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Abschlusskolloquium, Hygienebeauftragter Arzt

Hygienebeauftragter Arzt – Online Abschlusskolloquium am 27. + 28.02.2021

Gemeinsam mit unserem Partner, dem BDC, veranstalten wir am 27. + 28. 02.2021 unser nächstes reines Online Abschlusskolloquium Hygienebeauftragter Arzt auf der Videoplattform Zoom.

Das meduplus Smart Learning®-Konzept kommt dem engen Zeitbudget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren. Ein kombinierter Ansatz aus E-Learning, Abschlusskolloquium sowie einem kontinuierlichen Wissens-Update zeichnet unser System aus. Nach Kursabschluss sind alle Teilnehmer zwei Jahre lang Mitglied unserer Learning Community – Ärzte. Hier können alle Hygienefragen aus dem Praxis- und Klinikalltag mit unserem Experten Professor Kramer diskutiert werden.

Jetzt für das Kolloquium Februar 2021 Hygienebeauftragter Arzt werden:

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Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung über den BDC abläuft und Sie für das Kolloquium erst nach Erhalt einer Bestätigung per Mail vom BDC verbindlich angemeldet sind.

Weitere Termine für das Abschlusskolloquium Hygienebeauftragter Arzt finden statt am:

  • 07. – 08. Mai 2021 in Berlin
  • 15. – 16. Oktober 2021 in Berlin

Alle aktuellen Termine zu den Präsenztagen finden Sie auch hier.

Bitte beachten Sie, dass vor der Anmeldung zum Abschlusskurs Hygienebeauftragter Arzt der E-Learning-Teil abgeschlossen sein muss. Möchten Sie mehrere Teilnehmer anmelden? Kontaktieren Sie uns gern für ein individuelles Angebot.

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Unkategorisiert

Abschlusskolloquium Aufbereitung von Medizinprodukten als Online-Seminar am 12.03.2021

Aufbereitung von Medizinprodukten in Köln

Am Freitag, den 12. März 2021, findet unser erstes Abschlusskolloquium für den Kurs “Aufbereitung von Medizinprodukten” im Jahr 2021 statt. Wir bieten Ihnen auf Grund der aktuellen Situation an, auch an diesem Kolloquium per Live-Übertragung online teilzunehmen. So sparen Sie sich die Reisekosten und bekommen dennoch ein spannendes und interaktives Abschlusskolloquium geboten.

Onlinekolloquium Aufbereitung von Medizinprodukten

Es erwartet Sie bei unserem Abschlusskolloquium ein spannendes und interaktives Seminar, das von unserer erfahrenen Referenten, Frau Kathrin Mann (MHBA), abgehalten wird.

Kurs Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Zertifizierter Kurs nach dem Curriculum der Bundesärztekammer
  • Nachhaltiger Lernerfolg bei minimaler Abwesenheit
  • Kosten- und zeiteffizient durch Blended Learning

Melden Sie sich jetzt an, um im März am Abschlusskolloquium teilzunehemn

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Abschlusskolloquium, Hygienebeauftragte MFA

Hygienebeauftragte MFA – Online Abschlusskolloquium am 26.02.2021

Am Freitag, den 26. Februar 2021, findet unser nächstes komplett virtuelles Abschlusskolloquium Hygienebeauftragte MFA in Zusammenarbeit mit der Aesculap Akademie statt. Nach dem Erfolg der Online-Kolloquien im Jahr 2020 freuen wir uns, für Sie diesen Kurs auch dieses Jahr erstmal komplett online anbieten zu können. Erleben Sie einen spannenden Tag voller Hygienewissen und gehen gut vorbereitet ins Frühjahr hinein.

Online Abschlusskolloquium Hygienebeauftragte MFA

Hygienebeauftragte Medizinische Fachangestellte leisten einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen Infektionen.

Gemeinsam mit unserem Partner, der Aesculap Akademie, veranstalten wir am 26.02.2021 unser nächstes reines Online Abschlusskolloquium Hygienebeauftragte MFA auf der Videoplattform Zoom.

Als Vermittler und Multiplikator zwischen Hygienetheorie und Praxisalltag sollen sie in dieser Funktion die gesetzlichen und normativen Regelungen während ihrer täglichen Arbeit umsetzen und ihre Kolleg*Innen entsprechend schulen. In unserem Kurs vermitteln wir in einer Mischung aus Theorie und Praxis das nötige Know-How für diese anspruchsvolle Aufgabe. Ebenso widmen wir uns auch Ihren ganz spezifischen Interessen und Fragen aus dem Praxisbetrieb.

Es erwartet Sie beim Onlinekurs ein spannendes und interaktives Kolloquium, das von unserer erfahrenen Referentin, Frau Kathrin Mann (MHBA), abgehalten wird.

