Kürzlich wurde das Pflegebonusgesetz vom Bundestag verabschiedet. Im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden je 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auch soll das Gesetz weitere Regelungen zur Zahlung in der Pflege ab dem 01. September enthalten.
• Empfangsberechtigt sind Krankenhäuser, die im Jahr 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten behandelten, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden.
• Die Krankenhäuser geben den Bonus an die Pflegekräfte weiter, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettengeführten Stationen min. 185 Tage im Jahr 2021 im Krankenhaus beschäftig waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegekräfte soll um das 1,5-fach höher liegen als für Pflegekräfte auf bettengeführten Stationen.
• Der höchste Bonus liegt bei 550 Euro. Bis zu 370 Euro bekommen Beschäftigte, die für zugelassene Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege arbeiten und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
• Ebenfalls erhalten einen Bonus: Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, HelferInnen im freiwilligen sozialen Jahr sowie LeiharbeitnehmerInnen und MitarbeiterInnen von Servicegesellschaften in der Alten- bzw. Langzeitpflege.
• Zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen zur Zahlung nach Tarif in Pflege ab dem 01.09.22.
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https://www.altenheim.net/artikel/2022/05/20_pflegebonusgesetz_bt
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