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Coronavirus-Update für die Reisezeit

Coronavirus-Update Reisezeit

    • Nachdem der Flugverkehr ab Mitte Juni 2020 wieder zugenommen hat, wurden von der informellen AG Flugsicherheit in Deutschland einige wichtige Informationen und Hinweise zum sicheren Flugverkehr während der andauernden Coronavirus-Pandemie zusammengestellt. Im folgenden Beitrag haben wir alle relevanten Tipps für Sie zusammengefasst.

      Verdacht auf COVID-19

      Das Robert Koch-Institut (RKI) erachtet die generelle Durchführung von Screenings an Flughäfen für nicht zielführend. Es sollte lediglich anlass- bzw. symptombezogen, das heißt bei begründetem Verdacht auf COVID-19, eine Testung durchgeführt werden.

      Folgende Symptome begründen einen Verdacht auf COVID-19:

      • Fieber
      • neu aufgetretener Husten
      • Geruchs- oder Geschmacksverlust
      • Atemnot

      Verhalten am Flughafen

      Bei begründetem Verdacht sollte eine unmittelbare Testung des Indexfalles (idealerweise flughafennah) durchgeführt werden. Dabei sollte sich der Indexfall in einem abgetrennten Bereich aufhalten bis das Ergebnis vorliegt.

      • Falls der Pilot einen COVID-19-Verdachtsfall meldet, findet eine Beurteilung an Bord bzw. in einem geeigneten Raum im Flughafenbereich statt.

      Verhalten im Flugzeug

      Im Flugzeug sind Klimatisierung und Belüftung sicherzustellen, sobald sich Personen an Bord befinden.

      • Abstandsregeln sind beim Ein- und Aussteigen zu beachten und im Flugzeug soweit wie möglich einzuhalten, so ist beispielsweise auf die Vermeidung einer Schlangenbildung vor der Bordtoilette zu achten.
      • Beim Ein- und Aussteigen sowie im Flugzeug ist durchgehend mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken (FFP: filtering face piece) ohne Ausatemventil sind möglich. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Wer eine MNB aus medizinischen Gründen nicht tragen kann, darf das Luftfahrzeug mit ärztlichem Attest nutzen.
      • Die MNB kann zum Essen und Trinken während des Fluges kurzzeitig abgenommen werden. Mahlzeiten sollen jedoch möglichst nicht simultan von Sitznachbarn eingenommen werden, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
      • Bei einem Indexfall sind in der Regel nur die direkten Sitznachbarn potenzielle Kontaktpersonen der Kategorie I, die übrigen Passagiere in der gleichen Sitzreihe, den zwei Sitzreihen davor und dahinter werden als potenzielle Kontaktpersonen der Kategorie II eingestuft.

      Hier geht es zur aktuellen Infografik des RKI zur Kontaktpersonennachverfolgung:

      DOWNLOAD

      Quellen

      • Epidemiologisches Bulletin 29/2020; Götsch U et al. Hinweise für COVID-19-Prozesse im Flugverkehr Link
      • meduplus Microlearning Coronavirus Link

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Olivia Zakrzewski: