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Aktuelles, Hygienebeauftragte Pflege

Das neue Pflegebonusgesetz

Borreliose

Kürzlich wurde das Pflegebonusgesetz vom Bundestag verabschiedet. Im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden je 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Auch soll das Gesetz weitere Regelungen zur Zahlung in der Pflege ab dem 01. September enthalten.

Die Beschlüsse in Kürze

• Empfangsberechtigt sind Krankenhäuser, die im Jahr 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten behandelten, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden.

• Die Krankenhäuser geben den Bonus an die Pflegekräfte weiter, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettengeführten Stationen min. 185 Tage im Jahr 2021 im Krankenhaus beschäftig waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegekräfte soll um das 1,5-fach höher liegen als für Pflegekräfte auf bettengeführten Stationen.

• Der höchste Bonus liegt bei 550 Euro. Bis zu 370 Euro bekommen Beschäftigte, die für zugelassene Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege arbeiten und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, betreuend oder pflegend tätig sind.

• Ebenfalls erhalten einen Bonus: Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, HelferInnen im freiwilligen sozialen Jahr sowie LeiharbeitnehmerInnen und MitarbeiterInnen von Servicegesellschaften in der Alten- bzw. Langzeitpflege.

• Zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen zur Zahlung nach Tarif in Pflege ab dem 01.09.22.

Wie stehen Sie zu dem neuen Gesetz?
Ein Schritt in die richtige Richtung oder ein falsches Signal?

Quelle

https://www.altenheim.net/artikel/2022/05/20_pflegebonusgesetz_bt

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Impfung

Hitzetipp für die Haut

Borreliose

Als größtes Organ mit lebenswichtigen Aufgaben, sollten wir unsere Haut gut beschützen. Sie bewahrt uns vor dem Eindringen von Krankheitserregern und vor anderen schädlichen Einflüssen.
Je intakter und gesünder die Haut ist, desto besser ist ihr Schutz.
Allerdings verändert sich die Haut mit zunehmendem Alter. Sie wird dünner und die Elastizität lässt nach.
Das macht sie anfälliger für Verletzungen und Infektionen. Bei pflegebedürftigen Menschen können auch durch mangelnde Hygiene Hautprobleme entstehen. Daher ist es wichtig, sie hier zu unterstützen.

Den Schatten nicht unterschätzen

Auch im Schatten ist es ratsam sich und den/die Pflegebedürftige(n) mit Sonnenschutz einzucremen, denn die UV-Strahlung kann auch im Schatten die Haut nachhaltig belasten und schädigen. Zusätzlich können verschiedenen Medikamente ein Grund dafür sein, dass die Haut sensibler ist. Dazu gehören beispielsweise:

• Mittel gegen Bluthochdruck
• Antidiabetika
• Psychopharmaka
• Rheumamittel

Auch die Kombination der Medikamente kann unter dem Einfluss von UVA-Strahlung, eine fototoxische Reaktion auslösen. Hier empfiehlt sich im Zweifel der Blick in die Packungsbeilage.

Weitere Tipps:

• Genügend trinken
• Die Augen mit einer Sonnenbrille schützen
• Luftige, kühlende Kleidung tragen

Wir wünschen ein erholsames und sonnige Wochenende!

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Aktuelles

14. Juni : Weltblutspendetag / World Blood Donor Day

Blutspende

Am 14. Juni, am Geburtstag von Karl Landsteiner (1868–1943), dem Entdecker der Blutgruppen, ist der Weltblutspendetag bzw. World Blood Donor Day. Internationaler Akteur ist die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Jedes Jahr, seit 2012 (in Deutschland seit 2015) steht der Tag unter einem anderen Motto.

Motto 2022: Blutspenden ist ein Akt der Solidarität. Machen Sie mit und retten Sie Leben.

