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Impfung

Masernschutzgesetz ab 1. März 2020 in Kraft

Hepatitis A

Seit 2001 werden in Deutschland jährlich Daten zum Impfstatus beim Schuleingang von Kindern erhoben. Die Quoten der langjährig etablierten Kinder-Standardimpfungen liegen auf hohem Niveau. Auffällig ist jedoch ein kontinuierlicher Rückgang der Impfquoten in den Jahren 2014 bis 2017. Zwar erreichen alle Bundesländer eine Impfquote von mindestens 95 % für die erste Impfung von Masern, Mumps und Röteln. Die Impfquoten für die zweite Impfung sind dagegen noch immer nicht ausreichend. Am 14. November 2019 wurde das Masernschutzgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es tritt im März 2020 in Kraft.

Standard-Impfungen bei Kindern

Die Schuleingangsuntersuchungen zum Impfstatus sind ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung der Gefährdung der Bevölkerung durch Infektionskrankheiten. Sie liefern wichtige Hinweise zu bestehenden Impflücken und geben Anhaltspunkte zur Durchführung von Impfprogrammen.Ein genereller Anstieg der Impfquoten zeigt sich für die Grundimmunisierung gegen Tetanus und Pertussis in den Jahren 2014 bis 2017.

Die Impfquoten für die erste Masern-Impfung sind von 95,9 % im Jahr 2008 auf 96,7 % in 2012 gestiegen und erreichten im Jahr 2017 bundesweit 97,1 %. Somit hat Deutschland 2017 wie auch bereits in den Vorjahren das WHO-Ziel einer Impfquote von mindestens 95 % zumindest für die erste Masern-Impfung erreicht. Dagegen stagniert die Impfquote für die zweite Masern-Impfung nach deutlichem Anstieg seit einigen Jahren. 2008 waren nur 89,0 % der Kinder im Einschulalter geimpft, 2012 waren es 92,4 % und 2017 92,8 % (0,1 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr). Die für die Masern-Elimination zum Ziel gesetzte Impfquote von 95 % für die zweite Impfung konnte bisher nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht.

2017 waren 92,6 % der Kinder gegen Röteln geimpft. Da heutzutage fast ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln verwendet werden, sind die Unterschiede in den Impfquoten minimal.

Infografik Impfquoten

Infografik Impfquoten

Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes: Ab 1. März 2020

Am 14. November 2020 wurde die Verabschiedung des Masernschutzgesetzes ab März 2020 beschlossen. In der Begründung zum Entwurf des Masernschutzgesetzes heißt es, dass in den ersten Monaten des Jahres 2019 bereits mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden sind. Demnach liege eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden müsse. Der Gesetzentwurf zum Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Kurs Hygienebeauftragter Arzt  Link
  • RKI Epidemiologisches Bulletin vom 2. Mai 2019/ Nr. 18 Link
  • Bundesministerium für Gesundheit: Masernschutzgesetz Referentenentwurf vom 14. November 2019 Link

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