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Frage des Monats

Frage des Monats: Wie gefährlich sind die Affenpocken?

Affenpocken sind eine seltene, in der Regel von Tieren übertragene, Viruskrankheit. In West- und Zentralafrika sind sie weit verbreitet. Beim Menschen wurden die Affenpocken erstmals 1970 identifiziert.

Verbreitet werden die Affenpocken eher selten von Mensch zu Mensch. Dieser Übertragungsweg ist nur bei engem Kontakt über Körperflüssigkeiten möglich.
Die Übertragung geschieht nur, wenn es zu Kontakt mit Blut, Gewebe oder den Ausscheidungen infizierter Tiere, vor allem Nagetiere, kommt. Auch beim Umgang mit dem Fleisch der erkrankten Tiere besteht Ansteckungsgefahr.

Symptome

Die Inkubationszeit für Affenpocken beträgt zwischen 7 und 21 Tagen. In der Regel treten im Anschluss Schüttelfrost, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen auf. Auch extreme Erschöpfung ist möglich. Die Lymphknoten schwellen stark an. Nach 1 bis 3 Tagen nach dem Einsetzen des Fiebers kommt es zu Hautausschlag.

Behandlung

In der Regel klingt die Krankheit von allein ab. Für Menschen, die unter einer Immunschwäche leiden, ist seit 2022 das Medikament „Tecovirimat“ zugelassen.
Wichtig ist das Verhindern einer bakteriellen Superinfektionen.

Prävention

Neben dem Vermeiden zu Kontakt zu potenziell infizierten Tieren, gibt es auch die Möglichkeit einer Schutzimpfung. Aufgrund der Ähnlichkeit der Viren von Affenpocken und den echten Pocken (Variola), konnte hier eine Wirksamkeit der Impfung bereits nachgewiesen werden.

Auf unserem Chart finden Sie eine Übersicht zum Affenpockenvirus auf einen Blick.

 Quellen und weiterführende Literatur

 

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Abschlusskolloquium, Aktuelles, Arbeitsschutz, Aufbereitung Medizinprodukte, Brandschutz, Datenschutz, E-Learning, Frage des Monats, Hygiene, Hygienebeauftragte MFA, Hygienebeauftragte Pflege, Hygienebeauftragter Arzt, Meduplus, Pflichtschulungen

Frage des Monats: Was sind die neuen Corona-Maßnahmen?

Diese Frage stellen sich viele, aufgrund der schnell verändernden Situation der letzten Zeit. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Coronamaßnahmen. 

Wo gilt die Maskenpflicht?

  • im öffentlichen Nahverkehr, 
  • in Arztpraxen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher, 
  • in Krankenhäusern für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten oder Besuch empfangen 

 Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 14 Jahren müssen in diesen Fällen einen medizinischen Gesichtsschutz tragen. 

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten, gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen. 

 Wo gilt die Testpflicht? 

  •  in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete,
    Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen sowie Heimen der Jugendhilfe für den Zutritt. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. 
  •  in Pflegeeinrichtungen
  • für Besucherinnen und Besucher bei Zutritt,
  • für Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen einmal wöchentlich,
  •  für dort tätige Personen: geimpfte oder genesene Personen zweimal wöchentlich, ungeimpfte und nicht genesene Personen an jedem Tag des Arbeitseinsatzes.
  •  Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung  
  • Gesundheits- und Pflegefachschulen 

 Mit der Einführung der Hotspot-Regelung können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.

Allerdings, hängen viele Regelungen vom jeweiligen Bundesland ab.  (siehe Quellen)

 Quellen und weiterführende Literatur

 

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Aktuelles, Frage des Monats, Hygienebeauftragter Arzt, Meduplus

Frage des Monats: Was ist eine Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um das kostspielige Pflegerisiko der Bevölkerung besser abzusichern als zuvor. 

Die Pflegeversicherung ist im Gegensatz zur Krankenversicherung als Teilleistung konzipiert: Sie soll die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen. 

Welchen Zweck erfüllt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gibt den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, welches sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können. 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung als eine Art Teilkasko-Versicherung nicht alle Leistungskosten ihrer Versicherten ab. Diese Deckungslücke können Versicherte mit privaten Pflegezusatzversicherungen schließen.

 Gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung. Träger sind die gesetzlichen Pflegekassen, die organisatorisch bei den Krankenkassen angesiedelt sind.

Die gesetzlich Versicherten gehören automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. In diesem Fall ist also kein gesonderter Antrag zur Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung nötig. 

Warum ist die Pflegeversicherung notwendig?

Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden immer älter. Nach den Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung wird in Deutschland die Anzahl älterer Personen (67 Jahre und älter) bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf knapp 21,5 Millionen steigen.

Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an – auf rund 32 Prozent. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen, zumal sich Familienstrukturen verändert haben: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war.

Zur Stabilisierung der Beitragsentwicklung ab 2035 wurde 2015 der Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung gegründet. Ein Teil der Beiträge zur Pflegeversicherung (0,1 Prozent) fließt bis Dezember 2033 in dieses Sondervermögen.

Quellen und weiterführende Literatur

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Aktuelles, Coronavirus, Frage des Monats, Virale Infektionen

Frage der Woche: Wie wirksam sind die Impfstoffe gegen COVID-19?

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Am Ende des vergangenen Jahres startete hierzulande die nationale Impfkampagne, mit der es bisher möglich war, 53 % der Bevölkerung vollständig gegen COVID-19 zu impfen. Das Robert-Koch-Institut nahm diesen Zeitpunkt zum Anlass, um die Effekte der bisherigen Impfkampagne einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Unsere Frage der Woche lautet daher: “Wie wirksam sind die Impfstoffe gegen COVID-19?”

Wann ist eine Impfung eigentlich wirksam?

In Bezug auf die COVID-19-Impfung spricht man von wirksam, falls sie zum einen den Schutz vor einen Infektion, als auch den vor einem symptomatischen Verlauf gewährt. Damit einher geht der Schutz vor einer sogenannten Hospitalisierung sowie die Reduktion der Infektiosität, für den Fall, dass man sich trotz Impfung infiziert.

Das Robert-Koch-Institut hat die Effekte der Impfung für den Zeitraum Januar bis Juli 2021 analysiert und darauf aufbauend einen Verlauf modelliert. Den Schwankungen liegen größtenteils die bundesweiten Kontaktbeschränkungen und deren anschließende Lockerungen zu Grunde. Zudem basiert das Modell auf der Annahme, dass die Bevölkerung verantwortungsbewusst mit den AHA+L Regeln umgeht.

COVID-19-Impfung zeigt eine hohe Wirksamkeit

Quelle: RKI 35/2021

Quelle: RKI 35/2021

Die mathematische Modellierung des RKIs zeigt eindeutig, dass die Impfkampagne bereits jetzt wichtige Auswirkungen hat. Mithilfe des Modells konnte berechnet werden, dass durch die Kampagne ernstzunehmende Infektionsfälle verhindert werden konnten:

  • 706.000 weniger Meldefälle
  • 76.600 weniger stationäre –
  • 19.600 weniger intensivmedizinische Fälle
  • mehr als 38.300 weniger Sterbefälle

Ferner lässt sich ablesen, dass durch die Impfkampagne das Ausmaß der dritten Welle eingedämmt werden konnte. Tatsächlich hat sich Anzahl der zu erwartenden Fälle in der Altersgruppe über 60 Jahren um mehr als 40 % reduziert. Die Daten aus dem Modell können damit eindeutig den großen Nutzen der COVID-19-Impfung in Bezug auf das Ausmaß der Pandemie belegen.

Die Ergebnisse dieser Analyse dienen jedoch lediglich dem Vergleich der beiden Szenarien Impfkampagne vs. keine Impfkampagne. Wichtig ist zu bedenken, dass in die Berechnungen des Modells verschiedene Parameter sowie Annahmen mit gewissen Unsicherheiten einfließen.

Wie geht es jetzt weiter?

Auch wenn die Impfung gegen COVID-19 in Deutschland eine hohe Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2-Infektionen, Krankheitslast und Sterbefälle zeigt, bleibt das Problem der noch nicht ausreichend hohen Impfquote bestehen. Gerade in Verbindung mit der sich immer weiter ausbreitenden Delta-Variante steigen die Fallzahlen aktuell wieder an. Zudem übersteigt das Angebot an Impfstoffen zurzeit die Nachfrage.

