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Frage der Woche: Darf man Patientenakten weitergeben?

Patientenakten weitergeben

“Ein ärztlicher Kollege fordert die Kopie der Akte eines gemeinsamen Patienten an. Wie gehe ich nach DSGVO korrekt vor? Darf man Patientenakten weitergeben?”

– Frage in der meduplus Community

Man darf keine Kopien von vollständigen Patientenakten weitergeben!

  • Die eigenen Berichte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten weitergeleitet werden.
  • Für die Weitergabe von Unterlagen (Vorbefunde) anderer Ärzte benötigen Sie neben der Zustimmung des Patienten auch die schriftliche Zustimmung des anderen Arztes.
  • Rechnungen gehen den Kollegen nichts an.

– Frau Dr. med. Dahmen, Wissenschaftliche Leiterin Pflichtschulungen bei meduplus

Bild: © Anna Berkut – stock.adobe.com