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Impfung

Einwände gegen das Impfen: “Impfungen in der Schwangerschaft sind nicht notwendig.”

trotz Impfung erkranken

Impfgegner gibt es schon so lange wie die Impfungen selbst. Bereits vor 12 Jahren formulierte das Robert Koch-Institut (RKI) Antworten auf die 20 häufigsten Einwände gegen das Impfen. Mit diesen Einwänden von Patienten sehen sich Ärzte besonders häufig konfrontiert. Die in diesem Artikel behandelten Einwände beziehen sich auf den Nutzen von Impfungen in der Schwangerschaft.

“7: Ein Baby bekommt von der Mutter Abwehrstoffe. Dieser natürliche Schutz reicht doch aus.”

Über den Blutkreislauf überträgt die Schwangere in der Tat bestimmte Antikörper an ihr ungeborenes Kind. Gleiches gilt für die Muttermilch. Es muss jedoch bedacht werden, dass sich dadurch zwar ein Nestschutz beim Baby entwickelt, der das Immunsystem des Neugeborenen unterstützt, jedoch nur in den ersten Lebensmonaten. Außerdem ist das selbstverständlich nur für solche Infektionskrankheiten möglich, die die Mutter selbst durchgemacht hat oder eben gegen die sie geimpft wurde.

Das RKI macht dies am Beispiel “Keuchhusten” deutlich. Es wurde nachgewiesen, dass die Konzentration der gebildeten Antikörper nach einer Keuchhusteninfektion, als auch die nach einer Keuchhustenimpfung  schon nach wenigen Jahren so stark abnimmt, dass die meisten Mütter ihre Antikörper gegen Keuchhusten nicht oder nur in unzureichender Form auf ihr Baby übertragen können. Anders ist das bei einem Neugeborenen, dessen Mutter während der Schwangerschaft geimpft wurde. Der Nestschutz, der sich dabei bildet, schützt das Baby in den ersten Monaten meist zuverlässig vor einer Infektion. Nach 2 Monaten sollte der Säugling, dann aus den oben genannten Gründen, dennoch selbst geimpft werden.

Im Faktenblatt vom RKI zum Thema “Impfungen in der Schwangerschaft” können Sie noch mehr über die Notwendigkeit von Impfungen in der Schwangerschaft nachlesen.

“8: Frauen, die eine Erkrankung selbst durchgemacht haben, geben ihren neugeborenen Kindern mehr Abwehrstoffe gegen Infektionen mit als geimpfte Mütter.”

Tatsächlich ist dieser Einwand nicht ganz falsch. Bei Masern, Mumps und Röteln wurde nachgewiesen, dass eine entsprechende Impfung das Immunsystem der Mutter weniger stark stimuliert, als eine durchgemachte Infektion, sodass sich die Konzentration der Antikörper stark unterscheiden und im Falle einer Impfung auch durchaus schneller abfallen kann.

Es wird dennoch empfohlen, nicht auf eine Impfung zu verzichten, denn sie stellt trotz allem einen wichtigen Schutz vor einem schweren Verlauf und unerwünschten Komplikationen dar und ist somit durchaus eine sinnvolle Ergänzung. Außerdem, wie im siebten Einwand bereits erwähnt, werden nicht für alle Infektionserkrankungen Abwehrstoffe von der Mutter auf das Kind übertragen. Darüber hinaus konnten Säuglinge, deren Mutter gegen Tetanus oder Diphtherie geimpft wurde, nachweislich einen Nestschutz entwickeln, welcher bei Neugeborenen von Müttern, die eine Infektion durchgemacht haben, nicht nachgewiesen werden konnte.

Alle Einwände

  1. Die Wirksamkeit von Impfungen wurde niemals belegt. Link 
  2. Krankmachende Erreger existieren nicht. Link
  3. Impfungen schützen nicht langfristig und müssen ständig wiederholt werden. Link
  4. Man kann trotz Impfung erkranken. Link
  5. Das Durchmachen von Krankheiten ist für eine normale Entwicklung des Kindes wichtig und bewirkt einen besseren Schutz als eine Impfung. Link
  6. Wir Eltern haben als Kinder diese Infektionskrankheiten auch durchgemacht und gut überstanden. Link
  7. Impfungen in der Schwangerschaft sind nicht notwendig. Link

Quellen und weiterführende Literatur

  • Original-Text des Robert Koch-Institut Link
  • Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen vom RKI Faktenblatt zu Impfungen in der Schwangerschaft Link
  • Kurs Hygienebeauftragter Arzt Link

Kontaktaufnahme

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Impfung

Einwände gegen das Impfen: “Wir Eltern haben als Kinder diese Infektionskrankheiten auch durchgemacht und gut überstanden.”

trotz Impfung erkranken

Impfgegner gibt es schon so lange wie die Impfungen selbst. Bereits vor 12 Jahren formulierte das Robert Koch-Institut (RKI) Antworten auf die 20 häufigsten Einwände gegen das Impfen. Mit diesen Einwänden von Patienten sehen sich Ärzte besonders häufig konfrontiert. Der in diesem Artikel behandelte sechste Einwand “Wir Eltern haben als Kinder diese Infektionskrankheiten auch durchgemacht und gut überstanden.” bezieht sich auf den Nutzen der Entwicklung neuer Impfstoffe.

“Wir Eltern haben als Kinder diese Infektionskrankheiten auch durchgemacht und gut überstanden.”

Natürlich kann man nicht sagen, dass Infektionen per se einen schweren Verlauf und gefährliche Komplikationen mit sich bringen. Eine Impfung soll Eltern und ihre Kinder jedoch lediglich davor schützen, so wie der Anschnallgurt im Auto einen Schutz bietet, der vielleicht nicht in jedem Fall notwendig ist, im Zweifelsfall aber Leben rettet.

Es gibt eine Reihe von Kinderkrankheiten, die im schlimmsten Fall drastisch verlaufen können. Das zeigte sich in den 1940er Jahre, wo es für viele dieser Krankheiten noch keine Impfungen in Deutschland gab und mehrere Tausend Menschen pro Jahr an typischen Kinderkrankheiten wie Diphtherie, Keuchhusten oder Kinderlähmung starben. Man konnte beobachten, wie bei vielen Kindern, die an Masern erkrankten, eine dauerhafte Schwächung des Immunsystems oder eine Entzündung im Gehirn als Folge der Infektion auftrat.

Gleiches gilt für andere Kinderkrankheiten, wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen durch eine Hoden­ent­zündungen aufgrund einer Mumpserkrankungen. Durch eine Impfung kann diese Komplikation in den meisten Fällen verhindert werden. Eine zweimalige Röteln-Impfung bei Schwangeren schützt darüber hinaus fast hundertprozentig vor schweren Fehlbildungen des Ungeborenen.

Alle Einwände

  1. Die Wirksamkeit von Impfungen wurde niemals belegt. Link 
  2. Krankmachende Erreger existieren nicht. Link
  3. Impfungen schützen nicht langfristig und müssen ständig wiederholt werden. Link
  4. Man kann trotz Impfung erkranken. Link
  5. Das Durchmachen von Krankheiten ist für eine normale Entwicklung des Kindes wichtig und bewirkt einen besseren Schutz als eine Impfung. Link
  6. Wir Eltern haben als Kinder diese Infektionskrankheiten auch durchgemacht und gut überstanden. Link
  7. Impfungen in der Schwangerschaft sind nicht notwendig. Link

Quellen und weiterführende Literatur

  • Original-Text des Robert Koch-Institut Link
  • Kurs Hygienebeauftragter Arzt Link

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Arbeitsschutz

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2021

deutscher Arbeitsschutzpreis

Am 26. Oktober 2021 findet die Verleihung des Deutschen Arbeitsschutzpreises 2021 in Düsseldorf unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) statt.

Ihr Unternehmen engagiert sich besonders für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten?

Sie haben kreative und innovative Lösungen gefunden, die die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern? Dann bewerben Sie sich jetzt noch bis zum 01. März 2021 für den Deutschen Arbeitsschutzpreis mit Ihren Ideen, Projekten und Maßnahmen. Alle wichtigen Informationen dazu und zum Bewerbungsprozess finden Sie hier .

Die Idee des Deutschen Arbeitsschutzpreises

Unternehmen mit tollen Konzepten rund um das Thema Arbeitsschutz sollen für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet werden. Es geht jedoch vor allem auch darum, weiteren Unternehmen und Einzelpersonen die Notwendigkeit für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Erinnerung zu rufen. Durch die Teilnahme am Deutschen Arbeitsschutzpreises werden Sie viele verschiedene und neue Wege kennenlernen, die dabei helfen, vorausschauend und effektiv mit den Herausforderungen umzugehen. Darüber hinaus wird deutlich, weshalb gelebte Arbeitssicherheit und gelebter Gesundheitsschutz sich für alle Seiten auszahlen wird.

Die Kriterien

Der deutsche Arbeitsschutzpreis wird für wirksame, übertragbare, nachhaltige und kreative Lösungen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit verliehen. Start-Up-Unternehmen erhalten übrigens noch einen zusätzlichen Stiftungspreis der Messe Düsseldorf.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz Strategie: “Der Deutsche Arbeitsschutzpreis”, aufgerufen am 01.02.2021 Link

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Arbeitsschutz

Corona-Arbeitsschutzverordnung: “Homeoffice überall da, wo es möglich ist”

Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die am 27. Januar in Kraft getreten ist, verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist. Für Beschäftigte, bei denen sich “Home-Office” nicht ohne Weiteres realisieren lässt, enthält die Verordnung wichtige Schutzmaßnahmen, die es unter diesen Umständen unbedingt zu beachten gilt.