Der Fokus sollte weiterhin darauf liegen, einen vollständigen Impfschutz bei einer möglichst hohen Anzahl an Menschen zu erzielen. Hierfür ist eine Impfquote von 85 % in der Altersgruppe 12 bis 59 Jahre und eine Impfquote von 90 % bei Personen ≥ 60 Jahren notwendig.

Quellen und weiterführende Literatur

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den Original-Text des Robert Koch-Instituts

Hier geht es zu unseren Online-Schulungen zur Anwendung von Corona Schnelltests.

Weitere interessante Themen

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Coronavirus, Frage des Monats

Frage der Woche: Wie haben sich Versorgungsleistungen für chronisch Kranke durch Covid-19 geändert?

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Unsere Frage der Woche lautet: “Wie haben sich Angebot und Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen für chronisch kranke Menschen nach Einführung von SARS-CoV-2-Maßnahmen geändert?”

In einem Beitrag im Journal of Health Monitoring beschreiben Forscher des Robert Koch-Instituts, wie sich die Versorgungslage in Deutschland für chronisch kranke Menschen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie verändert hat.

In der Bestandsaufnahme für Patient*innen mit ausgewählten nichtübertragbaren Krankheiten liegen Daten im Zeitraum zwischen Anfang März und Mitte Juni 2020 in Deutschland vor. Der Fokus lag dort auf Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und psychischen Störungen.

Anpassung des Versorgungsangebots überall

Wenig überraschend kam es in allen betrachteten Krankheitsgruppen zu umfassenden Anpassungen des Versorgungsangebots. Empirische Daten liegen überwiegend für den stationären Bereich vor und zeigen einen deutlichen Rückgang stationärer Behandlungen im März/April 2020 im Bereich der Onkologie und der Kardiologie sowie bei psychischen Störungen.

In der Onkologie wurde die Dringlichkeit chirurgischer Behandlungen von Krebserkrankungen in Leitlinien priorisiert. Ebenso wurde vorgeschlagen, bei Chemotherapien auf weniger toxische Medikamente zurückzugreifen, auf Infusionen zu verzichten und auf die Verabreichung in Tablettenform auszuweichen.

Auch für Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen kam es zu Änderungen. So wurden Krankenhausbetten zur Akutversorgung von Schlaganfällen oder von Patient*innen mit akuten Brustschmerzen teilweise in Intensivbetten umgewandelt. Nach Aussagen der Fachgesellschaften konnte die Versorgung von akuten kardiovaskulären Erkrankungen bislang jedoch vollständig gewährleistet werden. Bei bestimmten Prozeduren war dies jedoch teilweise erst nach einer Wartezeit von zwei bis drei Wochen.

Zu einer Abnahme stationärer Behandlungen um 49% im Vergleich zum Vorjahr kam es im Bereich der Psychischen und Verhaltensstörungen. Stationäre Aufnahmen in psychiatrische (Tages-)Kliniken oder Entzugseinrichtungen wurden eingeschränkt und Behandlungstermine verschoben, jedoch wurden ebenfalls stationäre Maßnahmen durch ambulante ersetzt.

Umfassende Anpassungen auch im ambulanten Bereich

Im ambulanten Bereich liegen leider vergleichbar wenig Daten vor. Rückläufige ambulante Behandlungen bei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus könnten jedoch auf Veränderungen der Versorgungsangebote und der Inanspruchnahme zurückgehen. Zutrittsbeschränkungen in, zum Beispiel, der Onkologie für Besuchs- und Begleitpersonen im stationären und ambulanten Bereich wurden von Patient*innen als belastend bewertet. Viele Fachgesellschaften, aber auch Patientenorganisationen riefen Patient*innen auf, die Behandlung ihrer chronischen Erkrankung nicht aus Sorge vor Ansteckungen zu vernachlässigen. Nachsorge- und Behandlungstermine sollen weiterhin wahrgenommen werden.

Weitere Auswirkungen

Zu den gesundheitlichen Auswirkungen der beobachteten Veränderungen in Versorgungsangebot und Inanspruchnahme liegen bisher wenige empirische Daten vor. Auch das RKI wagt hier keine Vermutungen: “Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Deutschland die Anzahl behandelter Personen mit Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und psychischen Störungen während der frühen Phase der COVID-19-Pandemie zurückgegangen ist. Welchen Beitrag hier Veränderungen des Versorgungsangebotes und ein Rückgang der Inanspruchnahme haben, muss weiter geklärt werden, um daraus für zukünftige Krisen zu lernen”.

Quellen und weiterführende Literatur

  • RKI: Epidemiologisches Bulletin 46/2020 Link
  • Journal of Health Monitoring: Versorgung von chronisch Kranken in Deutschland – Herausforderungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Link

Mehr Informationen und Beratung

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Coronavirus, Frage des Monats

Antibiotika-Tag 2020: Deutschlands Strategie gegen Antibiotikaresistenzen

Bild zum Thema Antibiotikaresistenzen

Alljährlich ist am 18. November europäische Antibiotikatag. Dieser Tag ist eine europäische Initiative zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und soll laut der Webseite des Antibiotikatages “das Bewusstsein für die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch Antibiotikaresistenzen schärfen und über die umsichtige Anwendung von Antibiotika informieren”. Denn mehr und mehr Patienten weltweit infizieren sich mit antibiotikaresistenten Bakterien. So stellen Antibiotikaresistenzen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Der umsichtige Einsatz von Antibiotika hingegen kann dazu beitragen, dass Antibiotika auch weiterhin wirksam bleiben. Deutschland beteiligt sich am Kampf gegen Antibiotikaresistenzen mit einem eigenen Programm – der DART.

DART – Deutschlands Strategie gegen Antibiotikaresistenzen

DART, die deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie, wurde 2015 gemeinsam durch die Bundesministerien für Gesundheit (BMG), Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet und vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel von DART ist die Bündelungen von Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen sowohl in der Humanmedizin als auch im veterinärmedizinischen Bereich. Die Bundesregierung hat nun ein Update dazu für 2020 veröffentlicht.

Denn auch wenn im Jahre 2020 zweifelsohne das Corona-Virus das dominierende Gesundheitsthema in Deutschland und dem Rest der Welt war, sind Antibiotikaresistenzen ein äußerst ernst zu nehmendes Problem. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stehen uns Antibiotika zur Verfügung, mit der wir eine Vielzahl von bakteriellen Infektionen wirksam behandeln können. Die Effizienz dieser Antibiotika ist jedoch nichts, auf das wir uns ewig verlassen können. Denn Antibiotika-Resistenzen entstehen, wenn Bakterien sich so verändern, dass diese sich gegen die Wirkung von Antibiotika schützen können. Und die Anzahl dieser “resistenten” Bakterien hat weltweit in den letzten Jahren stetig zugenommen.

Was wurde erreicht

Seitdem die Bundesregierung die Idee zu DART 2008 vorlegte, hat sie vieles bewegt. Implementiert und ausgebaut wurden Überwachungssysteme, mit deren Hilfe Expertinnen und Experten Daten zur Antibiotika-Resistenz und zum Verbrauch erfassen und auswerten können. Diese Daten können Ärztinnen und Ärzte über aktuelle Entwicklungen informieren und sie dabei unterstützen, ihr Verordnungsverhalten zu verändern. Denn ein großer Faktor bei der Entstehung von Antibiotikaresistenzen ist eine allzu lockere Verschreibungspraxis bei Antibiotika. Das klassische Beispiel hier sind Erkältungskrankheiten, welche größtenteils durch Viren ausgelöst werden, für die aber öfter “vorsorglich” Antibiotika verschrieben wurden.

Gesetzesänderungen wie die Änderung des Infektionsschutzgesetzes 2011 und des Arzneimittelgesetzes 2013, haben es ebenfalls ermöglicht, Strategien umzusetzen und Instrumente auszubauen. So sinken beispielsweise seit drei Jahren die Raten der Infektionen mit MRSA in Deutschland.