Als Blutspende wird die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blut bezeichnet. In der Regel beläuft sich diese auf einen halben Liter. Bevor es allerdings dazu kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden im sogenannten Anamneseblatt abgefragt. Dabei sind Alter, Gewicht und der Gesundheitszustand die entscheidenden Kriterien, ob eine Person als Blutspender in Frage kommt oder nicht. So muss der Spender vor der ersten Spende mindestens 18 Jahre alt sein, nicht weniger als 50 kg wiegen und darf das Alter von 68 Jahren nicht überschritten haben.

Täglich werden in Deutschland rund 15.000 Blutspenden benötigt. Die sechs DRK-Blutspendedienste in Deutschland sorgen für eine sichere und gesicherte Versorgung mit Blut sowie Blutpräparaten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Wofür werden Blutspenden benötigt?

Fast 20 % Blutspenden werden zur Behandlung von Krebspatienten benötigt. Die Patienten mit Herzerkrankungen, Magen- und Darmkrankheiten sind oft langfristig auf Bluttransfusionen angewiesen. Menschen, die Sport- und Verkehrsunfälle erlitten, sind ebenfalls auf Blutspenden angewiesen. Oft werden bei solchen Behandlungen bis zu zehn Transfusionen benötigt, in schweren Fällen sind bis zu 100. Einige Empfänger benötigen Vollblutspenden, andere nur einzelne Bestandteile des Blutes, wie Blutplasma oder Thrombozyten.

Der Weg der Blutspende

Damit Ihr Blut einem Patienten helfen kann, ist es ein langer Weg, der nach dem Spendetermin anfängt.

Auf unserem Chart finden Sie eine Übersicht „Der Weg der Blutspende“ auf einen Blick.

 

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Unkategorisiert

Urlaub 2022: Empfehlungen der STIKO zu Reiseimpfungen

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) den gesetzlichen Auftrag, die Empfehlungen zur Durchführung von Schutz- bzw. Reiseimpfungen in Deutschland zu geben. Neben Standardimpfempfehlungen für die gesamte Bevölkerung oder bestimmte Altersgruppen spricht sie Impfempfehlungen für Menschen mit besonderen Indikationen aus.

Schützen Sie sich mit individuellen Reiseimpfungen vor bestimmten Infektionserkrankungen. Da die Infektionserreger auch nach Deutschland importiert oder ins Reiseland exportiert werden können, liegt ein adäquater Impfschutz von Reisen auch im öffentlichen Interesse.

Empfohlene Standard- und Indikationsimpfungen

Im Rahmen der Impfberatung sollten zunächst die von der STIKO empfohlenen Standard- und Indikationsimpfungen überprüft und ggf. ergänzt bzw. aufgefrischt werden. Die Immunisierungsraten in Deutschland sinken mit steigendem Alter erheblich.

Abbildung: Geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß ausgewählter impfpräventabler Erkrankungen in Ländern mit niedrigerem Einkommen bei nicht-immunen Reisenden

Für jede Reise sind die von der STIKO empfohlenen Standard und Indikationsimpfungen von grundsätzlicher Bedeutung, wenngleich das länderspezifische Infektionsrisiko sehr unterschiedlich sein kann. Dazu zählen unter anderem Impfungen gegen:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Pertussis
  • Masern
  • Pneumokokken
  • Influenza
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Poliomyelitis

Für den internationalen Reiseverkehr sollte bei der reisemedizinischen Impfberatung  geklärt werden, ob bestimmte Reiseimpfungen vorgeschrieben sind. Einzelne Länder können nach den zuletzt im Jahr 2005 novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nach Absprache mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Impfnachweis auf der ersten Doppelseite im Internationalen Impfausweis bei Einreise verlangen.

Wie plane ich den zeitlichen Ablauf meiner Reiseimpfungen?

Spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn sollten die Reiseimpfungen bzw. Impfserien abgeschlossen sein, um eine ausreichende Immunität und das Abklingen bzw. die Behandlung etwaiger unerwünschter Arzneimittelwirkungen vor Reiseantritt zu gewährleisten.

