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Frage des Monats: Was sind die neuen Corona-Maßnahmen?

Diese Frage stellen sich viele, aufgrund der schnell verändernden Situation der letzten Zeit. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Coronamaßnahmen. 

Wo gilt die Maskenpflicht?

  • im öffentlichen Nahverkehr, 
  • in Arztpraxen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher, 
  • in Krankenhäusern für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten oder Besuch empfangen 

 Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 14 Jahren müssen in diesen Fällen einen medizinischen Gesichtsschutz tragen. 

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten, gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen. 

 Wo gilt die Testpflicht? 

  •  in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete,
    Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen sowie Heimen der Jugendhilfe für den Zutritt. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. 
  •  in Pflegeeinrichtungen
  • für Besucherinnen und Besucher bei Zutritt,
  • für Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen einmal wöchentlich,
  •  für dort tätige Personen: geimpfte oder genesene Personen zweimal wöchentlich, ungeimpfte und nicht genesene Personen an jedem Tag des Arbeitseinsatzes.
  •  Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung  
  • Gesundheits- und Pflegefachschulen 

 Mit der Einführung der Hotspot-Regelung können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.

Allerdings, hängen viele Regelungen vom jeweiligen Bundesland ab.  (siehe Quellen)

 Quellen und weiterführende Literatur

 

Fragen und Kontakt

Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen oder zu unserem Schulungsprogramm an. Zögern Sie nicht: wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

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Datenschutz

Europäischer Datenschutztag 2021 – Datenschutz in der Arztpraxis

Datenschutz in der Arztpraxis

Am 28.01.2021, ist Europäischer Datenschutztag. Seit dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht. Verstöße gegen den Datenschutz können seither schärfer geahndet werden und können erhöhte Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen. Zweieinhalb Jahre nach Einführung der EU-DSGVO sollte in Arztpraxen ein Bewusstsein für die Thematik Datenschutz entwickelt worden sein.

Infografik Datenschutz in der Arztpraxis

Der Bundesverband deutscher Orthopäden und Unfallchirurgen hat 2019 eine Umfrage in Arztpraxen und MVZ in ganz Deutschland zum Thema Datenschutz durchgeführt, und so den damaligen Stand zur Umsetzung der erforderlichen Datenschutzmaßnahmen erfragt. Die Abfrage wesentlicher Datenschutz-Maßnahmen in der Praxis soll Sie auf bestehende Lücken in Ihrer Praxis aufmerksam machen und Ihnen einen Leitfaden zur Umsetzung an die Hand geben.

Die Umfrage beleuchtete alle laut DSGVO erforderlichen Datenschutz-Maßnahmen in Gesundheitseinrichtungen, von der Patienten- und Mitarbeiterinformation über die Webseite bis zu den Themenbereichen Datensicherung und Datenlöschung. Wir wollen Ihnen nun ein paar interessante Ergebnisse dieser Studie präsentieren.

Quellen und weiterführende Literatur

  • BVOU “Umfrage: Status von Datenschutz-Maßnahmen in Niederlassung & MVZ” vom 08.07.2019 Link

 

Weitere interessante Themen

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Datenschutz, Frage des Monats

Frage der Woche: Anforderung von Patientenakten

Frage der Woche: Wie funktioniert ein Feuerlöscher?

“Ein Patient, den ich gut kenne, bittet darum, die im Rahmen seiner Behandlung bei uns notwendigen Fremdbefunde in Praxen aus der Umgebung einzufordern. Ist bei der Anforderung von Patientenakten etwas zu beachten?”

– Frage aus der Praxis eines Kunden

Es ist eine schriftliche Bestätigung zur Anforderung von Patientenakten notwendig.

Für diesen Fall muss der Patient eine schriftliche Bestätigung geben, dass er die Anforderung der Befunde erlaubt. Die Erlaubnis muss die konkreten Befunde und die Zweckbestimmung der Anforderung enthalten. Diese Erlaubnis ist situationsgebunden und kann nicht pauschal für Folgeanträge verwendet werden.

Bei der Anforderung in der Fremdpraxis muss das Dokument mit der Erlaubnis des Patienten bei elektronischem Versand verschlüsselt oder Passwort geschützt weitergeleitet werden. Wenn die Anfrage per Fax erfolgt, so muss vorher in der Fremdpraxis angerufen werden und sichergestellt sein, dass kein Dritter das Fax entgegennimmt. Der Postweg ist immer möglich, hier gilt das Postgeheimnis.

Gibt es Unklarheiten beim Datenschutz?

Seit dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutz-grundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht.  Verstöße gegen den Datenschutz können seither schärfer geahndet werden und können erhöhte Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen.

Mit der folgenden Umfrage möchten wir erfahren, wie sich das Bewusstsein für die Thematik Datenschutz in der Arztpraxis seitdem entwickelt hat. Die Umfrage dient zudem als Selbstcheck, bei dem Sie den Stand Ihrer derzeitigen Datenschutzmaßnahmen überprüfen können.

Umfrage starten

Unsere Angebote für Praxen im Bereich Datenschutz finden Sie auf dieser Übersichtsseite:

Weitere Informationen

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns. Gerne stehen wir zu Fragen zu unseren Kursangeboten zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Grundkurs Schweigepflicht, Dokumentation und Datenschutz für Ärzte Link
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Datenschutz

Umfrage: Wie sicher sind Sie beim Datenschutz in der Arztpraxis?

Datenschutz in der Arztpraxis

Seit dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht. Verstöße gegen den Datenschutz können seither schärfer geahndet werden und können erhöhte Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen. Ein Jahr nach Einführung der EU-DSGVO sollte in Arztpraxen ein Bewusstsein für die Thematik Datenschutz entwickelt worden sein. Nehmen Sie jetzt an der Umfrage zum Thema Datenschutz in der Arztpraxis teil.