DART 2020: Ausblick

Trotz der bereits bestehenden Erfolge müssen Konzepte und Maßnahmen konsequent weiterentwickelt und neue Entwicklungen im Resistenzgeschehen beobachtet und bewertet werden. Dies war Anlass für die Bundesregierung, DART nun weiterzuentwickeln und die Ziele neu zu justieren. Die neuen Ziele lauten:

Zoonosen erforschen: Die Erkenntnis, dass die Gesundheit von Menschen und Tieren bei Infektionskrankheiten eng miteinander verwoben ist, ist richtungsweisend für alle zukünftigen Maßnahmen und Aktivitäten. So wurde eine Nationale Forschungsplattform für Zoonosen gegründet.

Resistenz-Entwicklungen frühzeitig erkennen: Überwachungssysteme werden ausgebaut, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen und repräsentative Daten für ganz Deutschland zu erhalten, die auch der Forschung zur Verfügung stehen.

Therapie-Optionen erhalten und verbessern: Das Antibiotika-Verbrauchs-Monitoring wird weiter ausgebaut. Diese Daten bilden auf nationaler Ebene die Grundlage für Interventionsmaßnahmen bei Antibiotikaresistenzen.

Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und Infektionen vermeiden: Eine Verbesserung der Diagnostik sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin wird angestrebt und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gefördert.

Bewusstsein fördern und Kompetenzen stärken: Wissenslücken zu Antibiotikaresistenzen müssen sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch bei Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe durch zielgruppenspezifische Informationen geschlossen werden.

Forschung und Entwicklung unterstützen: Forschung leistet einen wichtigen Beitrag, um die zunehmende Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen einzudämmen. Darum werden alle entsprechenden Forschungsbereiche in der Human- und Veterinärmedizin gestärkt – von der Grundlagenforschung über klinische Forschung, Forschung zu Public-Health-Fragen bis hin zur Forschung in Zusammenarbeit mit der Gesundheits-, Land- und Lebensmittelwirtschaft. Interdisziplinäre Forschungsvorhaben werden voran-gebracht. Auch in der Arzneimittelforschung muss die Forschung und Entwicklung von neuen Antiinfektiva vorangetrieben werden. Das Thema wird im Rahmen des Pharmadialogs aufgegriffen.

Quellen und weiterführende Literatur

Europäischer Antibiotikatag Link
DART Bericht 2020
DART Bericht 2019

Immer auf dem aktuellen Stand der Hygiene

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Coronavirus, Frage des Monats

Frage der Woche: Wie verhalte ich mich als Arzt/Ärztin bei einem Verdachtsfall auf COVID-19?

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Unsere Frage der Woche lautet: “Wie verhalte ich mich als Arzt/Ärztin bei einem Verdachtsfall auf COVID-19?”

Die nationale Teststrategie empfiehlt das Fall-basierte Testen bzw. das Fall-basierte Nicht-Testen.

Anlässlich der bevorstehenden kalten Jahreszeit stehen viele Arztpraxen vor einer großen Herausforderung: die SARS-CoV-2-Infektionen steigen und zusätzlich sind respiratorische Symptome unabhängig von Covid-19 in der Erkältungssaison keine Seltenheit. Es gilt, mit bestimmten Testkriterien und gezielt eingesetzten Maßnahmen stets das Ziel zu verfolgen, dass Fälle mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf rechtzeitig erkannt sowie Ausbrüche verhindert werden.

Testen oder Nicht-Testen?

Fall-basiertes Testen

Ein Test ist durchzuführen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Schwere respiratorische Symptome
  • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
  • Ungeklärte Erkrankungssymptome und Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere, falls die betroffene Person
    • einer Risikogruppe zu zuordnen ist
    • in einer Arztpraxis, Klinik etc. tätig ist
    • in letzter Zeit einer erhöhter Expositionswahrscheinlichkeit ausgesetzt war
    • in letzter Zeit bzw. aktuell zu vielen Personen Kontakt hatte/hat und eine Weiterverbreitung wahrscheinlich ist

Laut RKI wird eine Testung empfohlen, wenn mindestens ein Hauptkriterium bzw. mehr als zwei Teilkriterien erfüllt sind.

Fall-basiertes Nicht-Testen

Wie schon erwähnt, sieht die nationale Teststrategie nicht vor, dass alle Patienten mit jeglicher respiratorischer Symptomatik getestet werden, auch wenn ein alleiniger Schnupfen, Ausdruck einer SARS-CoV-2-Infektion sein kann. Daher sollten Personen, die aufgrund des Nicht-Erfüllens der oben genannten Kriterien nicht getestet werden, unbedingt dazu angehalten werden, sich trotzdem so zu verhalten, als wenn sie eine COVID-19-Erkrankung hätten.

Eine Orientierungshilfe

Das RKI hat eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht, die in Form eines Flussschemas die notwendigen Maßnahmen und Testkriterien zusammenfasst:

Quellen und weiterführende Literatur

  • Empfehlungen des RKI vom 03.11.2020 Link
  • Flussschema: Maßnahmen und Testkriterien bei COVID-19-Verdacht, 03.11.2020 Link

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Frage des Monats

Frage der Woche: Ist das Legionellenrisiko nach den wochenlangen Schließungen von Anlagen erhöht?

biozide Wirkstoffe

Unsere Frage der Woche lautet: “Ist das Legionellenrisiko nach den wochenlangen Schließungen von Hotels, Sportanlagen und Schwimmbädern erhöht?”

Ja. Das Legionellenrisiko in öffentlichen Anlagen ist aktuell erhöht.

Nach der wochenlangen coronabedingten Schließung von öffentlichen Anlagen wie Schwimmbädern, Sporthallen oder auch Hotels warnt das Robert Koch-Institut vor einem möglichen Legionellenrisiko. Die Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Die entstehenden Tröpfchen können sich in der Luft verbreiten und eingeatmet werden. Mögliche Ansteckungsquellen sind beispielsweise Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter oder Wasserhähne.

Der Stillstand des öffentlichen Lebens in den letzten Wochen führte auch dazu, dass das Wasser in den Leitungen und Rohren vieler Einrichtungen stillstand. Eine mögliche Folge kann ein erhöhtes Legionellenwachstum sein, so warnt das Robert Koch-Institut.

Menschen können durch das Einatmen erregerhaltiger Aerosole, wie sie beispielsweise bei der Nutzung von Duschen oder Wasserhähnen einer Trinkwasseranlage mit erhöhter Legionellenkonzentration entstehen können, an einer Lungenentzündung – der sogenannten Legionärskrankheit – erkranken.

Aktuell wichtige Maßnahmen

Daher sollten Betreiber von Hotels, Schwimmbädern, Altenheimen u. a. Einrichtungen in der jetzigen Situation auch den einwandfreien Betrieb der Trinkwasseranlage in ihren Gebäuden sicherstellen und die erforderlichen technischen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos beachten.

Die Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage sind in den bekannten Technischen Regelwerken beschrieben – u. a. in den Richtlinien
DIN EN 806-5 und VDI 6023 sowie in den Arbeitsblättern W551 und W557 des Deutschen Vereins des Gasund Wasserfaches (DVGW).

Für gesunde Menschen stellen Legionellen in der Regel kein Problem dar. Als weit verbreiteter Umweltkeim finden sich Legionellen in Oberflächengewässern, im Grundwasser und in feuchten Biotopen.  Besonders große Trinkwasseranlagen mit komplexen Rohrsystemen, vorhandene Ablagerungen (Sedimente in Warmwasserbehältern, Kalkablagerungen) und der sich in den Rohren befindliche Biofilm bieten den Legionellen mit ihren speziellen Nährstoffansprüchen eine optimale Lebensgrundlage. Außerdem könnten eine Stagnation des Wassers oder vorhandene Totleitungen zu erhöhten Keimzahlen im Wasser führen.

Quellen und weiterführende Literatur

  • RKI-Ratgeber: Legionellose Link
  • RKI; Epidemiologisches Bulletin 24/ 2020 vom 11.06.2020 Link
  • Umweltbundesamt Link
  • meduplus Kurs Hygienebeauftragter Arzt; Link

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Frage des Monats, Händehygiene

Frage der Woche: Dürfen Handschuhe desinfiziert und dadurch mehrfach verwendet werden?

