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Kommunikation im Schadenfall

Kommunikation im Schadenfall

Die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten im Praxis- und Klinikalltag. Die Aufklärung der Behandlung sollte natürlich im Vorfeld ausreichend erfolgen. Was ist jedoch, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat oder sogar einen Schaden am Patienten / an der Patientin verursacht hat?

Was ist das korrekte Verhalten und Vorgehen, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche aus medizinischen Behandlungen und die damit verbundenen Klageverfahren haben in den letzten Jahren zugenommen. Für Ärztinnen und Ärzte sind diese Verfahren nicht zuletzt wegen der eigenen emotionalen Belastung nur schwer zu ertragen. Auch kann es in Extremfällen um die eigene berufliche Existenz gehen.

Auch gibt es Vorurteile, was nicht kommuniziert werden sollte, da Sorge besteht, dass dies eine Einschränkung des Versicherungsschutz nach sich ziehen könnte. In unserem Kurs bringen wir Klarheit in das Thema.

Kurs Kommunikations im Schadenfall

Wie haften Ärzte und Ärztinnen?

Kommt es zu einem Behandlungsfehler, der zu einem gesundheitlichen Schaden am Patienten / an der Patientin führt, entstehen haftungsrechtliche Konsequenzen.

Einige mögliche Folgen für den Arzt / die Ärztin können sein:

  • Geldstrafen
  • Haftstrafen
  • Schadenersatz
  • Regressforderung

Wie kann vorgebeugt werden?

Erstmal sollte deeskalierend vorgegangen werden und zu unzufriedenen Patienten / Patientinnen frühestmöglich das Gespräch gesucht werden. Hier werden die Weichen für den weiteren Verlauf des Konflikts gestellt. Daher sollte bei einer Patientenbeschwerde schnell reagiert werden. Diese Gesprächssituationen sind oft nicht einfach. Ein bedachtes Vorgehen ist unumgänglich. Auch ein bedachter Umgang mit Kommunikationstechniken ist hilfreich, eine Konflikt frühestmöglich zu vermeiden.

Vielleicht wurden Sie selbst bereits mit der Konfliktsituation dieser Art konfrontiert. Wie sicher haben Sie sich dabei gefühlt?

In unserem LIVE 0-€ Webinar zu Kommunikation im Schadenfall geben wir wichtige Hinweise zu diesem Thema. Gerne kann wie immer ein reger Austausch stattfinden und außerdem Fragen an die Referentinnen der Funk Health Care Consulting GmbH gestellt werden. Sie sind herzlich eingeladen, auch als stiller Zuhörer / stille Zuhörerin teilzunehmen. (Eine Aufzeichnung des Webinars gibt es nicht.)

Hier können Sie sich unverbindlich registrieren.

Zum 0-€ Webinar

 

Sie möchten gleich tiefer in das Thema einsteigen?

Dann schauen Sie sich unseren Kurs zur Kommunikation im Schadenfall an

Kurs Kommunikation im Schadenfall

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Ärzte, Datenschutz, Pflichtschulungen, Rechtlich, Risikomanagement

Mangelhafte Patientenaufklärung kann teuer werden

Die rechtzeitige und umfassende Patientenaufklärung ist Berufspflicht des Arztes/der Ärztin. Um dieser Pflicht nachzukommen, sollte sich jede(r) Arzt/Ärztin regelmäßig zu den rechtlichen Vorgaben über Form, Umfang und Dokumentation der Patientenaufklärung informieren sowie die aktuelle Rechtsprechung und die Folgen von Rechtsverstößen kennen.

Für Ärztinnen und Ärzte stellt die unzureichende Aufklärung von Patienten ein hohes Haftungsrisiko dar.

Dies kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen.

Doch was genau bedeutet Patientenaufklärung im Praxis- und Klinikalltag?

In der Regel reicht eine Aufklärung in Form von Informationsblättern nicht aus. Auch dann nicht, wenn der Patient/die Patientin dieses Dokument zur Kenntnisnahme mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt.
Es ist erforderlich, dass ein Gespräch mit dem Arzt stattfindet, um dem Patienten/der Patientin eine umfassende Aufklärung zu bieten. Nichtärztliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dürfen diese Aufgabe aufgrund ihrer Qualifikation nicht übernehmen.

Doch nicht immer führen fehlende Aufklärung und Einwilligung des Patienten zur Haftung des Arztes.

Das Gesetz strebt mit der „hypothetischen Einwilligung“ eine Reduktion der ärztlichen Haftungsrisiken im Bereich der Körperverletzungsdelikte an.

In einem Notfall hat der Arzt/die Ärztin nicht unbedingt die Möglichkeit den Patienten/die Patientin aufzuklären. Hier ist meist schnelles Handeln gefragt. In diesem Fall greift dann die „hypothetische Einwilligung“. Es wird davon ausgegangen, dass dem Eingriff oder der Behandlung zugestimmt wird. Im Fall eines Prozesses muss der Patient/die Patientin einen Gegenbeweis erbringen.

Rechtliche Stolpersteine im Praxis- und Klinikalltag

Auch unbedachte Abläufe können im beruflichen Alltag zu rechtlichen Stolpersteinen führen.

  • Ist es beispielsweise ratsam oder notwendig das Patientenaufklärungsgespräch von einem Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Praxis protokollieren zu lassen?
  • Darf ein vertretender Arzt/ eine vertretende Ärztin, welche(r) den späteren Eingriff nicht selber durchführt, den Patienten/die Patientin aufklären?

Vielleicht haben Sie den einen oder anderen Fall schon selbst erlebt.

Sie möchten tiefer in das Thema einsteigen?

Das schauen Sie sich zusätzlich unseren Kurs zur Patientenaufklärung für Ärzte und Ärztinnen an.

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