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Risikomanagement, Risikomanagement

Kommunikation im Schadenfall

Kommunikation im Schadenfall

Die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten im Praxis- und Klinikalltag. Die Aufklärung der Behandlung sollte natürlich im Vorfeld ausreichend erfolgen. Was ist jedoch, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat oder sogar einen Schaden am Patienten / an der Patientin verursacht hat?

Was ist das korrekte Verhalten und Vorgehen, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche aus medizinischen Behandlungen und die damit verbundenen Klageverfahren haben in den letzten Jahren zugenommen. Für Ärztinnen und Ärzte sind diese Verfahren nicht zuletzt wegen der eigenen emotionalen Belastung nur schwer zu ertragen. Auch kann es in Extremfällen um die eigene berufliche Existenz gehen.

Auch gibt es Vorurteile, was nicht kommuniziert werden sollte, da Sorge besteht, dass dies eine Einschränkung des Versicherungsschutz nach sich ziehen könnte. In unserem Kurs bringen wir Klarheit in das Thema.

Kurs Kommunikations im Schadenfall

Wie haften Ärzte und Ärztinnen?

Kommt es zu einem Behandlungsfehler, der zu einem gesundheitlichen Schaden am Patienten / an der Patientin führt, entstehen haftungsrechtliche Konsequenzen.

Einige mögliche Folgen für den Arzt / die Ärztin können sein:

  • Geldstrafen
  • Haftstrafen
  • Schadenersatz
  • Regressforderung

Wie kann vorgebeugt werden?

Erstmal sollte deeskalierend vorgegangen werden und zu unzufriedenen Patienten / Patientinnen frühestmöglich das Gespräch gesucht werden. Hier werden die Weichen für den weiteren Verlauf des Konflikts gestellt. Daher sollte bei einer Patientenbeschwerde schnell reagiert werden. Diese Gesprächssituationen sind oft nicht einfach. Ein bedachtes Vorgehen ist unumgänglich. Auch ein bedachter Umgang mit Kommunikationstechniken ist hilfreich, eine Konflikt frühestmöglich zu vermeiden.

Vielleicht wurden Sie selbst bereits mit der Konfliktsituation dieser Art konfrontiert. Wie sicher haben Sie sich dabei gefühlt?

In unserem LIVE 0-€ Webinar zu Kommunikation im Schadenfall geben wir wichtige Hinweise zu diesem Thema. Gerne kann wie immer ein reger Austausch stattfinden und außerdem Fragen an die Referentinnen der Funk Health Care Consulting GmbH gestellt werden. Sie sind herzlich eingeladen, auch als stiller Zuhörer / stille Zuhörerin teilzunehmen. (Eine Aufzeichnung des Webinars gibt es nicht.)

Hier können Sie sich unverbindlich registrieren.

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Kurs Kommunikation im Schadenfall

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Ärzte, Coronavirus

Die neuen Medikamente gegen COVID-19

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Herbstzeit ist Grippezeit. Werden die Tage kürzer, steigt auch die Kurve der Influenza-Erkrankungen an. Ebenfalls erhöht sich weltweit auch die Zahl der SARS-CoV-2 infizierten Personen.

Wie unterscheiden sich Influenza (Grippe) und Corona im Bezug auf Übertragung, Verlauf und Therapie?

Auf den ersten Blick haben beide Krankheitsbilder starke Überschneidungen und sind ähnlich gefährlich für dieselbe Risikogruppe. Die Durchseuchung mit dem Covid-Erreger nimmt zwar stetig zu, dennoch besteht im Vergleich zu den Grippe-Erregern bei vielen Menschen noch kein immunologisches Gedächtnis, was unter Umständen zu schweren Verläufen führen kann. Covid ist zwar grundsätzlich nicht neu, aber weist neue Oberflächenmerkmale auf. Ohne die Grundimmunisierung in der Bevölkerung kann so eine Verbreitung leichter stattfinden.

Beide Krankheiten werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, beim Sprechen, Husten, Singen oder einfach durch den Atem. Die Luft reichert sich so mit Aerosolen an. Bei geschlossenen Räumen mit geringer Lüftung steigt dementsprechend das Ansteckungsrisiko.

Influenza

Eine Erkältung wird oft als grippaler Infekt bezeichnet, hat aber mit der echten Influenza nichts zu tun. Influenza beginnt sehr plötzlich, mit Fieber, Muskel- und/oder Kopfschmerzen und Reizhusten. Starke Symptome wie hohes Fieber und ein schweres Krankheitsgefühl zu Beginn der Erkrankung sind Reaktionen des Immunsystems auf die Infektion. Sie sind keine verlässlichen Zeichen für einen schweren weiteren Krankheitsverlauf oder das Risiko für nachfolgende Komplikationen. Hier ist eine Impfung möglich.