Praxisschließung
  • “Dürfen Handschuhe desinfiziert und dadurch mehrfach getragen werden?” – Frage einer Klinikmitarbeiterin zur Desinfektion von Handschuhen

    Die Desinfektion von Handschuhen sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Der Vorgang ist unter Experten umstritten.

    Bei bestimmten Arbeitsabläufen mag eine zwischenzeitliche Desinfektion von Handschuhen attraktiv erscheinen, um dadurch einen Handschuhwechsel zu vermeiden. Studien haben gezeigt, dass geeignete Handschuhe tatsächlich mit üblichen Desinfektionsmitteln benetzt werden können. Allerdings treten bei längerer Tragedauer Undichtigkeiten auf. Das kann ein Risiko bei der Anwendung darstellen. Eine Desinfektion von Handschuhen soll daher die absolute Ausnahme darstellen. Ein Wechsel von Handschuhen ist aus hygienischer Sicht in jedem Fall vorzuziehen.

    Die Desinfizierbarkeit der Handschuhe muss gemäß den Herstellerangaben unter Bezug auf die Norm EN 374 sichergestellt sein. Ob das Material der Handschuhe in Kombination mit dem vor Ort verwendeten Desinfektionsmittel
    kompatibel ist, muss hinterfragt und ggf. durch Gutachten belegt werden. Sichtbar kontaminierte Handschuhe dürfen nicht desinfiziert werden und sind schnellstmöglichst zu wechseln.

    Update Händehygiene für die gesamte Belegschaft

    Die Händehygiene ist ein unverzichtbarer Baustein der Praxis- und Krankenhaushygiene. Maßnahmen, wie die Händedesinfektion oder das Tragen von Handschuhen, müssen von jedem Mitarbeiter im Gesundheitswesen umsetzbar sein. Alles Wissenswerte zur Händehygiene rund um die aktuellen Vorgaben und deren praktische Umsetzung lernen Sie in unserem Kurs Update Händehygiene.

    Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per Mail an info@meduplus.de oder telefonisch unter 030/ 555 792 550.

    Quellen und weiterführende Literatur

    • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA Niedersachsen) Fragen und Antworten zur Händehygiene in Pflegeeinrichtungen Link
    • meduplus Kurs Update Händehygiene Link

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Frage des Monats

RKI-Faktenblatt zur HPV-Impfung

VRE in Deutschland

Zur unterstützenden Information der impfenden Ärzteschaft hat das Robert Koch-Institut Faktenblätter zu verschiedenen Impfungen entwickelt. Im ersten Faktenblatt wurde das Thema HPV aufgegriffen . Die Faktenblätter fassen kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu einer Impfung zusammen und richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte. Weiterhin können die Informations­blätter im Arzt-Patienten-Gespräch unterstützend als wichtige Informations­quelle genutzt werden, um auch Patientinnen und Patienten durch entsprechende Infografiken auf einen Blick über die jeweilige Impfung zu informieren.

HPV-Viren verursachen Krebs

Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. HPV infizieren sowohl Frauen als auch Männer, oftmals bereits beim ersten Sexualkontakt. Eine rechtzeitige Impfung vor Aufnahme der ersten Sexualkontakte ist daher empfohlen. Bleibt eine HPV-Infektion bestehen, kann sich im Laufe der Zeit Krebs entwickeln, vor allem am Gebärmutterhals, aber auch an After, Penis, Mund und Rachen.

Die Impfung schützt wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und senkt damit das Risiko für diese Krebserkrankungen. Für den bestmöglichen Schutz sollte vor dem ersten sexuellen Kontakt bereits ein Impfschutz bestehen.

Die wichtigsten Fakten zum Thema HPV-Impfung finden Sie im HPV-Faktenblatt des Robert Koch-Instituts: RKI-Faktenblatt zur HPV-Impfung (Quelle Faktenblatt sowie Beitragsbild: RKI, Stand November 2019)

5-Jahres-Ziel: HPV-Impfquote von 70 % bei 15-jährigen Mädchen

2018 erkrankten in Deutschland etwa 7.700 Menschen an Krebsarten, die auf eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) zurückzuführen sind. Dazu zählen fast 4.000 Fälle von Gebärmutterhalskrebs. Die Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sind noch immer zu hoch. Durch die HPV-Impfung könnte ein Großteil dieser Tumore verhindert werden so das DKFZ. Daher wurde im Oktober 2019 bei einem Runden Tisch „zur Ausrottung HPV-assoziierter Krebserkrankungen“ mit Vertretern aus Gesundheitswesen, Politik und Forschung das Ziel erklärt, innerhalb von 5 Jahren eine HPV-Impfquote bei den 15-Jährigen Jugendlichen von 70 Prozent zu erzielen. Seit 2018 gibt es die HPV-Impfung auch für Jungs.

HPV-Impfquoten in Deutschland: Große regionale Unterschiede

Während in den neuen Bundesländern heute bei den 15-jährigen Mädchen hohe Impfquoten von zirka 60 Prozent erreicht werden, sieht dies bei den südlichen Bundesländern – Bayern und Baden-Württemberg – mit Quoten von zirka 35 Prozent deutlich schlechter aus, so Ole Wichmann, Fachgebietsleiter Impfprävention am RKI. Aufklärung und verstärkte regionale Impfkampagnen könnten helfen diese Diskrepanz zu überwinden und bundesweit ein hohes HPV-Impfniveau zu erreichen.

Quellen und weiterführende Literatur

  • HPV-Faktenblatt Robert Koch-Institut Link
  • HPV-Impfung: impfen-info Link
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Frage des Monats

Frage der Woche: Wie oft sollte die Arbeitskleidung gewechselt werden?

Praxisschließung

“Wie oft sollte die Arbeitskleidung pro Woche gewechselt werden?” – Frage eines meduplus Kunden zum Rhytmus beim Arbeitskleidungswechsel

Täglicher Arbeitskleidungswechsel ist ideal. Der Wechselrhythmus bedarf ansonsten einer hygienischen Risikobewertung.

Unser Hygieneexperte Herr Professor Kramer äußert sich zu der Frage wie folgt: “Der Wechselrhythmus kann nicht pauschal vorgegeben werden, sondern bedarf einer hygienischen Risikobewertung. Ideal ist der tägliche Wechsel, mindestens aber sollte die Arbeitsbekleidung 3 Mal pro Woche, d.h. jeweils nach 2 Tragetagen und sofort bei sichtbarer Verschmutzung oder vermuteter Kontamination erfolgen.”

Vorgaben für die praktische Umsetzung

Häufig besteht Unsicherheit, wann welche Kleidung bei der Arbeit zu tragen ist, ob Kleidungsvorschriften stationärer Einrichtungen auch in ambulanten Einheiten gelten und wie häufig die Kleidung zu wechseln ist. Die KRINKO-Empfehlung “Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten” liefert Antworten auf die wesentlichen Fragen rund um das Thema Arbeitskleidung. Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Zur Arbeitskleidung zählt auch Berufs- bzw. Bereichskleidung. Die Rolle der Kleidung
bei der Übertragung von Infektionserregern wird kontrovers diskutiert. Einige Mikroorganismen sind in der Lage in der unbelebten Umgebung (auch auf textilen Oberflächen) zu überleben. Vor allem Handkontaktstellen der Kleidung haben sich als kontaminiert erwiesen.

Quellen und weiterführende Literatur

  • KRINKO Empfehlung vom 28. September 2015; “Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten” Link
  • DGKH-Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ im Konsens mit dem DGKH-Vorstand Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufeaus hygienischer Sicht, Aktualisierte Fassung Juli 2016 Link
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Frage des Monats, Rechtlich

Frage der Woche: Droht bei festgestellten Mängeln in der Praxisbegehung die Praxisschließung?

Praxisschließung

“Für meine Arztpraxis wurde ein Termin zur Praxisbegehung angekündigt. Es stellt sich mir die folgende Frage: Kann meine Praxis bei festgestellten Mängeln in der Praxisbegehung durchfallen und kann in der Folge eine Praxisschließung drohen?”

– Frage aus der Praxis eines meduplus Kunden

Bei Feststellung schwerwiegender Mängel ist eine Praxisschließung möglich.

