tes
News
Abschlusskolloquium, Aktuelles, Arbeitsschutz, Aufbereitung Medizinprodukte, Brandschutz, Datenschutz, E-Learning, Frage des Monats, Hygiene, Hygienebeauftragte MFA, Hygienebeauftragte Pflege, Hygienebeauftragter Arzt, Meduplus, Pflichtschulungen

Frage des Monats: Was sind die neuen Corona-Maßnahmen?

Diese Frage stellen sich viele, aufgrund der schnell verändernden Situation der letzten Zeit. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Coronamaßnahmen. 

Wo gilt die Maskenpflicht?

  • im öffentlichen Nahverkehr, 
  • in Arztpraxen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher, 
  • in Krankenhäusern für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten oder Besuch empfangen 

 Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 14 Jahren müssen in diesen Fällen einen medizinischen Gesichtsschutz tragen. 

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten, gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen. 

 Wo gilt die Testpflicht? 

  •  in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete,
    Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen sowie Heimen der Jugendhilfe für den Zutritt. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. 
  •  in Pflegeeinrichtungen
  • für Besucherinnen und Besucher bei Zutritt,
  • für Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen einmal wöchentlich,
  •  für dort tätige Personen: geimpfte oder genesene Personen zweimal wöchentlich, ungeimpfte und nicht genesene Personen an jedem Tag des Arbeitseinsatzes.
  •  Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung  
  • Gesundheits- und Pflegefachschulen 

 Mit der Einführung der Hotspot-Regelung können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.

Allerdings, hängen viele Regelungen vom jeweiligen Bundesland ab.  (siehe Quellen)

 Quellen und weiterführende Literatur

 

Fragen und Kontakt

Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen oder zu unserem Schulungsprogramm an. Zögern Sie nicht: wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Newsletter erhalten Sie jede Woche Informationen aus dem Bereich Hygiene. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Mailadresse an:

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

News
Pflichtschulungen

Gleichberechtigung am Arbeitsplatz in Bezug auf die geschlechtliche Vielfalt

Sekundäre Darlegungslast

Wie so oft lassen sich die alltäglichen Themen des Lebens nicht in schwarz und weiß unterteilen. So verhält es sich zum Beispiel auch mit der Welt der Geschlechter. Sie wird immer bunter, vor allem lässt sie sich schon längst nicht mehr einfach so in männlich und weiblich gliedern. Wichtig ist insbesondere am Arbeitsplatz Bewusstsein zu schaffen sowie ein Verständnis dafür herzustellen, wie unsere Arbeitnehmer ticken, um Gleichberechtigung sicherzustellen.

Die geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft

Menschen, die sich als nicht-binär wahrnehmen, können nun endlich seit Ende 2018 ohne Geschlechtsangabe oder mit divers als Angabe registriert sein, denn nicht-binär bedeutet, dass die Geschlechtsidentität von Personen weder (ausschließlich) weiblich noch (ausschließlich) männlich sein muss. Nicht selten trifft das auf Unverständnis oder gar Diskriminierung. Aber das Bundesverfassungsgericht betont:

Nicht-binäre Menschen haben ein Anrecht darauf, »in gleichem Maße und in gleicher Selbstverständlichkeit wahrgenommen (zu) werden«. 

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Schutz vor Diskriminierung

Diese Gleichberechtigung existiert zwar bereits auf dem Papier, denn nicht-binäre Personen sind, wie jedermann und jederfrau, vom Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ( § 7 AGG) vor Diskriminierungen geschützt. Viel wichtiger ist jedoch, dass sie auch im alltäglichen Miteinander, vor allem auch in Arbeitsverhältnissen, umgesetzt wird. Die derzeit sichtbarste Auswirkung ist das mittlerweile häufig genannte »d« für divers in Stellenausschreibungen. Dieser Zusatz soll dem Verbot von Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren gerecht werden.

Die diskriminierte Person kann zudem nach § 15 AGG Schutzmaßnahmen und Schadensersatz individualrechtlich einfordern. Nicht nur nicht-binäre Menschen, sondern auch transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Frauen und Männer sind überdurchschnittlich oft von Diskriminierungen im Arbeitsleben betroffen. Daher sollte der Betriebsrat auch aktiv darauf aufmerksam machen, dass der Arbeitgeber seiner Präventionspflicht nachkommt.

Quellen und weiterführende Literatur

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den Original-Text des BUND Verlages. Hier finden Sie auch eine Checkliste, wie Betriebsräte sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz einsetzen können.

Weitere interessante Themen

Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Newsletter erhalten Sie jede Woche Informationen aus dem Bereich Hygiene & Co. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Mailadresse an:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen an uns? Gerne stehen wir zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.

