Die folgenden Inhalte stammen aus dem Grundkurs Schweigepflicht, Dokumenation & Datenschutz, der Teil des meduplus-Pflichtschulungspakets ist.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt gleichermaßen für den Arzt und seine Mitarbeiter.
Ärzte haben über das, was Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Die berufsrechtliche Schweigepflicht ist somit umfassend gegenüber Dritten zu verstehen und damit auch gegenüber anderen Ärzten, Familienangehörigen des Patienten sowie eigenen Familienangehörigen. Sie besteht nach dem Tod des Patienten fort.
