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Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät zu Vorsicht beim Homeoffice im Keller. In Kellerräumen können mitunter Radon-Konzentrationen erreicht werden, die auf Dauer gesundheitsgefährdend sind.

Gefährliche Radonbelastung im Keller

Die Corona Pandemie stellt viele vor neue Herausforderungen. Unter Anderem standen nicht wenige Arbeitnehmer vor der Frage, wo sie ihr Home Office einrichten können, um weiterhin unter guten Bedingungen arbeiten zu können. Dabei haben sich wohl einige Leute einen Arbeitsplatz im Keller eingerichtet.

Jetzt warnt aber das Bundesamt für Strahlenschutz vor dieser Maßnahme. Radon ist ein unsichtbares radioaktives Edelgas, welches vor allem beim Zerfall von Uran im Erdboden entsteht. In Kellerräumen könne es sich sehr leicht anreichern. Beim Home Office im Keller mit hoher Radonkonzentration, wird das Gas demnach über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, und dies erhöht nachweislich das Risiko für Lungenkrebs.

BfS rät beim Home Office im Keller dringend zur Überprüfung des Radon-Gehalts

In Deutschland kommt Radon abhängig von den regionalen geologischen Beschaffenheiten sehr unterschiedlich vor.  So schwanken die Werte zur Radonkonzentrationen meist stark. Möchte man seinen Arbeitsplatz im Keller behalten, sollte man die Belastung mit dem Edelgas daher unbedingt überprüfen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Um die Radonkonzentration im Keller zu messen, kann jeder sogenannte ‘Kernspurdetektoren’ in einem Labor für etwa 30 Euro kaufen. Diese werden für mindestens drei Monate aufgestellt und anschließend eingeschickt.

Zusätzlich kann mithilfe von simplen Maßnahmen der Radongehalt in den entsprechenden Räumen reduziert und somit das Risiko deutlich gesenkt werden. Das BfS empfiehlt beispielsweise Lüftungsanlagen zu installieren, die das Gas absaugen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, Rohrzugänge und Risse abzudichten. Lüften eigne sich zwar als Erstmaßnahme, es handele sich dabei allerdings nicht um eine dauerhafte Lösung.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Bundesamt für Strahlenschutz: “Radon am Arbeitsplatz”, aufgerufen am 15.03.2021 Link

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Strahlenschutz

Desinfektion mit UV-C-Strahlung: wirksam, aber gefährlich?

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät zu Vorsicht beim Einsatz von UV-C-Desinfektionsgeräten. Kommt der Körper mit der Strahlung in Kontakt kann das gefährlich werden. Insbesondere für die Augen und die Haut stellt dies ein hohes Risiko dar.

UV-C-Strahlung im Kampf gegen Bakterien und Viren

UV-C-Desinfektionsgeräte werden unter anderem zur Bekämpfung des SARS-Cov-2 eingesetzt, denn UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, das Erbgut von Mikroorganismen und Viren zu schädigen. Dafür muss die Strahlungsdosis jedoch hoch genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein. Luft, Wasser und Oberflächen sowie teilweise sogar auch Lebensmittel werden schon seit längerer Zeit durch UV-C-Strahlung effektiv desinfiziert.

Vorsicht beim Einsatz von UV-C-Desinfektionssystemen

Diese Form der Desinfektion sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Unter diesen Umständen ist der Einsatz von UV-C-Desinfektionssystemen aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch.

Die energiereiche UV-C-Strahlung kann akute sowie chronische gesundheitliche Einschränkungen zur Folge haben, darunter zählen z.B. Entzündungen der Hornhaut, der Bindehaut des Auges sowie der Haut. Hinzu kommt, dass UV-C-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend ist, daher ist die oberste Priorität, dass Menschen dieser Strahlung in keinem Fall frei ausgesetzt sind bzw. Haut und Augen ausreichend vor Strahlung geschützt sind.

Aktuell wird diskutiert, ob Desinfektionsgeräte, die kurzwellige UV-C-Strahlung im Bereich um 222 Nanometer abgeben, weniger Risiken mit sich bringen als die derzeit auf dem Markt befindlichen Geräte mit Wellenlängen um 254 Nanometer. Hierzu gibt es allerdings noch zu wenig Erkenntnisse, um dazu etwas mit Sicherheit sagen zu können.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Bundesamt für Strahlenschutz: “Desinfektion mit UV-C-Strahlung”, aufgerufen am 01.02.2021 Link

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