News
Pflichtschulungen

Leben retten mit einer Weiterbildung im Bereich Notfallmanagement & Erste Hilfe

Lebensbedrohende Notfallsituationen gehören vielleicht nicht unbedingt zum Arbeitsalltag – jedoch ist die Gefahr einer solchen Situation immer präsent. Umso wichtiger ist es, kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und darauf vorbereitet zu sein. Selbst erfahrene Helfer geraten in Ausnahmesituationen unter Stress. Häufig fehlt hierbei einfach die Routine.

Mehr Menschen müssen im Notfall reanimieren können

Bedauerlicherweise sterben in Deutschland jedes Jahr rund 70.000 Menschen an einem plötzlichen Herzversagen. Notfallmedizinier sind sich sicher, dass viele dieser Menschen gerettet werden könnten, wenn mehr Menschen im Notfall in der Lage sind zu reanimieren. Denn leider werden aktuell nur rund 40 Prozent der hilfebedürftigen Menschen von ihren Mitmenschen widerbelebt. Häufig hat dies auch mit Ängste, Sorgen und auch Scheu vor der Wiederbelebung zu tun. Diesen Gefühlen kann man jedoch sehr gut entgegenwirken, wenn es alle zwei Jahre zu einer Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse kommt.

Pandemie schränkt Lebensretter ein

Unglücklicherweise macht zusätzlich auch die Pandemie einen Strich durch die Rechnung des Notfallmanagements. Tausende Erste-Hilfe-Kurse mussten aufgrund der aktuellen Lage abgesagt werden oder durften nur eingeschränkt stattfinden. Mittlerweile dürfen die Kurse zwar größtenteils wieder angeboten werden, vielerorts gibt es jedoch lange Wartelisten.

Wenn Sie diese Wartezeiten umgehen wollen, oder Bekannte haben, die gerade auf der Suche nach einem solchen Erste-Hilfe-Kurs sind, gucken Sie sich doch gerne einmal unseren Kurs zum Basic Life Support, Notfallmanagement & Erste Hilfe an. Er verspricht zum einen nachhaltigen Lernerfolg ohne Frontalunterricht, sowie Kosten- und Zeit Einsparungen durch das Konzept des E-Learnings.

Quellen und weiterführende Literatur

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den Original-Text der neuen Westfälischen.

Hier geht es zu unseren Kursen rund um Basic Life Support, Notfallmanagement & Erste Hilfe, die wir für verschiedene Zielgruppen anbieten.

Weitere interessante Themen

Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Newsletter erhalten Sie jede Woche Informationen aus dem Bereich Hygiene & Co. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Mailadresse an:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen an uns? Gerne stehen wir zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.

News
Pflichtschulungen

Pflichtschulungen 2020 E-Learning für die Arztpraxis

Pflichtschulungen 2020 E-Learning für die Arztpraxis

Holen Sie sich die Vorteile der Digitalisierung direkt in Ihre Arztpraxis: Erledigen Sie die Pflichtschulungen 2020 in einem modernem E-Learning für die Arztpraxis.

  • Wichtige Pflichtfortbildungen für Ihre Mitarbeiter
  • Schnell und zeiteffizient dank E-Learning
  • Keine Installation, sofort starten
  • Für 1, 10 oder 100 Mitarbeiter
  • 10€ Rabatt für meduplus Stammkunden

 

Flyer herunterladen

E-Learning für die Arztpraxis: Angebot bis 31.12.2019

Schnell sein lohnt sich. Bis 31.12.2019 buchen Sie die Pflichtschulungen Plus 2019 zum Vorteilspreis:

  • Pflichtschulungen Plus 2019 für 60 € statt 70€ (Stammkunden nur 50€) zzgl. USt.
  • Kostenfreies monatliches Reporting

Paket Pflichtschulungen 2020

Das Paket Pflichtschulungen enthält folgende Kurse:

  • Hygiene 2020 für Ärzte, Pflegekräfte, MFA und med. Hilfspersonal
  • Arbeitsschutz 2020
  • Brandschutz 2020
  • Notfallmanagement, Erste Hilfe, Basic Life Support (BLS) 2020

Paket Pflichtschulungen Plus 2020

Im Paket Pflichtschulungen Plus sind folgende Kurse enthalten:

  • Alle Kurse des Pakets Pflichtschulungen
  • Schweigepflicht, Dokumentation Datenschutz 2020
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2020

Reporting und weitere Vorteile


Wissen Sie, welcher Mitarbeiter welche Pflichtschulungen abgeschlossen hat? Mit unserem monatlichen Reporting haben Sie das gesamte Jahr den vollen Durchblick. Bei Buchung bis 31.12.2019 erhalten Sie das Reporting kostenfrei einmal im Monat per Mail.

