Die folgenden Inhalte sind ein Auszug aus dem E-Learning (Teil I) zum Hygienebeauftragten in der Krankenpflege.
Eine Reihe von Maßnahmen in der medizinischen Versorgung hat einen rechtlichen Hintergrund, ohne dass das dem ärztlichen und dem Pflegeteam häufig bewusst ist. Deshalb wird in der nachfolgenden Darstellung der krankenhaushygienischen Maßnahmen jeweils darauf hingewiesen, wenn es sich um eine gesetzliche Forderung handelt, um die Verbindlichkeit der infektionspräventiven Maßnahme zu verdeutlichen.
Das Kategorisierungsprinzip der KRINKO ist im Folgenden dargestellt (KRINKO 2010):
Darüber hinaus wird immer auf die von der KRINKO erarbeitete Notwendigkeit einer Maßnahme hingewiesen, sofern eine entsprechende Empfehlung vorliegt.
Sie sehen in der Tabelle auf welchen Untersuchungsergebnissen bzw. auf welcher Grundlage die einzelne Kategorie beruht. So wird die Notwendigkeit einer Empfehlung für den Anwender transparent.
| Kategorie | Merkmal |
|---|---|
| IA | Empfehlung basiert auf gut konzipierten systematischen Reviews oder einzelnen hochwertigen randomisierten kontrollierten Studien. |
| IB | Empfehlung basiert auf klinischen oder hochwertigen epidemiologischen Studien und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen. |
| II | Empfehlung basiert auf hinweisenden Studien/ Untersuchungen und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen. |
| III | Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb ist keine Empfehlung möglich. |
| IV | Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen, die durch allgemein geltende Rechtsvorschriften zu beachten sind. |
