Die folgenden Inhalte stammen aus dem Grundkurs Brandschutz, der Teil des meduplus-Pflichtschulungspakets ist.
Pflichten des Arbeitgebers
- Der AG hat die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung zu ergreifen.
- Der AG muss seine Angestellten über das AGG informieren und sie entsprechend schulen
- Der AG muss entsprechende Maßnahmen bei Verstoß einleiten (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung)
Rechte des Arbeitnehmers
- Der AN hat das Recht bei Verstoß gegen das AGG sich bei entsprechenden Stellen zu beschweren.
- Der AN hat das Recht der Leistungsverweigerung solang der AG keine Maßnahmen zur Unterlassung der Benachteiligung ergreift
- Der AN hat das Recht auf Schadensersatz/ Entschädigung.
§21 Ansprüche des Benachteiligten
- Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weitere Ansprüche zur Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu befürchten, so kann er auf Unterlassung klagen.
- Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Ein solcher Anspruch muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden.
