Risiko einer Übertragung von Infektionen auf Patienten während der medizinischen Behandlung.
  • Einschränkung der Händehygiene: Künstliche Fingernägel können die ordnungsgemäße Reinigung der Hände behindern, insbesondere im Bereich unter den Nägeln. Dies kann die Effektivität der Händehygiene beeinträchtigen, was ein wesentlicher Bestandteil der Infektionskontrolle in der Gesundheitsversorgung ist.
  • Perforationsrisiko von Handschuhen: Künstliche Fingernägel erhöhen das Risiko, dass Handschuhe während der Behandlung perforiert werden, was wiederum das Infektionsrisiko für das medizinische Personal und den Patienten erhöht.
  • Schwierigkeiten bei der Erkennung von Verunreinigungen: Nagellack und künstliche Fingernägel können es schwieriger machen, Verunreinigungen oder Schmutz unter den Nägeln zu erkennen, was die Reinigung und Desinfektion der Hände beeinträchtigen kann.
  • Noso­komiale Infektionen: Es gibt Berichte, dass künstliche Fingernägel als Quelle für nosokomiale Infektionen bei immunsupprimierten Patienten und für Ausbrüche postoperativer Wundinfektionen identifiziert wurden.

Die Erlaubnis zum Tragen lackierter Nägel in der Arztpraxis kann je nach den Richtlinien und Vorschriften der spezifischen Gesundheitseinrichtung variieren. In einigen Einrichtungen können lackierte Nägel erlaubt sein, solange der Nagellack keine Gefahr für die Hygiene oder Sicherheit der Patienten darstellt.

Allerdings gibt es auch Situationen, in denen das Tragen lackierter Nägel aus hygienischen Gründen nicht gestattet ist, insbesondere in Bereichen, in denen strenge Hygienestandards erforderlich sind, wie beispielsweise in Operationssälen oder bei der Versorgung von immunsupprimierten Patienten. Lackierte Nägel könnten wie bereits erwähnt die Sicht auf Verunreinigungen oder Schmutz unter den Nägeln beeinträchtigen, was die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion der Hände erschwert. Zudem können lackierte Nägel das Risiko von Bakterien- und Keimansammlungen unter den Nägeln erhöhen, insbesondere wenn Handschuhe getragen werden, was wiederum das Infektionsrisiko für Patienten während der medizinischen Behandlung erhöht.

In unserem Kurs zur Hygienebeauftragten MFA erfahren Sie alles über die erforderlichen Hygienestandards in einer Arztpraxis.

Zertifizierte Fortbildung zur Hygienebeauftragten MFA bei meduplus ab 570€ – Jederzeit starten!

Als MFA sind Sie zeitlich nicht mehr an Seminare oder fest terminierte Fortbildungen gebunden, sondern können selbstständig und flexibel entscheiden, wann und wo sie lernen möchten. Komplexes Wissen wird in kurzen und einfach aufgebauten Lerneinheiten vermittelt, ohne Sie mit stundenlangen, komplizierten Inhalten zu überfordern.

Durch flexiblen Zugang auf unsere Lerninhalte über das Smartphone, Tablet oder den Desktop prägt sich das erlangte Wissen nachhaltig ein und kann jeden Tag auf’s Neue aufgefrischt werden.

Bereits am 11. März 2024 können Sie die Qualifikation zur Hygienebeauftragten MFA erwerben. Das Abschlusskolloquium findet Online statt. So können Sie den gesamten Blended-Learning Kurs bequem von zuhause absolvieren.

Mehr Erfahren

Sie sind bereits Hygienebeauftragte MFA und möchten Ihr Wissen aktualisieren?

Unser Auffrischungskurs bietet Ihnen die Gelegenheit, bewährte Verfahren zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese in der Praxis effektiv umgesetzt werden. Dies kann dazu beitragen, mögliche Lücken oder ineffiziente Abläufe zu identifizieren und zu verbessern.

Die Hygieneverordnungen der Länder empfehlen Hygienebeauftragten einen Auffrischungskurs abzulegen, um das Hygienewissen im Abstand von 1-2 Jahren auf den neuesten Stand zu bringen.

Mehr Erfahren

 

Quellen

RKI

TRBA 250

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.