Es sei unabdingbar, Maßnahmen zu ergreifen, die das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter reduzieren, die dabei jedoch die wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen nicht belasten sollen. Die Maßnahmen dienen auch dem Schutz der Gesamtbevölkerung sowie derjenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 15. März. 

Foto: Bundesregierung

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.
  • Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
  • Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.
  • Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP Masken) zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Die Bundesregierung “Homeoffice überall da, wo es möglich ist“, aufgerufen am 01.02.2021 Link

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Strahlenschutz

Desinfektion mit UV-C-Strahlung: wirksam, aber gefährlich?

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät zu Vorsicht beim Einsatz von UV-C-Desinfektionsgeräten. Kommt der Körper mit der Strahlung in Kontakt kann das gefährlich werden. Insbesondere für die Augen und die Haut stellt dies ein hohes Risiko dar.

UV-C-Strahlung im Kampf gegen Bakterien und Viren

UV-C-Desinfektionsgeräte werden unter anderem zur Bekämpfung des SARS-Cov-2 eingesetzt, denn UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, das Erbgut von Mikroorganismen und Viren zu schädigen. Dafür muss die Strahlungsdosis jedoch hoch genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein. Luft, Wasser und Oberflächen sowie teilweise sogar auch Lebensmittel werden schon seit längerer Zeit durch UV-C-Strahlung effektiv desinfiziert.

Vorsicht beim Einsatz von UV-C-Desinfektionssystemen

Diese Form der Desinfektion sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Unter diesen Umständen ist der Einsatz von UV-C-Desinfektionssystemen aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch.

Die energiereiche UV-C-Strahlung kann akute sowie chronische gesundheitliche Einschränkungen zur Folge haben, darunter zählen z.B. Entzündungen der Hornhaut, der Bindehaut des Auges sowie der Haut. Hinzu kommt, dass UV-C-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend ist, daher ist die oberste Priorität, dass Menschen dieser Strahlung in keinem Fall frei ausgesetzt sind bzw. Haut und Augen ausreichend vor Strahlung geschützt sind.

Aktuell wird diskutiert, ob Desinfektionsgeräte, die kurzwellige UV-C-Strahlung im Bereich um 222 Nanometer abgeben, weniger Risiken mit sich bringen als die derzeit auf dem Markt befindlichen Geräte mit Wellenlängen um 254 Nanometer. Hierzu gibt es allerdings noch zu wenig Erkenntnisse, um dazu etwas mit Sicherheit sagen zu können.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Bundesamt für Strahlenschutz: “Desinfektion mit UV-C-Strahlung”, aufgerufen am 01.02.2021 Link

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Brandschutz

Brandschutz in den Wintermonaten

Brandschutz

In ganz Deutschland ist der Winter am Wochenende nochmal richtig ausgebrochen. Die weiße Schneedecke, die sich über die Straßen gelegt hat, ist zwar schön anzusehen, jedoch leider auch sehr gefährlich, wenn man an den Brandschutz denkt. Dass Brandschutz-Hydranten in den Schneemassen versinken, sollte unbedingt vermieden werden, denn die Brandgefahr im Winter ist nicht zu unterschätzen.

Gemeinsam die Hydranten freischaufeln

Die Stadtverwaltung Neuhaus rief auf ihrer Internetseite dazu auf: „Halten Sie die Hydranten vor Ihrem Haus oder in Ihrem Räumgebiet frei von Eis und Schnee und parken keine Autos darauf. Werden Sie nicht müde, Hydranten immer wieder und erneut freizumachen beziehungsweise freizuhalten. Es lohnt sich jederzeit – für Sie persönlich, Ihre Familie und Ihre Nachbarn.“

Nicht selten kam es schon vor, dass bei extremen Witterungsbedingungen sogar Hydranten komplett „verschwunden“ sind und die Feuerwehr bei Einsätzen in den Wintermonaten immer wieder feststellen muss, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Dies kann im Einsatzfall wertvolle Sekunden kosten.

„Jeder Bürger sollte im eigenen Interesse den Zugang zu den Hydranten freihalten. Ob Oberflur- oder Unterflurhydrant, diese Wasserentnahmestellen können uns helfen, Leben oder Sachwerte zu retten“ (Mirko Jakob, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr)

Quellen und weiterführende Literatur

  • Brandschutz unter Schneebergen: “Räumpflicht liegt bei der Verwaltung, Bürger zur Mithilfe erbeten”, aufgerufen am 01.02.2021 Link

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