Stellt der Sachbearbeiter in der Begehung fest, dass eindeutig fahrlässig gehandelt worden ist, so wäre dies ein Grund für eine Praxisschließung. Beispiele für fahrlässiges Handeln sind beispielsweise, wenn zum Zeitpunkt der Begehung kein Nachweis darüber erfolgen kann, dass die Aufbereitungsmaßnahmen bei kritisch eingestuften Medizinprodukten richtliniengemäß durchgeführt worden sind oder festgestellt wird, dass defekte Sterilisatoren zum Einsatz kommen. Dies wären Gründe, die eine Praxisschließung nach sich ziehen könnten. Das ist sicherlich die weitestgehende Maßnahme. Damit es aber nicht erst soweit kommt, dass eine Schließung Ihrer Praxis droht oder Sie Bußgelder zahlen müssen, geben wir Ihnen hier Einblicke in die häufigsten festgestellten Mängel.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter, damit Sie gut durch die Praxisbegehung kommen.

Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen durch Gesundheitsämter oder andere zuständige Behörden wird das Hygienemanagement und die Aufb­ereitung von Medizinprodukten überprüft. Werden dabei Mängel festgestellt, kann dies zu erheblichen Konsequenzen für die Praxis führen: Die Bandbreite der Maßnahmen reicht hierbei von Auflagen und Bußgeldern bis zur unmittelbaren Einschränkung der Praxistätigkeit oder gar Schließung der Praxis.

Damit Ihre Mitarbeiter gut auf eine anstehende Praxisbegehung vorbereitet sind, lohnt es sich das Basiswissen aller Mitarbeiter im Bereich Hygiene sowie Arbeitsschutz durch zeiteffektive E-Learning-Schulungen zu stärken.

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Grundkurs Hygiene Med. Hilfspersonal Link
  • KBV Überwachung und Begehung von Arztpraxen durch Behörden Link

Frage der Woche und andere interessante Themen

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Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Grundkurs Hygiene Med. Hilfspersonal Link
  • KBV Überwachung und Begehung von Arztpraxen durch Behörden Link
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Datenschutz, Frage des Monats

Frage der Woche: Anforderung von Patientenakten

Frage der Woche: Wie funktioniert ein Feuerlöscher?

“Ein Patient, den ich gut kenne, bittet darum, die im Rahmen seiner Behandlung bei uns notwendigen Fremdbefunde in Praxen aus der Umgebung einzufordern. Ist bei der Anforderung von Patientenakten etwas zu beachten?”

– Frage aus der Praxis eines Kunden

Es ist eine schriftliche Bestätigung zur Anforderung von Patientenakten notwendig.

Für diesen Fall muss der Patient eine schriftliche Bestätigung geben, dass er die Anforderung der Befunde erlaubt. Die Erlaubnis muss die konkreten Befunde und die Zweckbestimmung der Anforderung enthalten. Diese Erlaubnis ist situationsgebunden und kann nicht pauschal für Folgeanträge verwendet werden.

Bei der Anforderung in der Fremdpraxis muss das Dokument mit der Erlaubnis des Patienten bei elektronischem Versand verschlüsselt oder Passwort geschützt weitergeleitet werden. Wenn die Anfrage per Fax erfolgt, so muss vorher in der Fremdpraxis angerufen werden und sichergestellt sein, dass kein Dritter das Fax entgegennimmt. Der Postweg ist immer möglich, hier gilt das Postgeheimnis.

Gibt es Unklarheiten beim Datenschutz?

Seit dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutz-grundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht.  Verstöße gegen den Datenschutz können seither schärfer geahndet werden und können erhöhte Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen.

Mit der folgenden Umfrage möchten wir erfahren, wie sich das Bewusstsein für die Thematik Datenschutz in der Arztpraxis seitdem entwickelt hat. Die Umfrage dient zudem als Selbstcheck, bei dem Sie den Stand Ihrer derzeitigen Datenschutzmaßnahmen überprüfen können.

Umfrage starten

Unsere Angebote für Praxen im Bereich Datenschutz finden Sie auf dieser Übersichtsseite:

Weitere Informationen

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Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Grundkurs Schweigepflicht, Dokumentation und Datenschutz für Ärzte Link
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Frage des Monats, Pflichtschulungen

Brand in Düsseldorfer Klinik – Brandschutz nicht ausreichend?

Brand in Düsseldorfer Klinik - Brandschutz nicht ausreichend?

Der Brand in einem Düsseldorfer Klinikum von letzter Woche ist weiterhin noch nicht aufgeklärt. Indizien sprechen für Brandstiftung, ein tatverdächtiger Patient im Alter von 83 Jahren ist zwischenzeitlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ein technischer Defekt wurde nach Angaben der Ermittler ausgeschlossen. Bei dem Brand kam ein Patient im Alter von 77 Jahren ums Leben.

Brand in Düsseldorfer Klinik

Ausgebrochen war der Brand am 09. September 2019 in einem Patientenzimmer auf einer internistischen Station. Das Feuer griff auf die Sauerstoffleitung über, die den Brand weiter anheizte. Dadurch brannte das Zimmer vollständig aus. Über fünf Stockwerke der Klinik waren auf Grund der Rauchverteilung zeitweise nicht nutzbar und müssen nun teilweise renoviert werden. Die im Klinikum befindlichen Angestellten, Angehörigen und Patienten wurden durch das Treppenhaus und über Drehleitern evakuiert. Neben dem Toten gab es zahlreiche Verletzte. Mehrere Menschen schwebten zeitweise in Lebensgefahr.

Jede Woche ein Brand

Bald nach dem Vorfall wies die Stiftung Patientenschutz nach Angaben der DPA darauf hin, dass es jede Woche in deutschen Krankenhäusern und Pflegeheimen brenne. In 2019 sind bislang 7 Personen bei Bränden in solchen Einrichtungen ums Leben gekommen. Vorstand der Stiftung Patientensicherheit Eugen Brysch übt schwere Kritik an den Verantwortlichen: „[…] weder die Bundesländer noch die Einrichtungen ziehen daraus Konsequenzen.” Der Brandschutz in deutschen Kliniken und Pflegeheimen sei „schlichtweg nicht ausreichend“, so Brysch weiter.

Schulung des Personals

Ob sich in Zukunft etwas ändert ist nicht abzusehen. Gewiss ist jedoch, dass eine Einrichtung dafür sorgen kann, dass das Personal im Brandfall weiß, was zu tun ist.

Wir bieten einen Brandschutzkurs, der speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens konzipiert wurde und alle wichtigen Informationen enthält. Als Einzelkurs oder im 10er Paket buchbar. Der Kurs ist zudem auch in unseren Paketen Pflichtschulungen und Pflichtschulungen Plus enthalten.

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Quellen und weiterführende Literatur

  • Klinikbrand Düsseldorf: Ruf nach mehr Brandschutz (Ärztezeitung, 10.09.2019) Link 
  • Düsseldorfer Klinik-Brand, 83 Jähriger in Psychatrie (Süddeutsche Zeitung, 18.09.2019) Link
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Frage des Monats, Pflichtschulungen

Frage der Woche: Wie funktioniert ein Feuerlöscher?

Frage der Woche: Wie funktioniert ein Feuerlöscher?

“In unserer Praxis hängen einige Feuerlöscher, aber ich weiß nicht, ob jeder Mitarbeiter weiß, wie sie funktionieren. Wie vermittel ich die Funktionsweise, ohne immer wieder am Objekt zu üben?”

– Frage zu unserem Brandschutz-Kurs

Idealerweise sollte das Bedienen eines Feuerlöschers immer wieder praktisch geübt werden.

Ist dies nicht möglich, muss die Einweisung zumindest einmal im Jahr theoretisch erfolgen. Wenige Personen überhaupt haben schon einmal einen Feuerlöscher im Ernstfall bedient, daher ist es unumgänglich, dies so oft wie möglich zu trainieren.

Jeder Mitarbeiter muss über den Standort und die Funktionsweise von Feuerlöschern und anderen Brandlöscheinrichtungen Bescheid wissen. Aus verschiedenen Gesetzen wie bspw. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10 & § 12) ergibt sich die Pflicht der jährlichen Unterweisung der Funktionsweise des Feuerlöschers sowie vielen anderen Brandschutzregeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Schulung sicherzustellen.

