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Webinar zum Arbeitsschutz in der Praxis – Vergütungsgestaltung & Mitarbeitermotivation

Sie möchten Ihre Personalprozesse optimieren?
In unserer exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe zum Thema Arbeitsschutz mit der renommierten Medizinrechtskanzlei Möller und Partner erhalten Sie wertvolle Einblicke in die wichtigsten HR-Themen – von Kündigungsmanagement über motivierende Vergütungssysteme bis hin zum professionellen Umgang mit Krankheit und Ausfällen. 

Sichern Sie sich jetzt praxisnahes Know-how! 

Lernen Sie von Experten und profitieren Sie von strategischen Lösungen für Ihren Arbeitsalltag. 

📢 Modul 2: Vergütungsgestaltung & Mitarbeitermotivation  

📅 Am 8. Oktober von 15 – 16 Uhr 

 „Erfolgsfaktor Vergütung – Modelle für moderne Arztpraxen“ 

Die richtige Vergütungsgestaltung ist ein entscheidender Hebel für Motivation, Bindung und wirtschaftlichen Erfolg. Gerade in Arztpraxen sind faire, transparente und zugleich flexible Vergütungssysteme eine Herausforderung – zwischen Tarifbindung, individuellen Leistungsanreizen und betriebswirtschaftlichen Grenzen. 

In unserem Online-Seminar erfahren Sie: 

  1. welche rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Sie beachten müssen, 
  2. welche Vergütungsmodelle sich in Arztpraxen bewährt haben, 
  3. wie Sie variable Vergütung sinnvoll einsetzen können, 
  4. und wie Vergütung zu einem echten Instrument der Mitarbeiterbindung wird. 

Kompakt, praxisnah und speziell für Ärzt:innen aufbereitet.  

Über Alina Brantz 

Alina Brantz wurde 1996 in Leverkusen geboren. Sie studierte an der Universität Bremen und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo sie 2025 den Titel „Master of Laws LL.M. (Medizinrecht)“ erwarb. Seit 2023 ist sie als angestellte Rechtsanwältin bei Möller und Partner tätig. Frau Brantz ist grundsätzlich im gesamten Medizinrecht tätig. Sie verfügt über besondere Erfahrungen in allen zulassungsrechtlichen Fragestellungen sowie in der Gestaltung ärztlicher und nichtärztlicher Arbeitsverträge.  

Ihre Schwerpunkte sind  

  • das Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht,  
  • Verfahren vor den Zulassungsausschüssen für Ärzte,  
  • das Weiterbildungsrecht der Ärzte,  
  • das Arbeitsrecht der Heil(neben)berufe.  

Über Christian Krapohl 

Christian Krapohl wurde 1979 in Viersen geboren. Er studierte an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt tätig, zunächst in Mönchengladbach und München. Seit 2011 ist er Fachanwalt für Medizinrecht, seit 2013 zusätzlich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Christian Krapohl ist grundsätzlich im gesamten Medizinrecht tätig. Herr Krapohl verfügt über umfassende Erfahrung in der Gestaltung ärztlicher und nichtärztlicher Arbeitsverträge, in der Entwicklung variabler Vergütungsmodelle sowie in der arbeitsrechtlichen Beratung beim Verkauf von (Groß-)Praxen an investorengetragene Gruppen. 

Seine Schwerpunkte sind  

  • der Kauf/Verkauf von (Zahn-)Arztpraxen,  
  • der Kauf/Verkauf von Apotheken,  
  • das Arbeitsrecht der Heil(neben)berufe,  
  • das Chefarztvertragsrecht. 

Über Möller & Partner 

Möller & Partner ist eine auf das deutsche Gesundheitswesen spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Medizinrecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten, übernehmen für sie die Gestaltung und Verhandlung jeglicher Art von Verträgen und stehen ihnen bei Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen und Schiedsgerichten zur Seite.  

Das Ziel ist Sicherheit und unternehmerischer Mehrwert.
Möller & Partner unterstützt Sie dabei. Und zwar durch Beratung, Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren und Prozessführung.
Je nachdem, was zielführend ist.  

Melden Sie sich jetzt an! 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

 

News
Abschlusskolloquium, Aktuelles, Arbeitsschutz, Aufbereitung Medizinprodukte, Brandschutz, Datenschutz, E-Learning, Frage des Monats, Hygiene, Hygienebeauftragte MFA, Hygienebeauftragte Pflege, Hygienebeauftragter Arzt, Meduplus, Pflichtschulungen

Frage des Monats: Was sind die neuen Corona-Maßnahmen?

Diese Frage stellen sich viele, aufgrund der schnell verändernden Situation der letzten Zeit. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Coronamaßnahmen. 

Wo gilt die Maskenpflicht?

