In Krankenhäusern tragen hygienebeauftragte Pflegefachpersonen wesentlich zur Infektionsprävention bei. Sie sind Ansprechpartner für ihr Team, begleiten Hygienemaßnahmen vor Ort und helfen, aktuelle Standards in den Arbeitsalltag zu integrieren. Doch eine aktuelle Erhebung des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt deutlich: In vielen Kliniken fehlt die strukturelle Absicherung dieser Funktion, vor allem in Form von verbindlich geregelter Freistellung.
Ernüchternde Ergebnisse
Im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung wurden zwischen Januar 2024 und Mai 2025 in 39 Kliniken und Abteilungen in Kiel die Freistellungsregelungen für Hygienebeauftragte erhoben. Das Ergebnis:
- Anfang 2024 hatte keine der Einrichtungen eine schriftlich festgelegte Freistellung für Pflegefachpersonen in dieser Rolle.
- Bis Mai 2025 hatten 19 Kliniken feste Stundenregelungen eingeführt, 20 arbeiteten weiterhin mit einer sogenannten „anlassbezogenen“ Freistellung.
- Die monatliche Freistellungszeit variierte stark – von 0 bis 32 Stunden.
„Anlassbezogen“ bedeutet in der Praxis, dass Hygieneaufgaben nur übernommen werden, wenn gerade Zeit ist. Und das zusätzlich zur normalen Arbeit. Das ist weder verlässlich noch nachhaltig und steht im Widerspruch zu den KRINKO-Empfehlungen von 2023, die eine schriftlich fixierte Freistellung fordern.
Warum das problematisch ist
Hygienebeauftragte sind keine Ersatzkräfte für Hygienefachpersonal, sondern Ergänzung und Multiplikatoren im Stationsalltag. Doch ohne klare zeitliche Ressourcen bleibt diese Funktion oft rein formal und kann nicht wirksam gelebt werden, so das RKI.
Kleinere Kliniken mit einfachen Strukturen setzen die Empfehlungen meist konsequenter um. In großen Häusern mit komplexen Risikobereichen fehlen dagegen oft differenzierte Freistellungsmodelle, obwohl dort der Bedarf besonders hoch wäre.
Pflege braucht Rückendeckung
Für beruflich Pflegende bedeutet das, dass die eigene Rolle als Hygienebeauftragte organisatorisch gestützt werden muss. Es braucht klare Zuständigkeiten, Zeitfenster und Fortbildungsmöglichkeiten. Auch Gesundheitsämter sind gefragt, bei der Überwachung stärker auf diese strukturellen Voraussetzungen zu achten.
Denn gute Hygiene beginnt nicht erst beim Händedesinfektionsmittel, sondern bei verlässlichen Rahmenbedingungen für diejenigen, die sie täglich umsetzen sollen.
Quelle zum Text: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/36_25.pdf?__blob=publicationFile&v=3