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Pflegesysteme in Europa – Italien

Mit unserem nächsten Beitrag zur Serie “Pflegesysteme in Europa” informieren wir Sie über das Gesundheitssystem in Italien und welche Regelungen zur Pflege dort gelten.

Das Gesundheitssystem in Italien

Der Servizio Sanitario Nazionale (SSN) ist die Bezeichnung für das italienische Gesundheitssystem. In der italienischen Verfassung wird das Recht auf Gesundheitsversorgung über den Artikel 32 garantiert. Regionalen Gesundheitsdienste sind meist in örtlichen oder regionalen Gesundheitsbetrieben (Azienda Sanitaria) organisiert.

Private Gesundheitseinrichtungen können aber auch beim Servizio Sanitario Nazionale akkreditiert werden. Zur medizinischen Grundversorgung gehört prinzipiell:

  • Allgemeinmedizin
  • Kinderheilkunde
  • Geburtshilfe und gynäkologische Versorgung
  • Zahnheilkunde
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente und verschreibungspflichtige, pharmazeutische Produkte

Finanzierung

Das italienische Gesundheitssystem wird überwiegend aus Steuereinnahmen finanziert. Teile der Einkommensteuer und Umsatzsteuer gehen in das Gesundheitswesen und werden wie folgt aufgeteilt: Eigene Einnahmen der Sanitätsbetriebe durch die Kostenbeteiligung der Bürger (Tickets) und durch Privatleistungen des eigenen ärztlichen Personals; allgemeine direkte Steuereinnahmen der Regionen; Beteiligung der Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinzen von Trient und Bozen; Staatsbilanz in dem von den anderen Finanzierungsquellen nicht abgedeckten Ausmaß

Pflegesystem in Italien

Das Pflegesystem in Italien ist dezentral organisiert und wird vornehmlich zu Hause durch Familienangehörige oder andere informelle Pflegekräfte geleistet. Eine Unterstützung aus dem öffentlichen System ist kaum vorhanden.

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