Dieser Artikel behandelt Schleswig-Holstein, die bundesweiten Regelungen finden Sie hier.
Hygienebeauftragte Ärzte (HBA) werden in ihren Einrichtungen bestellt. Es muss sich dabei um Fachärzte mit einer 40-Stündigen Zusatzausbildung, wie zum Beispiel unserem gleichnamigen meduplus Smart Learning® Kurs, handeln. Hygienebeauftragte Ärzte sind medizinisch Tätig und bilden das Bindeglied zwischen ihrer Funktionseinheit und der Krankenhaushygiene. Sie sorgen für die Umsetzung der Hygienevorgaben auf der Station. Auch in verschiedenen Arztpraxen sollen sie zur Umsetzung der regelkonformen Hygiene eingesetzt werden. Aber welche Praxis in Hessen benötigt einen Hygienebeauftragten Arzt?
Die Bestellung von Hygienebeauftragten Ärzten ist nur für Krankenhäuser sowie für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen einheitlich festgelegt. Die Bundesländer haben in ihren Hygieneverordnungen eigene, teilweise stark voneinander abweichende, Regelungen zur Bestellung von hygienerelevanten Personal festgeschrieben.
In Schleswig-Holstein gilt die “Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung – MedIpVO)”, zu finden auf der Webseite des Landes.
§2 (5) MedIpVO besagt zudem: Die Ausstattung mit Hygienefachpersonal ist vom Träger der Einrichtung sicherzustellen. Sie muss dem Risikoprofil der Einrichtung im Sinne der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut entsprechen. Beim Hygienefachpersonal nach den §§ 4 und 5 sowie Hygienebeauftragten nach § 6 sind die Voraussetzungen nach Satz 1 bis 31. Dezember 2019 zu erfüllen.
Wichtig bei der Entscheidung für oder gegen die Bestellung ist die eigene Risikoabschätzung. Die Regelungen der Bundesländer kommen nur bei Auseinandersetzungen mit Kontrollbehörden zum Tragen. Im Schadensfall gelten die übergeordneten Regelungen auf Bundesebene.
Derzeit ist allerdings nicht klar definiert, ab wann ein invasiver Eingriff unter die Begrifflichkeit des ambulanten Operierens fällt. In diesem Fall sollten die Risikobewertung für die Entstehung einer NI und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Infektionsprävention zugrunde gelegt werden.
Sofern in Arztpraxen invasive Eingriffe mit erhöhtem Infektionsrisiko durchgeführt werden, sollten diese einen Arzt zum HBA weiterbilden. Dies betrifft
Bei der Risikoeinschätzung ist zu berücksichtigen, dass den auf Grund der Invasivität und komplexen Übertragungsmöglichkeiten höheren Infektionsrisiken in stationären Einrichtungen im allgemeinen eine etablierte Hygienestruktur gegenübersteht, während dass in Praxen häufig nicht gegeben ist. So wurden fehlende Hygienepläne und nicht erfolgte Personalschulung zur Hygiene juristisch als Organisationsverschulden bewertet.
Welche Praxis benötigt einen Hygienebeauftragten Arzt? Im meduplus Blog veröffentlichen wir jede Woche Beiträge aus dem Umfeld der Hygiene. Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Newsletter erhalten Sie zudem ebenfalls wichtige Informationen aus dem Bereich Hygiene. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Mailadresse an:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen
Folgen Sie uns in unseren Social-Media Kanälen auf Facebook und Twitter.
Haben Sie Fragen an uns? Gerne stehen wir zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Chat.
Bild: artbesouro/Adobe Stock
Kategorien
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Active Campaign. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.