Lesen Sie auch: Covid und Influenza -Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf eine Blick

Covid-19

Bei COVID-19 können alle Symptome einer akuten Atemwegsinfektion auftreten. Die Erkrankungen können wie bei der Influenza unterschiedlich schwer verlaufen. Bei älteren, vorerkrankten und immunschwachen Menschen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu sehr schweren Verläufen führen, auch Langzeitfolgen wie Long COVID sind bei jeder Erkrankungsschwere möglich. Auch können die Organe befallen werden. Eine Impfung ist möglich und es stehen neue Medikamente für eine antivirale Therapie zur Verfügung.

Lesen Sie auch: Long-Covid – Besteht ein Zusammenhang mit dem Epstein-Barr-Virus?

Mit den oral anwendbaren antiviral wirkenden Medikamenten Paxlovid® und Lagevrio®  können derzeit die monoklonale Antikörpertherapie sowie auch die Behandlung von COVID-19-Risikopatienten erfolgen. Früh verabreicht, sollen diese Medikamente einen schweren Verlauf verhindern, indem die Aufnahme der Viren in Körperzellen verhindert wird. So kann sich das Virus nicht vermehren.

Doch für wen eignet sich eigentlich welches Mittel und wann sieht man besser von einer Therapie ab?

Seit Januar 2022 steht Lagevrio® zur Behandlung von Covid-19 zur Verfügung. 

Es wird bei nicht hospitalisierten COVID-19-Patienten eingesetzt, die keine zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf vorweisen. Primär beruht die Wirkung auf der Hemmung der viralen RNA-Replikation durch den Einbau des Triphosphatmetaboliten in das virale RNA-Genom. Der Therapiebeginn sollte innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn erfolgen.

Paxlovid® wird ebenfalls bei dieser Patientengruppe eingesetzt. Nirmatrelvir hemmt die virale 3CL-Protease. Die Kombination mit Ritonavir ermöglicht die perorale Anwendung. Die Anwendung sollte so früh wie möglich innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn erfolgen. Ärzte dürfen das Medikament direkt an Ihre Patientinnen und Patienten abgeben.

Es gibt jedoch eine Vielzahl Medikamente, unter denen die Einnahme von Lagevrio®  und Paxlovid® als kritisch zu bewerten ist, wie z.b. Epilepsiemedikamente, Lipidsenker aber auch freiverkäuflichen Medikamenten wie z.b.Johanniskraut. Hier die Warnhinweise zu prüfen, kosten viel Zeit. Das könnte ein Grund sein, warum diese Medikamente noch immer zögerlich zum Einsatz kommen. Auch dürfen schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigen Alter, die keine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden, Lagevrio® nicht einnehmen. Zu Paxlovid® liegen noch keine ausreichenden Studien vor.

Ist eine Impfung dann überflüssig?

Die Impfung gilt noch immer als erstes Mittel der Wahl, um einen schweren Verlauf zu verhindern. Wer schwer an Covid-19 erkrankt ist, benötigt eine ganzen Medikamentecocktail. Dieser geht auch immer mit schweren Nebenwirkungen einher, so Prof. Dr. med. Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.

Quellen

https://www.herzstiftung.de/ihre-herzgesundheit/coronavirus/covid-19-medikamente
https://www.kbv.de/html/themen_55219.php
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/01/07/wann-lagevrio-wann-paxlovid-kriterien-fuer-die-entscheidung

 

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Ärzte, Datenschutz, Pflichtschulungen, Rechtlich, Risikomanagement

Mangelhafte Patientenaufklärung kann teuer werden

Die rechtzeitige und umfassende Patientenaufklärung ist Berufspflicht des Arztes/der Ärztin. Um dieser Pflicht nachzukommen, sollte sich jede(r) Arzt/Ärztin regelmäßig zu den rechtlichen Vorgaben über Form, Umfang und Dokumentation der Patientenaufklärung informieren sowie die aktuelle Rechtsprechung und die Folgen von Rechtsverstößen kennen.

Für Ärztinnen und Ärzte stellt die unzureichende Aufklärung von Patienten ein hohes Haftungsrisiko dar.

Dies kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen.

Doch was genau bedeutet Patientenaufklärung im Praxis- und Klinikalltag?

In der Regel reicht eine Aufklärung in Form von Informationsblättern nicht aus. Auch dann nicht, wenn der Patient/die Patientin dieses Dokument zur Kenntnisnahme mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt.
Es ist erforderlich, dass ein Gespräch mit dem Arzt stattfindet, um dem Patienten/der Patientin eine umfassende Aufklärung zu bieten. Nichtärztliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dürfen diese Aufgabe aufgrund ihrer Qualifikation nicht übernehmen.

Doch nicht immer führen fehlende Aufklärung und Einwilligung des Patienten zur Haftung des Arztes.

Das Gesetz strebt mit der „hypothetischen Einwilligung“ eine Reduktion der ärztlichen Haftungsrisiken im Bereich der Körperverletzungsdelikte an.

In einem Notfall hat der Arzt/die Ärztin nicht unbedingt die Möglichkeit den Patienten/die Patientin aufzuklären. Hier ist meist schnelles Handeln gefragt. In diesem Fall greift dann die „hypothetische Einwilligung“. Es wird davon ausgegangen, dass dem Eingriff oder der Behandlung zugestimmt wird. Im Fall eines Prozesses muss der Patient/die Patientin einen Gegenbeweis erbringen.

