Seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gingen zum Thema Desinfektionsmittel und deren Wirkspektren gegen Viren vermehrt Fragen unserer Kunden ein. In diesem Beitrag widmen wir uns nun dem speziellen Thema des Einsatzes von Desinfektionsmitteln bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten Viren.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind entsprechend der Richtlinie 2001/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 (Freisetzungsrichtlinie) definiert. Die genetischen Veränderungen an Organismen können auf unterschiedliche Weise herbeigeführt werden:
Wofür werden GVO aktuell in der Medizin eingesetzt?
Generell gilt bei Viren, dass sich der Wirkbereich von Desinfektionsmitteln nach der Virusstruktur richtet. Die Beschaffenheit der Virushülle bzw. des Viruskapsids (im Fall von unbehüllten Viren) entscheidet über die Infektiosität von Viruspartikeln. Dies trifft auch auf virale GVO zu. Da Desinfektionsmittel primär die Virushülle und/ oder das Kapsid von Viruspartikeln angreifen, erfolgt die Auswahl des Desinfektionsmittels bei rekombinanten Viren in Abhängigkeit des Ursprungs der Virushülle bzw. des Kapsids.
In Deutschland bieten Desinfektionsmittellisten, wie die des VAH19 oder der DVG20 Unterstützung bei der Wahl des richtigen Desinfektionsmittels.
Behüllte rekombinante Viren bzw. virale Vektoren:
Unbehüllte rekombinante Viren:
Die vollständige Übersicht aus dem Epidemiologischen Bulletin 36/2020 zu den Wirkbereichen von Desinfektionsmitteln bei gentechnisch veränderten Viren finden Sie hier zum Download:
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