Weitere Vorteile im Überblick:

  • Von Medizinern für Mediziner – Lernen Sie nur das, was Sie wirklich brauchen
  • Angepasste Inhalte für verschiedene Zielgruppen
  • Aktuelle Inhalte und laufende Updates
  • Reduzierte Abwesenheitszeit Ihres Personals mit nachhaltigem Lernerfolg
  • E-Learning nach der meduplus Smart Learning® Methode
  • Für 1, 100 oder 1.000 Mitarbeiter ohne Softwareinstallation sofort starten!
  • Online und mobil, bei der Arbeit, auf dem Heimweg oder zu Hause, verfügbar auf allen Endgeräten (BYOD)

 

Flyer herunterladen

Newsletter

Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Newsletter erhalten Sie jede Woche Informationen aus dem Bereich Hygiene. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Mailadresse an:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen an uns? Gerne stehen wir zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.

News
Frage des Monats, Pflichtschulungen

Brand in Düsseldorfer Klinik – Brandschutz nicht ausreichend?

Brand in Düsseldorfer Klinik - Brandschutz nicht ausreichend?

Der Brand in einem Düsseldorfer Klinikum von letzter Woche ist weiterhin noch nicht aufgeklärt. Indizien sprechen für Brandstiftung, ein tatverdächtiger Patient im Alter von 83 Jahren ist zwischenzeitlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ein technischer Defekt wurde nach Angaben der Ermittler ausgeschlossen. Bei dem Brand kam ein Patient im Alter von 77 Jahren ums Leben.

Brand in Düsseldorfer Klinik

Ausgebrochen war der Brand am 09. September 2019 in einem Patientenzimmer auf einer internistischen Station. Das Feuer griff auf die Sauerstoffleitung über, die den Brand weiter anheizte. Dadurch brannte das Zimmer vollständig aus. Über fünf Stockwerke der Klinik waren auf Grund der Rauchverteilung zeitweise nicht nutzbar und müssen nun teilweise renoviert werden. Die im Klinikum befindlichen Angestellten, Angehörigen und Patienten wurden durch das Treppenhaus und über Drehleitern evakuiert. Neben dem Toten gab es zahlreiche Verletzte. Mehrere Menschen schwebten zeitweise in Lebensgefahr.

Jede Woche ein Brand

Bald nach dem Vorfall wies die Stiftung Patientenschutz nach Angaben der DPA darauf hin, dass es jede Woche in deutschen Krankenhäusern und Pflegeheimen brenne. In 2019 sind bislang 7 Personen bei Bränden in solchen Einrichtungen ums Leben gekommen. Vorstand der Stiftung Patientensicherheit Eugen Brysch übt schwere Kritik an den Verantwortlichen: „[…] weder die Bundesländer noch die Einrichtungen ziehen daraus Konsequenzen.” Der Brandschutz in deutschen Kliniken und Pflegeheimen sei „schlichtweg nicht ausreichend“, so Brysch weiter.

Schulung des Personals

Ob sich in Zukunft etwas ändert ist nicht abzusehen. Gewiss ist jedoch, dass eine Einrichtung dafür sorgen kann, dass das Personal im Brandfall weiß, was zu tun ist.

Wir bieten einen Brandschutzkurs, der speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens konzipiert wurde und alle wichtigen Informationen enthält. Als Einzelkurs oder im 10er Paket buchbar. Der Kurs ist zudem auch in unseren Paketen Pflichtschulungen und Pflichtschulungen Plus enthalten.

Kontaktieren Sie uns. Gerne stehen wir zu Fragen zu unseren Kursangeboten zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Klinikbrand Düsseldorf: Ruf nach mehr Brandschutz (Ärztezeitung, 10.09.2019) Link 
  • Düsseldorfer Klinik-Brand, 83 Jähriger in Psychatrie (Süddeutsche Zeitung, 18.09.2019) Link
News
Frage des Monats, Pflichtschulungen

Frage der Woche: Wie funktioniert ein Feuerlöscher?

Frage der Woche: Wie funktioniert ein Feuerlöscher?

“In unserer Praxis hängen einige Feuerlöscher, aber ich weiß nicht, ob jeder Mitarbeiter weiß, wie sie funktionieren. Wie vermittel ich die Funktionsweise, ohne immer wieder am Objekt zu üben?”

– Frage zu unserem Brandschutz-Kurs

Idealerweise sollte das Bedienen eines Feuerlöschers immer wieder praktisch geübt werden.

Ist dies nicht möglich, muss die Einweisung zumindest einmal im Jahr theoretisch erfolgen. Wenige Personen überhaupt haben schon einmal einen Feuerlöscher im Ernstfall bedient, daher ist es unumgänglich, dies so oft wie möglich zu trainieren.

