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Grundkurs Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Rechte, Pflichten und Ansprüche

Die folgenden Inhalte stammen aus dem Grundkurs Brandschutz, der Teil des meduplus-Pflichtschulungspakets ist.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Der AG hat die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung zu ergreifen.
  • Der AG muss seine Angestellten über das AGG informieren und sie entsprechend schulen
  • Der AG muss entsprechende Maßnahmen bei Verstoß einleiten (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung)

Rechte des Arbeitnehmers

  • Der AN hat das Recht bei Verstoß gegen das AGG sich bei entsprechenden Stellen zu beschweren.
  • Der AN hat das Recht der Leistungsverweigerung solang der AG keine Maßnahmen zur Unterlassung der Benachteiligung ergreift
  • Der AN hat das Recht auf Schadensersatz/ Entschädigung.

§21 Ansprüche des Benachteiligten

  • Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weitere Ansprüche zur Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu befürchten, so kann er auf Unterlassung klagen.
  • Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
  • Ein solcher Anspruch muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden.