Ein Hygieneplan ist ein zentrales Instrument im Gesundheitswesen, insbesondere in Arztpraxen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Er legt verbindliche Maßnahmen und Verhaltensweisen fest, die vom Personal befolgt werden müssen, um die hygienischen Standards aufrechtzuerhalten und somit die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Ein solcher Plan wird aus gutem Grund vorgeschrieben: Er soll das Risiko minimieren, dass Keime oder Krankheitserreger in die Praxis eingeschleppt oder durch unzureichende Hygiene weiterverbreitet werden. Gerade in Arztpraxen, wo täglich viele Menschen, darunter auch immungeschwächte Patienten, ein- und ausgehen, ist der Hygieneplan und dessen Einhaltung erforderlich, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz, das am 01.01.2001 in Kraft trat, reformierte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland grundlegend. Es legt fest, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod sowie welche labordiagnostischen Erregernachweise meldepflichtig sind. Außerdem regelt das IfSG, welche Informationen von den Meldenden bereitgestellt werden müssen und welche davon an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Das Gesetz beschreibt zudem die Meldewege, stellt Muster für Meldebögen bereit und bietet Zugang zu Informationen über Belehrungen. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland auch Falldefinitionen für die routinemäßige Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten festgelegt.
Es verpflichtet also medizinische Einrichtungen dazu, standardisierte Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Der Hygieneplan stellt sicher, dass in der Praxis klare Anweisungen für die Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Entsorgung von kontaminierten Materialien existieren und eingehalten werden. Aber was genau gehört eigentlich in einen solchen Hygieneplan?
Ein Hygieneplan für eine Arztpraxis muss eine Vielzahl von Themen abdecken, um alle relevanten Aspekte der Hygiene und Infektionskontrolle zu berücksichtigen. Zu den wichtigsten Inhalten gehören:
1. Reinigungs- und Desinfektionspläne: – Detaillierte Anweisungen zur Reinigung und Desinfektion von Flächen, Instrumenten und medizinischen Geräten. – Vorgaben zur Häufigkeit der Reinigung (z.B. täglich, nach jedem Patienten).
2. Händehygiene: – Regeln zur korrekten Handhygiene des Personals, einschließlich der Desinfektion vor und nach Patientenkontakt. – Bereitstellung von Desinfektionsmitteln an strategisch wichtigen Punkten.
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3. Sterilisation: – Vorschriften zur ordnungsgemäßen Sterilisation von Instrumenten, die mehrfach verwendet werden (z.B. chirurgische Instrumente).
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): – Vorgaben zur Nutzung von Schutzkleidung wie Handschuhen, Masken und Schutzbrillen, abhängig von den Tätigkeiten.
5. Umgang mit infektiösem Material: – Maßnahmen für die sichere Handhabung und Entsorgung von kontaminierten Materialien, wie z.B. Kanülen, Blutabnahmen oder Tupfer.
6. Patientenversorgung: – Spezifische Maßnahmen zum Schutz von Patienten, etwa bei der Behandlung von Wunden oder bei invasiven Eingriffen.
7. Schulungen des Personals: – Regelmäßige Schulungen des Praxispersonals zu Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz.
Der Hygieneplan ist also eine detaillierte und umfassende Anleitung, die sicherstellt, dass das Personal genau weiß, was zu tun ist, um die Verbreitung von Keimen zu verhindern.
Keime sind in jedem Bundesland gleich schädlich, warum gibt es dann unterschiedliche Regelungen, wie mit der Hygiene umgegangen wird? Dies liegt hauptsächlich daran, dass das Infektionsschutzgesetz bundesweit gilt, aber die konkrete Umsetzung und Auslegung der Vorschriften den Bundesländern überlassen ist. Jedes Bundesland hat seine eigene Gesundheitsbehörde und Ministerien, die ergänzende Regeln und Empfehlungen erlassen können, basierend auf regionalen Gegebenheiten und Erfahrungen.
Einige Gründe für diese Unterschiede sind:
Ein bekanntes Beispiel für strengere Vorschriften ist Bayern, wo besonders detaillierte Hygieneanforderungen für Krankenhäuser und Arztpraxen gelten. Bayern folgt streng den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und ergänzt diese durch spezifische Verordnungen, die auch bei der Überwachung durch die Gesundheitsämter streng kontrolliert werden.
Auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Vorschriften oft umfangreicher und strenger als in anderen Bundesländern. Diese Länder haben eigene Verordnungen zum Hygienemanagement, die teilweise über die Empfehlungen des RKI hinausgehen. Wo findet man die aktuelle Regelung für das jeweilige Bundesland?
Wer sich über die aktuellen Hygieneverordnungen in seinem Bundesland informieren möchte, kann dies über verschiedene Quellen tun:
1. Webseiten der Gesundheitsämter: – Jedes Bundesland hat eigene Gesundheitsbehörden, die die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Beispiel: In Bayern findet man die aktuellen Hygienevorschriften auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
2. Landesverordnungen: – Die Hygienevorschriften werden oft als eigenständige Verordnungen auf den Webseiten der Landesregierungen veröffentlicht. So gibt es in Baden-Württemberg die “Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen”.
3. Berufsverbände und Kammern: – Ärztekammern oder Berufsverbände wie der **Marburger Bund** bieten ebenfalls oft aktuelle Informationen zu Hygieneverordnungen und unterstützen Ärzte bei der Umsetzung.
Beispiele für aktuelle Regelungen:
– In Berlin kann man sich auf der Website des **Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)** über Hygieneanforderungen in medizinischen Einrichtungen informieren. – In Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Leitlinien zu den Hygieneanforderungen in Arztpraxen und Krankenhäusern an.
Obwohl Keime überall gleich sind, variiert die Umsetzung der Hygienevorschriften von Bundesland zu Bundesland aufgrund regionaler Unterschiede, politischer Prioritäten und spezifischer gesundheitlicher Anforderungen. Diese Unterschiede können den Umgang mit Infektionsprävention beeinflussen und machen es notwendig, dass sich Ärzte und medizinisches Personal in jedem Bundesland über die genauen Vorschriften informieren. Letztlich dient der Hygieneplan jedoch immer dem gleichen Zweck: die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten.
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