Machen Sie doch einmal einen Test: Tragen Sie einem Mitarbeiter oder Kollegen auf, den nächsten Feuerlöscher zu suchen und stoppen Sie die Zeit.

Ist das Ergebnis nicht befriedigend, muss dringend nachgeschult werden.

Richtiges Einsetzen eines Feuerlöschers

Folgende Punkte müssen beim Einsetzen eines Feuerlöschers beachtet werden:

  • Feuer in Windrichtung angreifen
  • Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen
  • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
  • Genügend Löscher auf einmal einsetzen
  • Vorsicht vor Wiederentzündung
  • Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen

Für jede Brandart ein anderer Feuerlöscher

Wichtig ist auch, dass für jeden Brand der passende Löscher eingesetzt wird. Sonst kann der Löschangriff katastrophal enden.

WasserlöscherCO2-LöscherSchaumlöscherPulverlöscher
Klassen
Löscht[A] brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.[B] brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.[A] brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.

[B] brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.
[A] brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.

[B] brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.

[C] brennbare gasförmige Stoffe, insbesondere unter Druck ausströmende Gase z.B. Azetylen, Butan, Methan, Propan, Wasserstoff, Erd- und Stadtgas usw.

Schulung dringend nötig?

Wir bieten einen Brandschutzkurs, der speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens konzipiert wurde und alle wichtigen Informationen enthält. Als Einzelkurs oder im 10er Paket buchbar. Der Kurs ist zudem auch in unseren Paketen Pflichtschulungen und Pflichtschulungen Plus enthalten.

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Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Grundkurs Brandschutz Link
  • Feuerlöscher richtig einsetzen (DGUV) Link

Frage der Woche und andere interessante Themen

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Frage des Monats

Frage der Woche: Übertragung von MRSA und HIV durch Gipssäge?

Übertragung von MRSA und HIV durch Gipssäge:

Übertragung von MRSA und HIV durch Gipssäge:

“Einem Kind wurden beim Gipsaufschneiden mit einer Gipssäge mit Absaugvorrichtung zwei Schnittwunden zugefügt (Haut angeritzt mit leichter Blutung). Besteht durch die Gipssäge die Gefahr der Übertragung von Viren wie Hepatitis B/C oder HIV bzw. von Bakterien (z. B. MRSA)? Sollte bei der Verwendung von Gipssägen eine Hygieneprotokoll beachtet werden? ”

– Frage in der Community

Ja, die Übertragung von MRSA und HIV durch Gipssäge ist möglich.

Sofern sich Blutreste eines zuvor beim Gipsaufschneiden mit einer Gipssäge Verletzten beim erneuten Einsatz an der Gipssäge befinden, ist eine Übertragung in Abhängigkeit von der Persistenz der Erreger und dem Abstand zur nächsten Benutzung möglich. Die Überlebensfähigkeit beträgt auf trockenen unbelebten Oberflächen z.B. für MRSA 7 d – 7 Monate, für HBV, HIV und für Papillomviren > 7 d. Selbst wenn sich die Persistenz in Blutresten befindlicher Erreger unterscheiden sollte, ist bei Blutkontamination in jedem Fall von einer Infektionsgefährdung auszugehen. Aus diesem Grund ist eine Reinigung mit nachfolgender Desinfektion der Säge für erforderlich anzusehen.

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Hygienebeauftragter Arzt Kapitel 4.2 – NI: Entstehung und Übertragung Link
  • meduplus Kurs Hygienebeauftragter Arzt Kapitel 10.2 – Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionswegen Link

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Frage des Monats

Frage der Woche: Macht eine Unterscheidung zwischen „Hautmesser“ und „tiefem Messer“ Sinn?

Übertragung von MRSA und HIV durch Gipssäge:

“Nahezu überall wird bei chirurgischen Eingriffen nach dem Hautschnitt das Skalpell getauscht und zur weiteren Präparation ein “tiefes Messer” eingesetzt. Wie sinnvoll ist es aus hygienischer Sicht, bei chirurgischen Eingriffen nach ordnungsgemäß durchgeführter Hautantiseptik eine Unterscheidung zwischen “Hautmesser” und “tiefem Messer” zu machen?”

– Frage während eines meduplus Präsenztages

Ja, ein Wechsel zwischen “Hautmesser” und “tiefem Messer” ist zu empfehlen

Die Datenlage gestattet leider keine eindeutige Aussage. Die residente Flora wird durch die präoperative Hautantiseptik nur unvollständig eliminiert. Das betrifft insbesondere die tieferen Schichten der Haut einschließlich der Talg- und Schweißdrüsen, weil der Alkohol nicht in die Haarfollikel eindringt. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass das Skalpell bei der Durchtrennung der Haut kontaminiert wird und anhaftende Erreger in die Tiefe verschleppt werden.

Überraschenderweise war im Ergebnis einer prospektiven Studie kein signifikanter Unterschied bezüglich der SSI-Rate (SSI = Surgical Site Infections) zwischen dem Wechsel des Skalpells nach dem Hautschnitt (n=309) bzw. keinem Wechsel (n=277) nachweisbar. Nur bei einem Skalpell wurde eine Kontamination nachgewiesen (Hasselgren et al. 2008). Damit ist allerdings die Sicherheit der ursprünglichen Aufbereitung deutlich unter dem geforderten SAL von 10-6 für die Sterilisation gesunken.

Empfehlung bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit eines Verzichts

Im Ergebnis einer Befragung wechselten trotz der unklaren Datenlage 65 % der Orthopäden (n=300) das Skalpell nach der Durchtrennung der Haut. Allerdings wird von den Autoren der Befragung darauf hingewiesen, dass es unklar ist, ob ein Wechsel des Skalpells bei kontaminierten Eingriffen, z. B. offene Fraktur, erfolgen sollte, zumal die dadurch entstehenden Kosten zu vernachlässigen sind (Tejwani et al. 2008).

In Anbetracht der limitierten Datenlage, der geringen Kosten bei einem Wechsel und dem wenn auch offenbar geringen Kontaminationsrisiko bei Verzicht auf einen Wechsel des Skalpells ist ein Wechsel des Skalpells solange zu empfehlen, bis durch weitere Untersuchungen die Unbedenklichkeit des Verzichts auf einen Wechsel überzeugend nachgewiesen worden ist.

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

Quellen und weiterführende Literatur

  • Hasselgren PO, Hagberg E, Malmer H, Säljö A, Seeman T. One instead of two knives for surgical incision. Does it increase the risk of postoperative wound infection? Arch Surg 1984, 119 (8), 917-20. Link
  • Tejwani NC, Immerman I. Myths and legends in orthopaedic practice: Are we all guilty? Clin Orthop Rel Res 2008, 466 (11), 2861-72. Link

Frage der Woche und andere interessante Themen

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Frage des Monats

Abschlußkolloquium Hygienebeauftragte in der Pflege in Kassel

Hygienebeauftragte in der Pflege

Hygienebeauftragte in der Pflege leisten einen fundamentalen Beitrag beim Kampf gegen die gefürchteten Krankenhauskeime. In ihrer Position zwischen operativer Ebene und Krankenhaushygiene arbeiten sie als Vermittler und Multiplikator. Sie sollen dabei die Regelungen der Krankenhaushygiene während ihrer täglichen Arbeit umsetzen und ihre Kollegen und Mitarbeiter entsprechend schulen. Um dieses anspruchsvolle Aufgabenportfolio umsetzen zu können, müssen selbst langjährige Mitarbeiter der Pflege noch eine anspruchsvolle, mehrtägige Fortbildung absolvieren.

Smart Learning®-Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege

Im November startete der erste Teil der Smart Learning®-Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege am Klinikum Kassel. Zunächst wird dabei das gesamte Curriculum in einem individuellen E-Learning gelehrt, welches sich optimal auf den jeweiligen Lernstand der Teilnehmer einstellt. Klarer Vorteil dabei: Die Mitarbeiter können sich die Zeit besser einteilen und sind nicht in langatmigen Frontalvorlesungen gefangen. Der Großteil der Mitarbeiter begrüßte das System, allem voran die Möglichkeit, die Inhalte auch außerhalb der Arbeit auf eigenen Endgeräten abzurufen. Dies spiegelte sich auch in einer Weiterempfehlungsrate von über 90% in den Evaluationen wieder.

