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Bakterielle Infektionen
Rechtlich

Rechtsgrundlagen der MRGN-Prävention: Was gilt für welche Gesundheitseinrichtung?

MRGN-Prävention

Multiresistente Gram-negative Bakterien (MRGN) sind Bakterien mit der Fähigkeit Betalaktamasen zu bilden und damit eine Resistenz gegen Betalaktam-Antibiotika zu entwickeln. Aufgrund der weltweit ansteigenden Prävalenz von MRGN werden die Gram-negativen Erreger als die nächste große, lange übersehene Herausforderung der antimikrobiellen Therapie gesehen. Die MRGN-Prävention ist in weiten Teilen rechtlich vorgeschrieben. Doch für welche Gesundheitseinrichtungen gilt was?

Generelle Empfehlungen der KRINKO

Die Empfehlung der KRINKO “Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen” richtet sich primär an Krankenhäuser, weil hier die größten Gefahren für die Patienten und auch für eine epidemische Ausbreitung solcher Erreger gegeben sind.

MRGN-Prävention in Alten- und Pflegeheimen

Für Alten- und Pflegeheime wird auf die KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ verwiesen und eine individuelle Risikoabwägung empfohlen. Rechtlich werden Alten- und Pflegeheime genauso wie Niedergelassene Ärzte und Vertreter sonstiger Heilberufe in der Neufassung des § 23 des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG) in die Pflicht genommen.

Andere Einrichtungen

Gemäß § 23 IfSG haben die Leiter folgender Einrichtungen sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Prävention von MRGN getroffen werden:

  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • DialyseeinrichtungenTageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe

Maßnahmen bei MRGN

Wie bei fast allen Erregern gilt auch bei MRGN: Die strikte Einhaltung der Basishygiene ist bei allen Patienten die Grundlage einer wirksamen Prävention der Weiterverbreitung. Zusätzlich sollte das Personal geschult sein, damit im Falle eines Auftretens von MRGN jeder Handgriff sitzt. Dies ist sogar doppelt sinnvoll: Ein nachweisbar hoher Schulungsstand kann auch bei etwaigen Rechtsansprüchen von Vorteil sein.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Grundkurs Hygiene 2018 für Ärzte, Kapitel 5.4 “Multiresistente Gram-negative Bakterien (MRGN)” Link
  • Grundkurs Hygiene 2018 für MFA, Kapitel 4.4 “Multiresistente Gram-negative Bakterien (MRGN)” Link
  • Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen (KRINKO) Link
  • Infektionsprävention in Heimen (KRINKO) Link

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