Jeder Mitarbeiter muss über den Standort und die Funktionsweise von Feuerlöschern und anderen Brandlöscheinrichtungen Bescheid wissen. Aus verschiedenen Gesetzen wie bspw. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10 & § 12) ergibt sich die Pflicht der jährlichen Unterweisung der Funktionsweise des Feuerlöschers sowie vielen anderen Brandschutzregeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Schulung sicherzustellen.

Machen Sie doch einmal einen Test: Tragen Sie einem Mitarbeiter oder Kollegen auf, den nächsten Feuerlöscher zu suchen und stoppen Sie die Zeit.

Ist das Ergebnis nicht befriedigend, muss dringend nachgeschult werden.

Richtiges Einsetzen eines Feuerlöschers

Folgende Punkte müssen beim Einsetzen eines Feuerlöschers beachtet werden:

  • Feuer in Windrichtung angreifen
  • Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen
  • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
  • Genügend Löscher auf einmal einsetzen
  • Vorsicht vor Wiederentzündung
  • Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen

Für jede Brandart ein anderer Feuerlöscher

Wichtig ist auch, dass für jeden Brand der passende Löscher eingesetzt wird. Sonst kann der Löschangriff katastrophal enden.

WasserlöscherCO2-LöscherSchaumlöscherPulverlöscher
Klassen
Löscht[A] brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.[B] brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.[A] brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.

[B] brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.
[A] brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.

[B] brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.

[C] brennbare gasförmige Stoffe, insbesondere unter Druck ausströmende Gase z.B. Azetylen, Butan, Methan, Propan, Wasserstoff, Erd- und Stadtgas usw.

Schulung dringend nötig?

Wir bieten einen Brandschutzkurs, der speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens konzipiert wurde und alle wichtigen Informationen enthält. Als Einzelkurs oder im 10er Paket buchbar. Der Kurs ist zudem auch in unseren Paketen Pflichtschulungen und Pflichtschulungen Plus enthalten.

Jetzt buchen

Kontaktieren Sie uns. Gerne stehen wir zu Fragen zu unseren Kursangeboten zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Grundkurs Brandschutz Link
  • Feuerlöscher richtig einsetzen (DGUV) Link

Frage der Woche und andere interessante Themen

Auf den Abschlusskolloquien und in der meduplus Community, die in jedem meduplus Kurs enthalten ist, werden viele Fragen gestellt. Die interessantesten veröffentlichen wir hier.

Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Newsletter erhalten Sie jede Woche Informationen aus dem Bereich Hygiene. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Mailadresse an:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

News
Pflichtschulungen

Europäischer Tag des Notrufs 112

Tag des Notrufs

Heute, am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs 112. Dieses Datum wurde auf Grund der im Datum enthaltenen Notrufnummer (11.2.) gewählt. Ziel des Tages ist es die Notrufnummer bekannter zu machen, da bspw. nur 17% der deutschen Bevölkerung wissen, dass die 112 europaweit gültig ist.

Europäischer Tag des Notrufs 112

Der europaweite Notruf 112 wurde 1991 eingeführt, um eine einheitliche Notrufnummer in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar zu machen. So sollten die Notdienste vor allem für Reisende leichter erreichbar sein. Seit Dezember 2008 sind die Notrufdienste der verschiedenen Länder aus allen Fest- und Mobilfunknetzen überall in der Europäischen Union (EU) kostenfrei unter der 112 erreichbar.

Im Notfall: Notruf 112

Im Falle eines Notfalls, rufen Sie die 112 an. Bewahren Sie Ruhe!

Achten Sie darauf, dass aufgrund einer Telefonanlage eine vorgewählte Ziffer (bspw. 0 oder 9) notwendig sein kann, bevor der Anruf nach Außen durchgestellt wird. Prüfen Sie im Team, ob es sinnvoll sein kann, die Leitstellennummern in den Kurzwahlspeicher aufzunehmen.

Folgende Informationen benötigt die Person in der Notruf-Leitstelle um schnell und angemessen reagieren zu können:

  1. WO ist etwas passiert?
  2. WAS ist passiert?
  3. WELCHE Art von Notfall?
  4. Gibt es Verletzte, wenn ja WIE VIELE?
  5. WARTEN auf Rückfragen.

Sind sie sich in Bezug auf eine oder mehrere Aussagen nicht sicher oder wissen Sie es schlichtweg nicht, dann äußern Sie dies auch unmissverständlich gegenüber der Leitstelle.

Pflichtschulungen mit meduplus

Ein guter Schulungsstand in Themen wie dem richtigen Verhalten im Notfall kann Leben retten. Wissen Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Falle eines Brandes und/oder Notfalls zu verhalten haben? Die meduplus Pflichtschulungen Brandschutz und Arbeitsschutz 2019 erfüllen Ihre Fortbildungspflicht und geben den Teilnehmern einen echten Mehrwert.

Mehr Informationen