  • im öffentlichen Nahverkehr, 
  • in Arztpraxen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher, 
  • in Krankenhäusern für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten oder Besuch empfangen 

 Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 14 Jahren müssen in diesen Fällen einen medizinischen Gesichtsschutz tragen. 

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten, gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen. 

 Wo gilt die Testpflicht? 

  •  in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete,
    Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen sowie Heimen der Jugendhilfe für den Zutritt. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. 
  •  in Pflegeeinrichtungen
  • für Besucherinnen und Besucher bei Zutritt,
  • für Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen einmal wöchentlich,
  •  für dort tätige Personen: geimpfte oder genesene Personen zweimal wöchentlich, ungeimpfte und nicht genesene Personen an jedem Tag des Arbeitseinsatzes.
  •  Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung  
  • Gesundheits- und Pflegefachschulen 

 Mit der Einführung der Hotspot-Regelung können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.

Allerdings, hängen viele Regelungen vom jeweiligen Bundesland ab.  (siehe Quellen)

 Quellen und weiterführende Literatur

 

Fragen und Kontakt

Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen oder zu unserem Schulungsprogramm an. Zögern Sie nicht: wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

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Weitere Informationen

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Aktuelles, Brandschutz

Brände bekämpfen – Feuerlöscher richtig einsetzen

Ein Brand im Betrieb? Jetzt ist schnelles und richtiges Handeln gefragt, um im Ernstfall Leben retten zu können. Wie man sich bei Bränden und Feuer zu verhalten hat, insbesondere wie der Feuerlöscher richtig eingesetzt wird, darüber soll der heutige Blogbeitrag aufklären.

Der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher

Wenn im Betrieb ein Feuer oder ein Brand entsteht, müssen Beschäftigte sofort wissen, was zu tun ist. Daher sollten Betriebe ihre Beschäftigten im Vorfeld aufklären und informieren. Beispielsweise ist es ratsam mit ihnen die Fluchtwege und die Notausgänge abzugehen, sowie das Wissen rundum die Sicherheitskennzeichen und den Umgang mit Feuerlöschern aufzufrischen.  Der richtige Umgang mit Feuerlöschern lässt sich durch regelmäßiges Training gut erlernen. Die folgende Grafik gibt einen guten Überblick über den Umgang mit Feuerlöschern:

Diesen und weitere Aushänge finden Sie zum Download unter: aug.dguv.de

Fachleute der freiwilligen Feuerwehr bieten Betrieben häufig Beratung und Unterstützung an. Am Wichtigsten ist jedoch, dass sich Personen bei einem Feuer nicht selbst in Gefahr bringen. Insbesondere wenn sich das Feuer schnell ausbreitet bzw. sich starker Rauch entwickelt, sollten Löschversuche jeglicher Art unterlassen und das Gebäude sofort geräumt werden.

Quellen & Weitere Informationen

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Brandschutz

Brandschutz in den Wintermonaten

Brandschutz

In ganz Deutschland ist der Winter am Wochenende nochmal richtig ausgebrochen. Die weiße Schneedecke, die sich über die Straßen gelegt hat, ist zwar schön anzusehen, jedoch leider auch sehr gefährlich, wenn man an den Brandschutz denkt. Dass Brandschutz-Hydranten in den Schneemassen versinken, sollte unbedingt vermieden werden, denn die Brandgefahr im Winter ist nicht zu unterschätzen.

Gemeinsam die Hydranten freischaufeln

Die Stadtverwaltung Neuhaus rief auf ihrer Internetseite dazu auf: „Halten Sie die Hydranten vor Ihrem Haus oder in Ihrem Räumgebiet frei von Eis und Schnee und parken keine Autos darauf. Werden Sie nicht müde, Hydranten immer wieder und erneut freizumachen beziehungsweise freizuhalten. Es lohnt sich jederzeit – für Sie persönlich, Ihre Familie und Ihre Nachbarn.“

Nicht selten kam es schon vor, dass bei extremen Witterungsbedingungen sogar Hydranten komplett „verschwunden“ sind und die Feuerwehr bei Einsätzen in den Wintermonaten immer wieder feststellen muss, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Dies kann im Einsatzfall wertvolle Sekunden kosten.

„Jeder Bürger sollte im eigenen Interesse den Zugang zu den Hydranten freihalten. Ob Oberflur- oder Unterflurhydrant, diese Wasserentnahmestellen können uns helfen, Leben oder Sachwerte zu retten“ (Mirko Jakob, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr)

Quellen und weiterführende Literatur

  • Brandschutz unter Schneebergen: “Räumpflicht liegt bei der Verwaltung, Bürger zur Mithilfe erbeten”, aufgerufen am 01.02.2021 Link

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