Nachdem alle Teilnehmer erfolgreich den E-Learning-Teil abgeschlossen hatten, wurden am 15. Januar 2019 in einem gemeinschaftlichen Präsenztag von meduplus und der Kassler Krankenhaushygiene, die wichtigsten Inhalte noch einmal aufgegriffen. Man ließ zudem die E-Learning-Phase revue passieren um danach in einem Abschlußtest ein letztes Mal das Wissen zu überprüfen.

Meduplus Referentin Kathrin Mann zeigte sich zufrieden nach dem erfolgreichen Tag: „Über 30 erfolgreich fortgebildete Hygienebeauftragte in der Pflege zeugen vom hohem Hygiene-Anspruch des Klinikums Kassel. In toller Atmosphäre in einem der Konferenzräume der Klinik fand der Abschlusstag des Blended-Learning-Kurses inklusive Prüfung statt. Die Klausur war anspruchsvoll, umso glücklicher waren die Teilnehmer am Nachmittag, als alle Beteiligten ihre Zertifikate in der Hand hielten. Für mich persönlich war das Abschlusskolloquium eine gelungene Veranstaltung, nicht zuletzt durch die Organisation vor Ort. Vielen Dank hierfür.“

Hygienefortbildungen mit meduplus

Ob Sie nur wenige Mitarbeiter oder eine ganze Klinik schulen wollen: Bei der Fortbildung von Hygienebeauftragten in der Pflege aber auch bei Hygienebeauftragten Ärzten, kann man mit meduplus Smart Learning® viel Geld sparen. Rechnen Sie sich mit unserem Tool aus, wie viel Sie im Gegensatz zu einer Präsenzveranstaltung sparen können.

Jetzt ausrechnen

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Bild: IHOR PUKHNATYY / Adobe Stock

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Frage des Monats

Frage der Woche: Flächendesinfektion sprühen oder wischen?

Flächendesinfektion sprühen oder wischen?

“Ich habe eine Frage zur Flächendesinfektion: Ist die Sprühdesinfektion von Flächen noch en vogue oder soll sie durch Wischdesinfektion abgelöst werden?”

– Frage an Professor Kramer in der meduplus Community

Die Wischdesinfektion ist das Standardverfahren zur Flächendesinfektion.

Da der mechanische Effekt für den Desinfektionserfolg eine wichtige Rolle spielt, ist diese Anwendungsform der Sprühdesinfektion vorzuziehen. Letztere führt zugleich zu einer höheren Belastung der Atemluft mit Desinfektionsmittel und geht bei manchen Wirkstoffen (z. B. Alkoholen) mit einer Verpuffungs- oder Brandgefahr einher. Eine Sprühdesinfektion ist nur auf dem Wischen unzugänglichen Flächen durchzuführen, z.B. bei Diskonnektion des Katheterhubs).

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

Hintergrundinformationen zur Flächendesinfektion

Weil Krankheitserreger über kontaminierte Oberflächen übertragen werden können, ist die desinfizierende Flächenreinigung auf der Grundlage einer Risikobewertung fester Bestandteil der Multibarrierenstrategie zur Infektionsprävention. In Ausbruchsituationen ist die Flächendesinfektion essenziell für die rasche Beendigung.

Flächendesinfektion bzw. desinfizierende Flächenreinigung zielen darauf ab, die Verbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung von Patienten einzuschränken bzw. zu verhindern und zugleich optische Sauberkeit zu gewährleisten.

Bei aseptischen Arbeitsprozessen wird durch die Flächendesinfektion das erforderliche erregerarme Umfeld gewährleistet. Die normale Reinigung hingegen dient lediglich der Entfernung von Verunreinigungen, ohne dass eine Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet.

Auf gereinigten Flächen waren Problemerreger bei Verwendung von Reinigungslösungen insgesamt häufiger nachweisbar als bei Verwendung von Desinfektionsmittellösungen (KRINKO 2004). Der Stellenwert der Flächendesinfektion zur Infektionsprävention nimmt mit zunehmender Distanz zum Patienten ab.

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Frage des Monats

Frage der Woche: Überprüfungsturnus Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Infektionsgefahr durch Piercings

Frage zum Überprüfungsturnus Raumlufttechnische Anlagen: “Wir sind drei Anästhesiologische Kollegen, die gemeinsam eine ambulante OP Praxis betreiben und auch Ihren Kurs für hygieneverantwortliche Ärzte in Berlin besucht haben. Aus dieser Erfahrung heraus möchten wir uns mit folgendem Problem an Sie wenden: Unsere Praxis hat einen “aseptischen” OP Saal mit Schleusenprinzip etc. und einer nunmehr 22 Jahre alten RLT Anlage der Firma Weiss mit einer Klimadecke mit Rohrauslass. Bisher wurde diese Anlage alle 2-3 Jahre raumlufttechnisch zertifiziert überprüft. Jetzt wurde uns gesagt, dass nach neuen Vorschriften eine Überprüfung jährlich zu erfolgen hat. Dazu gibt es aber widersprüchliche Meinungen. Können Sie uns dazu verbindlich eine Auskunft geben?”

– Frage an Professor Kramer in der meduplus Community

Haben Sie Raumklasse Ia oder Ib?

Bei Raumklasse Ia ist der Überprüfungsturnus Raumlufttechnische Anlagen (RLT):

  • Hygienebegehung (normativ) ≤ 36 Monate externe Firma
  • Prüfung der definierten Luftbilanz/ Strömungsrichtung (normativ) ≤ 12 Monate
  • Anordnung, Dichtsitz, Leckagefreiheit, Prüfeinrichtungen der Schwebstofffilter (normativ) ≤ 24 Monate und nach Standzeiten > 6 Jahre: 12 Monate
  • Visuelle Vorprüfung (normativ) ≤ 12 Monate

Bei Raumklasse Ib ist der Überprüfungsturnus Raumlufttechnische Anlagen (RLT):

  • Hygienebegehung (normativ) ≤ 36 Monate
  • Prüfung der definierten Luftbilanz/ Strömungsrichtung ≤ 12 Monate
  • Anordnung, Dichtsitz, Leckagefreiheit, Prüfeinrichtungen der Schwebstofffilter ≤ 24 Monate und nach Standzeiten > 6 Jahren: 12 Monate
  • Prüfung der Erholzeit an den 2 Messpunkten mit den höchsten Rwecovery-Zeiten, die in der Abnahmeprüfung ermittelt wurden ≤ 24 Monate

Die ausführlichen Regelungen finden Sie in DIN 1946-4:2018-09.

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

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Frage des Monats

Frage der Woche: Reihenfolge bei Kniegelenkspunktionen/ intraartikulären Injektionen

Infektionsgefahr durch Piercings

“Ich desinfiziere mir immer meine Hände, bevor ich sterile Handschuhe und Mundschutz anziehe vor Kniegelenkspunktionen/ intraartikulären Injektionen. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, dass eine Händedesinfektion nicht notwendig sei/das Überziehen von sterilen Handschuhen sei ausreichend. Stimmt dies so? Oder hätte man im Falle einer Kniegelenksinfektion schlechte Karten?”

– Frage an Professor Kramer nach einem Kolloquium

Da hätten Sie wahrscheinlich schlechte Karten.

“Eine Händedesinfektion ist auf jeden Fall notwendig, auch wenn sterile Handschuhe übergezogen werden.

Reihenfolge bei Kniegelenkspunktionen

Die korrekte Reihenfolge bei Kniegelenkspunktionen/ intraartikulären Injektionen ist folgende:

  1. Hautantiseptik – zuerst Applikationsbereich 30 s mechanisch Antiseptikum mit Kornzange und Tupfer abreiben, dann 1,5 min Hautareal mit dem Antiseptikum benetzen
  2. Mund-Nasen-Schutz anziehen
  3. Chirurgische Händedesinfektion
  4. Frischen Schutzkittel anziehen
  5. Sterile Handschuhe anziehen
  6. Sterilen Arbeitsplatz/Instrumente richten
  7. Steriles Lochtuch aufkleben
  8. Punktion durchführen”

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

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Frage des Monats

Frage der Woche: Infektionsgefahr durch Piercings?