Machen Sie mit: Umfrage zum Thema Datenschutz in der Arztpraxis

Mit der folgenden Umfrage, die in Arztpraxen und MVZ in ganz Deutschland durchgeführt wird, soll der aktuelle Stand zur Umsetzung der erforderlichen Datenschutzmaßnahmen erfragt werden und so ein Überblick zum bundesweiten Datenschutz-Status in den Arztpraxen geschaffen werden. Zusätzlich dient die Umfrage aber auch Ihnen für Ihre ganz individuelle Statuserfassung. Die Abfrage wesentlicher Datenschutz-Maßnahmen in der Praxis soll Sie auf bestehende Lücken in Ihrer Praxis aufmerksam machen und Ihnen einen Leitfaden zur Umsetzung an die Hand geben.

Die Umfrage beleuchtet alle laut DSGVO erforderlichen Datenschutz-Maßnahmen in Gesundheitseinrichtungen, von der Patienten- und Mitarbeiterinformation über die Webseite bis zu den Themenbereichen Datensicherung und Datenlöschung.

Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und anonym.

Zur Umfrage

 

Wir helfen Ihnen bestehende Datenschutz-Lücken zu schließen

Meduplus bietet eine Reihe unterstützender Maßnahmen im Bereich Datenschutz für Arztpraxen an. Angefangen beim Grundkurs Schweigepflicht, Dokumentation und Datenschutz für Ärzte und Praxispersonal

Quellen und weiterführende Literatur

  • BVOU “Umfrage: Status von Datenschutz-Maßnahmen in Niederlassung & MVZ” vom 08.07.2019 Link

Weitere interessante Themen

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Datenschutz

28. Januar 2019: Europäischer Datenschutztag

Hygienebeauftragte in der Pflege

Heute, am 28.01.2019, ist Europäischer Datenschutztag. Dabei handelt es sich um einen Aktionstag für den Datenschutz, der auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen wurde. In Erinnerung an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981, wird der Datenschutztag seit 2007 an diesem Tag begangen. Das Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger in Europa für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren.

Europäischer Datenschutztag – Vorbildfunktion auf der ganzen Welt

Der europäische Datenschutz mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt schon jetzt, ein dreiviertel Jahr nach seiner Einführung am 25. Mai 2018, als weltweiter Datenschutz-Goldstandard. In anderen Teilen der Welt wird das Thema noch lange nicht so ernst genommen wie hier: nach Angaben der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) haben nur etwas mehr als die Hälfte aller Staaten Datenschutzgesetze.

Übrigens, auch der Europäische Datenschutztag findet Nachahmer: seit 2008 begeht man am 28. Januar in den USA und Kanada den Privacy Day.

Datenschutz mit meduplus

meduplus bietet Lösungen für alle Datenschutzfragen und -strukturen. Falls Sie bisher noch keinen Gedanken daran verwendet haben, sollten Sie es tun. Mit der DSGVO wurde auch ein neuer Strafenkatalog veröffentlicht, der selbst für große Firmen zur Existenzbedrohung werden kann.

Wir bieten mit Profis der Branche verschiedene Lösungen für verschiedene Strukturen und Wissensstände an. Zu welcher Gruppe gehören Sie?

Sie kennen sich gut aus und/oder haben einen Datenschutzbeauftragten?

Mit unseren Kursen kommen Sie Ihrer Schulungspflicht ganz einfach nach: Mit E-Learning-Schulungen für alle Mitarbeiter “Grundkurs Schweigepflicht, Dokumentation und Datenschutz für Ärzte oder Praxispersonal” (mehr Informationen). Auch im 10er Paket für nur 99€ für meduplus-Stammkunden!

Sie kennen sich ein bisschen aus, brauchen aber noch Unterstützung?

Dabei hilft unser Datenschutzpaket für kleine und mittlere Praxen mit Checklisten und Musterformularen. Dieses Paket schließt auch einen Check Ihrer Webseite mit ein und Sie erhalten 10 Lizenzen für unseren Datenschutzkurs.

Daten- was?

Wir bieten ein Rundum-Sorglospaket für all jene an, die aus verschiedensten Gründen noch keine Zeit hatten sich um das Thema zu kümmern. In einem Check-up wird der Status-Quo herausgefunden. Im nächsten Schritt erarbeiten wir ein Datenschutzkonzept. Für alle weiteren Anliegen können Sie einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, der für alle Fragen zur Verfügung steht. So muss sich niemand Ihrer Mitarbeiter mit dem Thema auseinandersetzen und Sie haben den besten Schutz, den es gibt.

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Datenschutz

Frage der Woche: Darf man Patientenakten weitergeben?

Patientenakten weitergeben

“Ein ärztlicher Kollege fordert die Kopie der Akte eines gemeinsamen Patienten an. Wie gehe ich nach DSGVO korrekt vor? Darf man Patientenakten weitergeben?”

– Frage in der meduplus Community

Man darf keine Kopien von vollständigen Patientenakten weitergeben!

  • Die eigenen Berichte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten weitergeleitet werden.
  • Für die Weitergabe von Unterlagen (Vorbefunde) anderer Ärzte benötigen Sie neben der Zustimmung des Patienten auch die schriftliche Zustimmung des anderen Arztes.
  • Rechnungen gehen den Kollegen nichts an.

– Frau Dr. med. Dahmen, Wissenschaftliche Leiterin Pflichtschulungen bei meduplus

Bild: © Anna Berkut – stock.adobe.com