Ein Unternehmen der opta data Gruppe
Aktuelles

Infektionsschutzgesetz (IfSG): Ein Eckpfeiler des öffentlichen Gesundheitswesens

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das zentrale Bundesgesetz zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Deutschland. Es regelt umfassend den Schutz vor übertragbaren Krankheiten und legt Maßnahmen fest, um deren Ausbreitung zu verhindern. Das IfSG gilt für Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Heime und sogar für die Lebensmittelindustrie sowie die Überwachung von Trink-, Schwimm- und Badebeckenwasser.

Hygieneverordnungen der Bundesländer

Seit 2012 haben alle Bundesländer gemäß den Vorgaben des IfSG Hygieneverordnungen erlassen, die die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene präzisieren. Diese Verordnungen sind essenziell, um die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten der einzelnen Länder zu berücksichtigen und eine effektive Infektionskontrolle zu gewährleisten.

Novellierung 2011: Verbesserte Krankenhaushygiene

Mit der Novellierung des IfSG im Jahr 2011 wurden die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Krankenhaushygiene erheblich verbessert. Dies beinhaltete höhere Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität sowie an die Planungs- und Dokumentationspflichten in Gesundheitseinrichtungen. Ziel war es, die Infektionsprävention sektorenübergreifend zu stärken und die Meldepflichten zu erweitern. Alle Gesundheitseinrichtungen sind seither zur Einhaltung strikter Infektionshygienevorschriften verpflichtet.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Gemäß IfSG müssen bestimmte Infektionskrankheiten namentlich an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies umfasst den Verdacht, die Erkrankung und den Tod durch:

  • Zoonotische Influenza
  • Mumps, Pertussis, Röteln einschließlich Rötelnembryopathie und Varizellen
  • Clostridium-difficile-Infektionen mit klinisch schwerem Verlauf

Erweiterte Labormeldepflicht

Die Labormeldepflicht wurde ebenfalls ausgedehnt und umfasst nun den Nachweis von:

  • Chikungunya-Virus, Dengue-Virus, West-Nil-Virus, Zika-Virus und anderen Arboviren, sofern der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.
  • Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante (mit bestimmten Ausnahmen).
  • Acinetobacter spp. mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante.

Diese erweiterte Labormeldepflicht dient dazu, frühzeitig auf resistente Erreger und gefährliche Virusinfektionen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen.

Landesgesundheitsämter und zusätzliche Meldepflichten

Es ist wichtig zu beachten, dass die Landesgesundheitsämter nach Landesverordnung zusätzliche Meldungen von Erregern oder Erkrankungen veranlassen können. Diese erweiterten Meldepflichten variieren je nach Bundesland und können spezifische regionale Gegebenheiten und Bedrohungslagen berücksichtigen.

Die Rolle des Hygienebeauftragten

Das Infektionsschutzgesetz bildet das Rückgrat der Infektionsprävention und -kontrolle in Deutschland. Ein entscheidender Akteur bei der Umsetzung der IfSG-Vorgaben ist der Hygienebeauftragte. Diese Person spielt eine zentrale Rolle in Gesundheitseinrichtungen, indem sie sicherstellt, dass die strengen Hygienevorschriften eingehalten werden und kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene implementiert werden. Der Hygienebeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften, schult das Personal und trägt maßgeblich dazu bei, Infektionen zu verhindern. Durch seine Arbeit wird das hohe Schutzniveau, das das IfSG anstrebt, in der Praxis umgesetzt und die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig geschützt. Die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie die Einhaltung strenger Hygienevorschriften in Gesundheitseinrichtungen und anderen relevanten Bereichen sind hierbei von zentraler Bedeutung.

Online-Fortbildung zum Hygienebeauftragten von meduplus

In der Prävention, Überwachung und Kontrolle nosokomialer Infektionen spielen Kliniken und Praxen eine gemeinschaftliche Rolle. Als Hygienebeauftragter übernehmen Sie die wichtige Vermittlerrolle, um diese Anforderungen in den verschiedenen Einheiten erfolgreich umzusetzen.

🌐 Entdecken Sie den einfachen Weg, sich zum Hygieneexperten weiterzubilden! Vertiefen Sie Ihr Wissen und positionieren Sie sich als kompetenter Hygienebeauftragter.

💡 Erfolg beginnt mit Wissen – unser Abschlusskolloquium ebnet Ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Karriere als Hygienebeauftragter. Melden Sie sich jetzt an und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft!

ZUM KURSANGEBOT