Mit unserem neuen Beitrag aus der Serie “Pflegesysteme in Europa” informieren wir Sie über das Gesundheitssystem in Spanien und welche Regelungen zur Pflege in diesem Land gelten.
Mit der Einführung des Pflegegesetzes “Ley de Dependencia” in Spanien wurde ein öffentliches Schutzsystem für Pflegebedürftige geschaffen.
Das System beinhaltet unter anderem einen Katalog von Sachleistungen und finanziellen Anwendung mit dem Ziel, die Pflegebedürftigen und Ihre Betreuung sowie den Schutz und persönliche Autonomie durch öffentliche und subventionierte private Dienstleistungen zu fördern.
Der Staat regelt die Grundlagen. Die Details werden in den jeweiligen Autonomen Gemeinschaften festgelegt. Die verfügbaren Sachleistungen sind abhängig vom öffentlichen Angebot der sozialen Dienste aus der jeweiligen autonomen Gemeinschaft.
Einen Standard innerhalb der Gemeinschaften gibt es daher nicht. Folge sind gravierende Unterschiede in Bezug auf die Deckung und Modelle zur Abwicklung der Leistungen für Pflegebedürftige.
Gesetzlich definiert wird die “persönliche Autonomie” wie folgt: “die Fähigkeit zu kontrollieren, zu bewältigen und aus eigener Initiative persönliche Entscheidungen darüber zu treffen, wie man in Übereinstimmung mit den Regeln und eigenen Präferenzen lebt und die grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens ausführt”.
Die Pflege-Sachleistungen werden über einen Leistungskatalog festgelegt:
Das Gesetz definiert verschiedene Geldleistungen (sog. Pflegegeld), welches in drei Kategorien unterteilt werden kann:
1.) Pflegegeld in Verbindung mit der Sachleistung:
Bei dieser Form handelt es sich um eine periodische finanzielle Unterstützung. Anerkannt wird diese nur, wenn der Zugang zu einem öffentlichen oder subventionierten Pflegedienst nicht möglich ist.
Außerdem ist die finanzielle Unterstützung abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Leistungsberechtigten. Der Zuschuss hat persönlichen Charakter und muss in jedem Fall mit dem Erwerb einer Sachleistung verbunden sein.
2.) Pflegegeld für die Pflege im familiären Umfeld und für nicht beruflich tätige Pflegepersonen:
Eine Geldleistung die anerkannt wird, wenn der Leistungsberechtigte von Familienangehörigen gepflegt wird.
3.) Pflegegeld für persönliche Betreuung:
Ziel dieser Zahlung ist es, die Autonomie von Personen zu fördern, die sich in einer Situation der Pflegebedürftigkeit befinden, und dies unabhängig vom Pflegegrad.
Die Regierung veröffentlicht jedes Jahr einen königlichen Gesetzeserlass über die finanziellen Zuwendungen bei Pflegebedürftigkeit abhängig von der Pflegestufe.
Im Schnitt liegen die Geldleistungen zwischen 150,- € und 715,- €.
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