Infektionsgefahr durch Piercings

“Geht von Piercings im Mund-Nasen-Feuchtbereich bei der Pflege von Menschen eine erhöhte Infektionsgefahr aus? Kann der Arbeitgeber das Entfernen von Piercings in den genannten Zonen – zumindest während der Arbeitszeit – verlangen?”

– Hygienebeauftragte Pflege während Präsenztag

Nein. Der Arbeitgeber kann das Entfernen von Piercings in den genannten Zonen während der Arbeitszeit nicht verlangen.

“Es gibt zwar eine Reihe von Kasuistiken, dass sich gepiercte Stellen mikrobiell entzündet haben, z.B. nach Piercing der Zunge, des Nasenseptums, des Bauchnabels und der Brustwarzen, es gibt aber bisher keinen Anhalt dafür, dass das Piercing Quelle nosokomialer Infektionen war. Bei einer Studie bei Schwesternschülerinnen war bei reizlosem Nasenpiercing das Vestibulum nasi weniger häufig mit S. aureus kolonisiert als bei Nichtgepiercten. Dafür kommen zwei Erklärungen in Betracht: In Abhängigkeit vom verwendeten Metall kommt es zu einer oligodyamischen Wirkung um die Durchtrittstellen des Piercing, und es findet weniger häufig der Kontakt der kontaminierten Hand mit der Nasenschleimhaut statt (aus Furcht vor einer Infektion des Piercings wird die Hand vorher desinfiziert).

Sofern sich ein gepiercter Bereich entzündet hat, ist aus Vorsorgegründen bis zur Klärung der Ätiologie der Mitarbeiter/in aus der Pflege herauszunehmen, da davon auszugehen ist, dass ausgehend z.B. von einer Infektion in der Nase die gesamte Körperoberfläche kolonisiert wird, d.h. ein Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend. Die Mitarbeiter sind darüber aufzuklären, dass sie sich im Fall von Entzündungen zunächst dem Stationsarzt/ärztin bzw. Betriebsarzt/ärztin vorzustellen haben, die die Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen müssen.

Keine nachgewiesene Infektionsgefahr durch Piercings

Der Arbeitgeber kann das Entfernen von Piercings in den genannten Zonen während der Arbeitszeit nicht verlangen, weil anders als z. B. bei künstlichen oder gegelten Fingernägeln bisher Piercings im Mund-Nasen-Bereich nicht als Quelle nosokomialer Infektionen auffällig wurden.”

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

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Frage der Woche: Müssen die Eltern isolierter Kinder auf dem Flur Schutzkleidung tragen?

Eltern isolierter Kinder

“Auf einer gemischten, allgemeinen Kinderstation (Altersstufe 0-18 Jahre, ausgenommen Neugeborene, keine onkologischen Patienten) ist es hygienische Regel, dass Eltern von Kindern, die an infektiösen Erkrankungen leiden (z. B. Noro-Virus Gastroenteritis, RS-Virus Bronchitis) und deswegen in einem Einzelzimmer isoliert werden, sich für den Weg über den Flur (also von der Flurtür der Station zum Zimmer des Kindes und umgekehrt), mit Schutzkittel, Einmalhandschuhen und Mundschutz “verkleiden” müssen. Ist das aus hygienischer Sicht sinnvoll und notwendig?”

– Hygienebeauftragter Arzt in der meduplus Community

Nein. Entscheidend ist, dass die Erreger nicht aus dem Patientenzimmer herausgebracht werden.

Das kann z.B. dadurch erreicht werden, dass vor dem Patientenzimmer eine mobile Versorgungseinheit (z.B. Hygienecenter) zur Bereitstellung der benötigten Schutzkleidung (ggf. Vlieskittel, ggf. Einmalhandschuhe, ggf. Mund-Nasen- Schutz) für die Besucher aufgestellt wird.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich nach dem möglichen Übertragungsweg des Krankheitserregers. Hierfür kommen drei Übertragungswege infrage:

A: Kontakt über die Hand oder über kontaminierte Gegenstände/ Flächen

B: Tröpfchen (Reichweite bis ~ 1 m)

C: Aerogen (Reichweite bis ~ 3 m, Verbleib in der Raumluft für mehrere Stunden).

Wenn nur B in Betracht kommt, reicht ein Mund-Nasen-Schutz (MNS), z.B. bei Scharlach, Masern und Windpocken. Auch bei RSV-Bronchitis ist ein MNS erforderlich, da der Erreger durch Tröpfcheninfektion (Konjunktiven, Nasenschleimhaut) akquiriert werden kann. Da der Erreger auf Textilien nur etwa 45 min überlebt, kann auf einen Vlieskittel verzichtet werden, sofern nach dem Verlassen des Patientenzimmers der Kontakt zu weiteren Kindern ausgeschlossen ist. Lediglich bei starkem produktivem Husten kann ein Vlieskittel sinnvoll sein. Auch Schutzhandschuhe sind entbehrlich, wenn beim Verlassen des Zimmers eine Händedesinfektion durchgeführt wird. Gegen RSV sind alle alkoholischen Händedesinfektionsmittel wirksam.

Für Noroviren kommt –außer bei Erbrechen des Patienten – nur der Übertragungsweg A infrage. Hier ist ein Schutzkittel erforderlich und auf Grund der geringen Infektionsdosis (1-10 Viren) und der hohen Resistenz gegen alkoholische Händedesinfektionsmittel ebenso Schutzhandschuhe. Nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe ist eine Händedesinfektion durchzuführen, weil die Handschuhe nach dem Tragen perforiert sein und/ oder die Hände beim Ablegen kontaminiert werden können. Hierzu ist ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel mit der Deklarierung „begrenzt viruzid Plus“ oder „viruzid“ bereit zu stellen.

Beim Betreten der Station sollte ein Hinweis gegeben werden, dass sich Besucher z.B. bei der Stationsschwester melden, um über die Schutzmaßnahmen aufgeklärt zu werden. Es ist sinnvoll, den Besuchern ein Merkblatt auszuhändigen.

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

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Frage des Monats

Frage der Woche: Verbot des Händeschüttelns zur Begrüßung sinnvoll?

Frage der Woche: Ist ein Verbot des Händeschüttelns sinnvoll?

“In einem größeren Krankenhaus wurde Händeschütteln als Begrüßung verboten. Gibt es Evidenz für diese Maßnahme zur Infektionskontrolle? Ist ein Verbot des Händeschüttelns zur Begrüßung sinnvoll?”

– Teilnehmer des meduplus Abschlußkolloquium Hygienebeauftragter Arzt im Jahr 2017 in Berlin

Nein, das Verbot ist kritisch zu bewerten

“Hierfür gibt es weder eine epidemiologische Evidenz, noch eine stichhaltige theoretische Rationale. Aus folgenden Gründen ist dieses Verbot vielmehr kritisch zu bewerten:

  • Der Verzicht auf begrüßendes Händeschütteln kann den Eindruck der Unhöflichkeit vermitteln und dient nicht dem vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis. Für viele Patienten ist die Geste des Händegebens unverzichtbar, denn in ihr liegt viel Wärme.
  • Wenn die von der WHO empfohlenen 5 Indikationsgruppen (die „five moments“) zur Händedesinfektion konsequent eingehalten werden, ist das Verbot nicht begründbar.
  • Das Verbot kann sich sogar kontraproduktiv auswirken, indem sich Patient und Arzt in falscher Sicherheit wägen und aus diesem Grund die Händedesinfektion vernachlässigen.

Anstatt eines Verbots des Händegebens kommt es darauf an, durch Schulung, Training, ausreichende Anzahl von Desinfektionsmittelspendern am Ort des Bedarfs, Überwachung des Verbrauchs an Händedesinfektionsmittel, In-Prozess Überwachung und Einbeziehung der Patienten in die Strategie der Händehygiene ggf. mit begleitender Evaluation der Durchführung der Händedesinfektion durch Ärzte und Pflege eine hohe Compliance der Händehygiene zu erreichen.”