Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat den Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ins Leben gerufen, um zur Vermeidung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Die Kampagne dient dazu für das Thema Prävention am Arbeitsplatz Bewusstsein zu schaffen. Zudem soll auf die hohe Zahl vermeidbarer arbeitsbedingter Unfälle, Berufskrankheiten und tödlicher Unfälle hingewiesen werden.
Ein Arbeitsplatz birgt viele Gefahren. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen gemeinsam daran arbeiten, Unfälle zu verhindern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit in ihrem jeweiligen Umfeld beeinflussen.
Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Die Unterweisung hat zu folgenden Anlässen zu erfolgen und muss regelmäßig wiederholt werden:
Verantwortlich für die Umsetzung der Unterweisung ist der Vorgesetzte innerhalb seines Weisungsbereiches. Unterstützung erhält er, falls erforderlich, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten der Organisation.
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