Am 25. Mai 2018 endete die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verliert seine Gültigkeit. Spätestens dann müssen die Vorgaben des neuen europäischen Datenschutzrechts umgesetzt sein.
Von der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung sind alle Praxen und MVZ betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen. Um gewappnet zu sein, sollten alle Praxen und MVZ ihren Datenschutz überprüfen und an die EU-DSGVO anpassen.
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