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Frage des Monats: Was ist eine Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um das kostspielige Pflegerisiko der Bevölkerung besser abzusichern als zuvor. 

Die Pflegeversicherung ist im Gegensatz zur Krankenversicherung als Teilleistung konzipiert: Sie soll die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen. 

Welchen Zweck erfüllt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gibt den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, welches sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können. 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung als eine Art Teilkasko-Versicherung nicht alle Leistungskosten ihrer Versicherten ab. Diese Deckungslücke können Versicherte mit privaten Pflegezusatzversicherungen schließen.

 Gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung. Träger sind die gesetzlichen Pflegekassen, die organisatorisch bei den Krankenkassen angesiedelt sind.

Die gesetzlich Versicherten gehören automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. In diesem Fall ist also kein gesonderter Antrag zur Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung nötig. 

Warum ist die Pflegeversicherung notwendig?

Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden immer älter. Nach den Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung wird in Deutschland die Anzahl älterer Personen (67 Jahre und älter) bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf knapp 21,5 Millionen steigen.

Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an – auf rund 32 Prozent. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen, zumal sich Familienstrukturen verändert haben: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war.

Zur Stabilisierung der Beitragsentwicklung ab 2035 wurde 2015 der Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung gegründet. Ein Teil der Beiträge zur Pflegeversicherung (0,1 Prozent) fließt bis Dezember 2033 in dieses Sondervermögen.

Quellen und weiterführende Literatur

Fragen und Kontakt

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