Die folgenden Inhalte stammen aus dem Grundkurs Brandschutz, der Teil des meduplus-Pflichtschulungspakets ist.
Neben einer großen Anzahl betrieblicher Voraussetzungen, für deren Einhaltung der Arbeitgeber verantwortlich ist, existieren auch einige Regeln für deren Einhaltung der Arbeitnehmer verantwortlich ist.
Die Einhaltung einiger dieser Regeln gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, dennoch sollen sie hier der Vollständigkeit halber Erwähnung finden:
- Rauchverbote sind einzuhalten, Rauchen nur außerhalb von Gebäuden, an dafür freigegebenen Bereichen (bspw. Raucherinseln)
- Brennende bzw. glimmende Gegenstände (Streichhölzer, Tabakreste etc.) niemals in Papierkörben entsorgen
- Kein offenes Feuer in medizinischen Einrichtungen! Dies gilt auch für Kerzen! Vor allen Dingen nicht in Sicherheits-, Lager- oder Archivierungsbereichen
- Es gilt, ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen brennbaren Stoffen und Zündquellen wie Wärmestrahler, Lampen etc. zu gewährleisten.
- Lagerräume müssen immer im geordneten Zustand, frei von unnötiger Brandlast geführt werden.
- Auch Schreibtische und andere Arbeitsplätze sind von unnötiger Brandlast zu befreien.
Bei Gefahrstoffen unbedingt die Gefahrenhinweise lesen. Brennbare Gase, Druckgase und Flüssigkeiten müssen ordnungsgemäß nach Herstellervorschrift gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in Tageshöchstmenge am konkreten Arbeitsplatz gelagert werden und damit getränkte Lappen o.Ä. müssen in geschlossenen Metallbehältern aufbewahrt werden. Sie dürfen auf keinen Fall in den Ausguss geschüttet werden.
Die Bevorratung von brennbaren Flüssigkeiten in Lagerräumen sollte auf ein angemessenes Maß beschränkt sein.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte, vom Wasserkocher bis hin zum hochkomplexen Medizinprodukt, dürfen nur nach Einweisung zum für sie vorgesehene Zwecke verwendet werden und müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.
Gegenstände, die mit Elektrizität und Wasser arbeiten (bspw. Kaffeemaschine, Wasserkocher), müssen auf feuerfesten Unterlagen betrieben werden.
In der Regel sind Fremdfirmen mit Gerätewartungen und Einhaltung von Prüfintervallen beauftragt. Dem Anwender gibt ein Blick auf die an den Geräten befestigten Prüfetiketten Auskunft über die Betriebsbereitschaft des Geräts. Falls bei einem Gerät die vorgesehene Frist überschritten wurde, sollte dies umgehend nachgeholt werden. Benachrichtigen Sie den hierfür Zuständigen in Ihrer Organisation.
Achten Sie auf folgende Empfehlungen:
- Nicht mehr benötigte Geräte nach Arbeitsende ausschalten.
Klären Sie mit dem Verantwortlichen (ggf. IT-Abteilung), welche Geräte ausgeschaltet werden dürfen und welche an bleiben müssen.
- Achten Sie darauf, dass die Lüftungsschlitze von elektrischen Geräten frei bleiben.
- Beschädigte, defekte oder übel riechende Geräte oder Betriebsmittel (Sicherungen, Steckdosen, Leitungen) sofort abschalten und einen Fachmann hinzuziehen.
- Schäden unbedingt dem Vorgesetzten melden und niemals selbst reparieren.
- Das Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsschnüren ist zu vermeiden.
Was Sie im Zusammenhang mit der Brandschutzordnung vor Ort auswendig wissen sollten:
- Wie funktioniert die Brandmelde- und Brandschutzeinrichtung in Ihrem Arbeitsbereich
- Wo ist im Falle eines Brandes die Sammelstelle für Ihren Arbeitsplatz
- Wie ist der schnellste Weg (Fluchtweg) zur Sammelstelle
- Wo ist der nächste Notrufmelder
- Wo ist der nächste Feuerlöscher
- Wo ist der nächste Notausgang
Sollten Sie Schäden an den Brandmeldeeinrichtungen (bspw. defekte Geräte), zugestellte Fluchtwege oder unerreichbare Notausgänge feststellen, melden Sie diese bitte unverzüglich an Ihren Vorgesetzten. Zugestellte Fluchtwege und unerreichbare Notausgänge können im Ernstfall zu tödlichen Fallen werden!
