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PPR 2.0 – Verbindlich ab 2024

Personalmangel, schlechte Arbeitsbedingungen, Stress und Überlastung. Diese Begriffe werden oft in Verbindung mit der Pflegesituation in Deutschland verbunden.

Der Bundestag verabschiedete das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Inhaltlich gibt es vor allem für Kliniken Neuregelungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat neben der Einführung der Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) für das kommenden Jahr auch eine Verbesserung der Kindermedizin vorgesehen und das auf Kosten der Krankenkassen: Die Einführung von Tagespauschalen (SGB §115e) für ambulante Behandlung in Kliniken und die Hybrid-DRGs (SGB §115f) für sektorengleiche Vergütung.

Am 16. Dezember 2022 findet eine finale Abstimmung aller Bundesländer zum Gesetz statt.

Verbesserung der Arbeitsbedingung und Versorgung der Patienten sind das Ziel

Der genehmigte Gesetzentwurf von Karl Lauterbach durch das Kabinett verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und die Versorgung der Patienten in Kliniken zu verbessern.

Im Kabinettsbeschluss meldete sich der SPD-Politiker, “Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche”. “Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”. Eine gute Bezahlung, Ausgleich von Überstunden und eine strukturierte Dienstplanung sind Voraussetzungen, um Pflegekräfte in Ihren Berufen zu halten und auch die Faktoren, um neues Pflegepersonal am Arbeitsmarkt zu gewinnen.

“Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essentiell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern.”

Sanktionen erst ab 2025

Kern des Gesetzentwurf ist die Einführung des Instruments zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0), dass von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di entwickelt wurde. Das Instrument soll dabei helfen den tatsächlichen Pflegeaufwand für Patientinnen und Patienten in jedem Krankenhaus zu berechnen.

Das PPR 2.0 wird stufenweise eingeführt: Ab dem 1. Januar 2023 startet die Erprobungsphase in ausgewählten Krankenhäusern. Auf diesem Fundament werden den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung aufgrund einer Rechtsverordnung gestellt. Ab 2025 soll dann die Personalbemessung aktiviert und sanktioniert werden. Krankenhäuser, können aus der Bemessungssystematik herausgenommen werden, sofern in ihnen ein Tarifvertrag gilt.

Kritik von außen – die Einführungsphase dauert zu lange

Fachverbände und Gesundheitsexperten kritisieren die lange Einführungsphase des PPR 2.0 und Einspruchsmöglichkeiten des Bundesfinanzministers. Die Mitentscheidung des Bundesfinanzminister über den Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus, könne dazu führen, dass zukünftig Einsparungen am Personalbedarf vorgenommen werden könnte, sollte der Bundeshaushalt angespannt sein.

Außerdem kritisierten die Kassen die konkrete Ausgestaltung des PPR 2.0. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband erklärte: “Jedes Personalbemessungsinstrument muss sich daran messen lassen, ob es geeignet ist, die Qualität der Pflege am Krankenbett nachhaltig zu verbessern”, “Wir wollen, dass in den Krankenhäusern eine moderne, digitale Pflegepersonalbemessung eingeführt wird. Bürokratie in der Pflege muss abgebaut werden und darf nicht aufgebaut werden.”

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Quellen und weiterführende Literatur:

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