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Hygienebeauftragter Arzt
Länder Regelung
Refresherkurse

Sind Refresherkurse für HBA in NRW verpflichtend?

Refresherkurse für Hygienebeauftragte Ärzte verpflichtend in NRW verpflichtend

Dieser Artikel behandelt die Frage, ob Refresherkurse für HBA in NRW verpflichtend sind. Die bundesweiten Regelungen finden Sie hier. Mehr Themen im Bereich NRW finden Sie hier.

Hygienebeauftragte Ärzte (HBA) werden in ihren Einrichtungen bestellt. Es muss sich dabei um Fachärzte mit einer 40-Stündigen Zusatzausbildung, wie zum Beispiel unserem gleichnamigen meduplus Smart Learning® Kurs, handeln. Hygienebeauftragte Ärzte sind medizinisch tätig und bilden das Bindeglied zwischen ihrer Funktionseinheit und der Krankenhaushygiene. Sie sorgen für die Umsetzung der Hygienevorgaben auf der Station. Auch in verschiedenen Arztpraxen sollen sie zur Umsetzung der regelkonformen Hygiene eingesetzt werden. Welche Praxen einen Hygienebeauftragten Arzt bestellen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Immer wieder fragen uns unsere Kunden, ob Auffrischungskurse oder Refresherkurse für Hygienebeauftragte Ärzte verpflichtend sind. Die Antwort darauf ist ganz klar “Ja”, allerdings gibt es bei den Vorgaben zwischen den Bundesländern teils erhebliche Unterschiede.

Ja, Refresherkurse für HBA sind in NRW verpflichtend.

  • Verpflichtend: Ja
  • Turnus: Zweijährlich
  • Umfang: Inhaltliche Vorgaben*

Gesetzliche Grundlage

In NRW gilt die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)“, zu finden auf der Webseite des Landes.

Hygienebeauftragte in NRW sind verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden. Sie müssen sich längstens zweijährlich mindestens zu den unten genannten Themen fortbilden. Die gesetzliche Grundlage bildet §6 HygMedVO.

*Die inhaltlichen Vorgaben der verpflichtenden Fortbildung lauten wie folgt:

  1. Regelungen auf dem Gebiete der Krankenhaushygiene,
  2. mikrobiologische und epidemiologische Grundlagen von nosokomialen Infektionen unter besonderer Berücksichtigung des Antibiotikaeinsatzes,
  3. Analyse und Dokumentation von nosokomialen Infektionen,
  4. Umgebungsuntersuchungen,
  5. Anforderungen an Funktion, Bau und Ausstattung von bestimmten Funktionsbereichen,
  6. gezielte hygienisch-mikrobiologische Kontrollmaßnahmen,
  7. Maßnahmen auf dem Gebiet der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung, der apparativen und instrumentellen Ausstattung und Versorgung sowie der Wasserversorgung und -aufbereitung, der Schwimmbadhygiene, der Abwasser- und Abfallbeseitigung,
  8. besondere Methoden zur Verhütung von Infektionen des Personals und
  9. Zusammenwirken mit Instituten und Laboratorien sowie medizinischen Untersuchungsämtern, unteren Gesundheitsbehörden und anderen Behörden.

Refresherkurs für Hygienebeauftragte Ärzte im E-Learning

Der von meduplus entwickelte Refresherkurs für Hygienebeauftragte Ärzte genügt den Ansprüchen sämtlicher Hygieneverordnungen. Er besteht aus 16 Fortbildungseinheiten und enthält alle Neuerungen aus dem Bereich der Hygiene und Infektionsprävention der letzten Jahre. Neue Richtlinien und Leitlinien vom Robert-Koch-Institut, KRINKO und ART-Kommission werden berücksichtigt. Weitere Infos finden Sie hier.

  • Nach der meduplus Smart Learning® Methode
  • 16 Module, zertifiziert mit 32 CME-Punkten
  • Deckt HBA-Fortbildungspflicht aller Bundesländer ab
  • Immer auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft
  • E-Learning-Kurs ohne Präsenzpflicht
  • Preis: 499€ (Rabatte für Stammkunden und Mitglieder unserer Partnerverbände)

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Quellen & Weitere Informationen

  • HygMedVO NRW Link
  • meduplus Smart Learning® Hygienebeauftragter Arzt Kapitel 3.3 „Personelle Voraussetzungen“ Link

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