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Computerarbeitsplatz Pflege

Grundkurs Arbeitsschutz - Arbeitsplatz- und Umgebung

Die folgenden Inhalte stammen aus dem Grundkurs Arbeitsschutz, der Teil des meduplus-Pflichtschulungspakets ist.

  • ausreichend Arbeitsraum beziehungsweise genügend Arbeitsfläche
  • ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz
  • Vermeidung von Stolperfallen durch optimale Kabelverlegung
  • gleichmäßige und ausreichende Beleuchtung
  • vermeiden von Blendung und Reflexionen
  • Luftfeuchte und Temperatur optimal, keine Zugluft

Arbeitstisch

Der Arbeitstisch muss ausreichende Arbeitsfläche haben, die Tischhöhe (in Verbindung mit Bürostuhl) ausreichend Beinfreiheit bieten.

Dabei sind ergonomische Gesichtspunkte zu beachten (Oberarm hängt locker herab, Unterarm und Oberschenkel etwa horizontal, Winkel zwischen Ober- und Unterarm, bzw. von Ober- und Unterschenkel mindestens 90°, bei Tastatureinsatz: keine Überstreckung der Handgelenke).

Anordnung der Arbeitsmittel

Der Bildschirm und  die Tastatur sollten so angeordnet werden, dass unphysiologische und gesundheitsschädigende Körperhaltungen durch ständiges Verdrehen und Vorbeugen vermieden werden.

Es sollte eine Handballenauflage von mindestens 50 mm gewährleistet sein. Der Abstand Bildschirm – Auge, Tastatur soll mindestens 500 mm betragen. Ggf. ist eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen.

Arbeitsumgebung

Es sollte eine freie, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz von 1,50 m² zur Verfügung stehen, die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein.

Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz darf bei überwiegend geistiger Tätigkeit maximal 55 dB/A betragen.

Rechtsquellen und Normen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbschG)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV):
    § 4 Anforderungen an die Gestaltung,
    § 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650,
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 5001