Rechtliche Stolpersteine im Praxis- und Klinikalltag

Auch unbedachte Abläufe können im beruflichen Alltag zu rechtlichen Stolpersteinen führen.

  • Ist es beispielsweise ratsam oder notwendig das Patientenaufklärungsgespräch von einem Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Praxis protokollieren zu lassen?
  • Darf ein vertretender Arzt/ eine vertretende Ärztin, welche(r) den späteren Eingriff nicht selber durchführt, den Patienten/die Patientin aufklären?

Vielleicht haben Sie den einen oder anderen Fall schon selbst erlebt.

Sie möchten tiefer in das Thema einsteigen?

Das schauen Sie sich zusätzlich unseren Kurs zur Patientenaufklärung für Ärzte und Ärztinnen an.

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Bakterielle Infektionen, Hygiene

Clostridium difficile assoziierte Diarrhö (CDAD) – Individuelle Ernährung zur Bekämpfung hilfreich?

Clostridium difficile ist ein Bakterium, das sich sowohl in der Umwelt als auch im Darm gesunder Menschen und Tiere befindet. Durch eine längere Einnahme von Antibiotika kann die gewohnte Darmflora jedoch so verändert bzw. gestört werden, dass eine Infektion mit dem Bakterium auch in einer Durchfallerkrankung, der Clostridium difficile assoziierte Diarrhö (CDAD), enden kann. Eine Infektion mit CDAD kann durch mehrere Möglichkeiten bekämpft werden. Ein angepasster Ernährungsplan könnte dabei hilfreich sein.

Experiment: CDAD mit individuellem Ernährungsplan bekämpfen

In der Vergangenheit haben Laborexperimenten gezeigt, dass sich das Krankenhauskeim möglicher durch eine kohlenhydratreiche Ernährung, die gleichermaßen fett- und proteinarm ist, eindämmen lässt.

Ein Forscherteam aus den USA hatte einen Tierversuch  unternommen und Mäuse einer Antibiose ausgesetzt, was in der medizinischen Umgangssprache als Behandlung von Patienten mit Antibiotika bezeichnet wird. Im Anschluss an die Antibiose wurden den Mäusen ein hypervirulenten Stamm von C. difficile verabreicht.

Im weiteren Verlauf des Experiments wurden die Mäuse mit drei unterschiedliche Speiseplänen ernährt. Alle Tiere die fett- und proteinreich gefüttert wurden, erlagen der Infektion. Eine zweite Gruppe mit fettreicher, aber proteinarmer Fütterung überlebte zum Teil. Das beste Ergebnis die Versuchsgruppe unter kohlenhydratreicher Ernährung. In letztem Versuch überstanden alle Mäuse die Clostridioides-Infektionen ohne größere Probleme.

“gute” Bakterien unterstützen

Als Ergebnis ließ sich festhalten, dass das verabreichte Antibiotikum, die Mikroben im Darm, die mit dem “schlechten” krankmachenden Bakterien, rivalisieren. So wird der Weg für schwerwiegende Infektionen frei gemacht. In diesem Vorgang sollen vor allem fett- und proteinreiche Nahrung den Prozess verstärken, hingegen kohlenhydratreiche Ernährung schützend wirkt und das trotz des Umstandes, dass das Tierfutter viele verarbeitete Kohlenhydrate und nur wenig Ballaststoffe enthielt.

Clostridium difficile assoziierte Diarrhö (CDAD) – Medikamentöse Therapie als weitere Maßnahme

Das RKI berichtet in seinem Ratgeber zum Clostridium difficile, dass auch eine medikamentöse Therapie als Maßnahme eingesetzt werden kann. Bei 15–23% der Patienten mit symptomatischer CDI (Clostridium difficile Infektion) führt bereits das Beenden der Antibiotikatherapie (wenn aus klinischer Sicht vertretbar) zum Sistieren des Durchfalls innerhalb von 2–3 Tagen.

Eine antibiotische Behandlung von CDI sollte erfolgen bei:

  • schweren oder fortbestehenden Symptomen,
  • älteren und/oder Patienten mit Grundleiden oder
  • Situationen, in denen die aktuelle Antibiotikabehandlung fortgesetzt werden muss.

Ist Ihr Personal ausreichend geschult?

Im Krankenhaus gilt es, zusätzlich zur Einhaltung der Basishygiene-Maßnahmen spezielle Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um die Weiterverbreitung vermeiden zu können. In unserem Grundkurs Hygiene für Ärzte, Pflegekräfte und MFA geben wir wertvolle Informationen zum Verhalten bei CDAD-Patienten und zum Selbstschutz des Personals.

Verständlich aufbereitet, schnell zu lesen und sofort verfügbar ist zum Beispiel auch unser kostenloses Microlearning:

 MICROLEARNING: CDAD 

Quellen & Literatur

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