Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die am 27. Januar in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Arbeitgeber ab sofort verpflichtet sind, ihren Beschäftigten die Arbeit von zu Hause aus, zu ermöglichen, zumindest überall da, wo dies möglich ist. Für Beschäftigte, bei denen sich “Home-Office” nicht ohne weiteres realisieren lässt, enthält die Verordnungen wichtige Schutzmaßnahmen, die es unter diesen Umständen unbedingt zu beachten gilt.
Es sei unabdingbar, Maßnahmen zu ergreifen, die das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter reduzieren, die dabei jedoch die wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen nicht belasten sollen. Die Maßnahmen dienen auch dem Schutz der Gesamtbevölkerung sowie derjenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Die Verordnung gilt zunächst bis 15. März.
Foto: Bundesregierung
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