Totimpfstoffe können in jedweder Kombination ohne Sicherheitsbedenken am selben Tag gegeben werden. Sollte vor der Abreise genügend Zeit sein, empfiehlt sich – bei Indikation für die Gabe mehrerer Lebendimpfstoffe – diese für nicht am selben Tag, sondern im (Mindest-)Abstand von 4 Wochen zu verabreichen, um ein optimales Impfansprechen zu erhalten. Eine zeitlich getrennte Reiseimpfung hat zu dem den Vorteil, dass bei auftretenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder Impfkomplikationen eine Zuordnung zu einem Impfstoff möglich ist. Falls aus Zeitgründen der Abstand nicht eingehalten werden kann, können auch zwei Lebendimpfstoffe am gleichen Tag verabreicht werden. Zu beachten ist dabei, dass die Impfstoffe in verschiedene Gliedmaßen appliziert werden.

Zusätzliche Präventionsmaßnahmen bei Reiseimpfungen

Der Fokus der aktuellen STIKO-Empfehlung liegt auf Impfungen als zentraler Teil einer medizinischen Reiseberatung. Des weiteren sollte man beachten, dass zusätzliche Vorbereitungen unerlässlich sind, z. B. in Bezug auf Sicherheits- und Reisewarnungen. Reisende und die beratenden ÄrztInnen sollten sich über die aktuellen Verhältnisse im Reiseland informieren. Hier empfiehlt sich die Homepage des Auswärtigen Amtes. Dort werden länderspezifische aktuelle Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen genannt (www.auswaertiges-amt. de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen). In den Sicherheitshinweisen wird auf besondere Risiken für Reisende aufmerksam gemacht. Sie können auch die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken.

Quellen und weiterführende Literatur

Weitere interessante Themen

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Abschlusskolloquium, Aktuelles, Hygienebeauftragte Pflege

Hygienebeauftragte Pflege online Abschlusskolloquium am 23.06.2022

Am Donnerstag, den 23. Juni 2022, findet unser nächstes Online Abschlusskolloquium zum Kurs Hygienebeauftragte Pflege statt.

Sie können ganz einfach und flexibel per Live-Übertragung online an dem Kolloquium teilnehmen. So sparen Sie sich die Reisekosten und bekommen dennoch ein spannendes Abschlusskolloquium geboten.

Haben Sie den Kurs Hygienebeauftragte Pflege schon begonnen?

Dann können Sie sich jetzt über Ihre persönliche Startseite für das Abschlusskolloquium anmelden. Es erwartet Sie bei unserem Abschlusskolloquium ein interaktives Seminar, das von unserer erfahrenen Referentin über Zoom abgehalten wird.

Sollten Sie am 23.06. nicht am Kolloquium teilnehmen können, so können Sie auch an allen anderen angebotenen Terminen teilnehmen. Das nächste findet zum Beispiel am 11. Oktober 2022 statt.

Haben Sie den Kurs noch nicht gestartet?

So können Sie sich jetzt ganz einfach und schnell noch anmelden und im Rahmen des Kolloquiums am 23.06.2022 direkt abschließen.

Zum KursANGEBOT  

Prävention, Surveillance und Kontrolle nosokomialer Infektionen sind Gemeinschaftsaufgaben in Klinik und Praxis. Der oder dem Hygienebeauftragten in der Pflege fällt die Vermittlerrolle zur Umsetzung der Anforderungen in Praxen und ambulanten OP-Zentren zu.

  • Zertifizierter Kurs
  • Nachhaltiger Lernerfolg bei minimaler Abwesenheit
  • Kosten- und zeiteffizient durch Blended Learning

Meduplus vermittelt in einer Kombination aus E-Learning und Präsenzveranstaltungen die Qualifikation zur Hygienebeauftragten in der Pflege nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Das Angebot ist als Fortbildung für Pflegekräfte bei der Registrierung beruflich Pflegender (RbP) anerkannt.

Fragen und Kontakt

Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen zu unserem Schulungsprogramm an. Zögern Sie nicht, denn wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

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